Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit fahren

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Gegenseitige Rücksichtnahme

In verkehrsberuhigten Bereichen, landläufig auch als Spielstraße bezeichnet, sind alle gleich. Hier zählt die gegenseitige Rücksichtnahme von Fußgängern, Radfahrern sowie Auto- und Zweiradfahrern gleichermaßen. Ausgewiesen werden solche Zonen durch ein 60 mal 90 Zentimeter großes, blaues, rechteckiges Verkehrszeichen mit einem weißen stilisierten Erwachsenen, einem Ball spielenden Kind, Auto und Haus. Der Bereich endet nach dem gleichen Schild mit breitem, rotem Querbalken. „Alle, die hier fahren – also auch Radfahrer –, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das sind rund 4 bis 6 km/h“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und fügt hinzu: „Autofahrer lassen ihren Wagen am besten im ersten Gang mit Standgas rollen. Bewegt sich die Tachonadel, ist bereits Tempo 10 erreicht.“

Parken nur auf markierten Flächen erlaubt

Autofahrer dürfen außerhalb der speziell markierten Flächen – etwa durch verschiedenfarbiges Pflaster – nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Fußgänger können die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt. „Fußgänger dürfen jedoch den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Auto- und Radfahrer dürfen Passanten weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie anhalten“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Vorfahrt achten bei der Ausfahrt

Darüber hinaus gilt in den verkehrsberuhigten Bereichen zumeist die Vorfahrtsregel rechts vor links. Wer aus diesem Gebiet herausfährt, muss immer die Vorfahrt achten – Indiz dafür ist auch der abgesenkte Bordstein. Generell zählt die Umsicht aller Verkehrsteilnehmer. Kraftfahrer sollten stets in Bremsbereitschaft sein und damit rechnen, dass plötzlich ein spielendes Kind hinter einem parkenden Auto oder Baum hervorspringt.

Quelle/Text/Redaktion: Foto: www.tuv.com

Gut versorgt im Büro und Beim Sport

Als Ausgleich zur bewegungsarmen Schreibtischarbeit powern sich viele Büroarbeiter beim Freizeitsport aus. Doch müssen sie genauso essen wie Profisportler? Im Grunde genommen nicht. Wer neben seinem Bürojob gerne Sport treibt – beispielsweise joggen oder schwimmen geht, Tennis spielt oder regelmäßig Fitnesskurse besucht – gleicht damit das Bewegungsdefizit am Arbeitsplatz aus. Ein Mehrbedarf an Nährstoffen, der über eine besondere Ernährungsweise oder gar über Eiweißshakes, Sportlergetränke und Nahrungsergänzungsmittel gedeckt werden müsste, besteht in den meisten Fällen nicht.

Eine Stunde Joggen verbrennt etwa den Energiegehalt einer Mittagsmahlzeit. Freizeitsportler mit wenig Bewegung am Arbeitsplatz brauchen also keine Extraenergie. Um sich für die geistige wie auch körperliche Arbeit im Büro und beim Sport zu stärken, reicht es aus, vorrangig auf nährstoffreiche Lebensmittel zu achten und einige Stolperfallen beim Essen zu vermeiden. Fett- und kohlenhydratreiche Gerichte wie Currywurst mit Pommes, Salamipizza oder Nudeln mit Sahnesoße sorgen im Büro wie auch beim Sport für ein ordentliches Formtief. Leichte Gerichte wie Fisch mit Salat, Gemüsegratins oder Beeren-Nuss-Joghurt liefern dem Gehirn und dem Körper dagegen die nötigen Nährstoffe, um fit für den Arbeitstag und den anschließenden Freizeitsport zu sein.

Die wichtigsten Aspekte zu den Themen Büroarbeit und Freizeit erläutert der Vortrag „Ernährung und Sport“. Zahlreiche Tipps geben Hilfestellungen, wie Freizeitsportler optimal Energie aus ihrem Essen schöpfen und wie sich das Bewegungspensum bereits am Arbeitsplatz steigern lässt. Erhältlich ist der Vortrag im Medienshop unter www.fet-ev.eu.

 Redaktion: Dipl.troph. Christine Langer

Ratgeber schützt vor Ärger mit Architekten und Handwerkern

Nicht selten wird der Traum vom Eigenheim für Bauherren zum Albtraum, weil ihnen die Planung und Überwachung des Baus über den Kopf wächst, sie über Bauverträge stolpern, Mängel die Baustelle lahm legen oder die Kosten explodieren. Hilfreiches Basiswissen für alle, die ihr Eigenheim vom ersten Spatenstich an auf ein sicheres Fundament stellen wollen, liefert der Ratgeber „Recht und Verträge beim Hausbau“ der Verbraucherzentrale.

Das Buch informiert kompakt und verständlich auf rund 180 Seiten, worauf private Bauherren von der Wahl des Grundstücks bis zur Vertragsgestaltung mit Architekten und Handwerkern achten sollten. Darüber hinaus wird erklärt, wie sich kostspielige Fehler auf dem Weg in die eigenen vier Wände vermeiden lassen, welche Rechte nach der Bauphase noch gelten und wie sie durchgesetzt werden können. Informationen über notwendige Versicherungen rund um den Hausbau ergänzen die nützliche Lektüre.

Den Ratgeber „Rechte und Verträge beim Hausbau“ gibt es für 11,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo, Mi, Do, Fr 10 – 18 Uhr, Di 10 – 19 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch online unter www.vzhh.de oder per Telefon (040) 24832-104 bestellen.

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