Weiterhin unerlaubte Werbung am Telefon

Scheinbar lukrative Geldanlagen und Versicherungen, billige Telefontarife, Zeitungs-Abos oder gewinnträchtige Lotteriespiele: Privatpersonen werden am Telefon tagtäglich trotz verschärfter Bekämpfung weiterhin mit unerwünschter Werbung bombardiert. Mal mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen drängen Kalterwischte zum Abschluss unüberlegter Verträge.

Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW verzeichnen immer noch zahlreiche Beschwerden über anhaltende Belästigung am Telefon, obwohl ungebetene Werbeanrufe ausdrücklich gesetzlich verboten sind: „Vertreter von Firmen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kunden anrufen und ihre Angebote unterbreiten“, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar. Um dem unzumutbaren Treiben ein Ende zu bereiten, wollen sich die Verbraucherzentralen mit einer Langzeit-Umfrage im Internet ein genaueres Bild von den grassierenden Praktiken bundesweit machen.

Unfreiwillig Angerufene können ihre Erfahrungen mit lästigen Werbeanrufen den Verbraucherschützern melden unter www.vz-nrw.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe. Wer künftig vor unliebsamen Telefonattacken besser gewappnet sein will, dem helfen zudem folgende Tipps:

  • Indizien für unseriöse Anrufe: Aus heiterem Himmel werden potenzielle Kunden meist nach Feierabend immer noch von unbekannten Werbevertretern angerufen, die ihnen im Auftrag von Telefongesellschaften, Versicherungen, Zeitschriftenverlagen oder Gewinnspielfirmen Produkte und Dienstleistungen andrehen wollen. Die Anrufer locken nicht nur mit lukrativen Konditionen, sondern fragen gezielt nach persönlichen Daten und der Kontoverbindung. Anschließend müssen sich viele der arglosen Hörer mit der Behauptung herumschlagen, am Telefon sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der eine Firma zur Abbuchung erster Beiträge berechtigt.
  • Wirksame Abwehr: Grundsätzlich können Verträge telefonisch abgeschlossen werden. Kunden, die eine spontane Zusage am Telefon reut, können den Vertrag in vielen Fällen innerhalb von zwei Wochen widerrufen und bereits gezahlte Beträge zurückbuchen. Die Anbieter müssen beweisen, dass die Abmachung an der Strippe auf Gegenseitigkeit beruht.
  • Strengere Regeln: Belästigungen mit unerlaubten Werbeanrufen können von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Das gilt auch für automatisierte Anrufe. Besonders strenge Regeln gelten für Gewinnspielverträge. Diese sind erst dann wirksam, wenn sie in Textform, also schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt werden.
  • Dauerhafter Schutz kaum möglich: Um sich vor plötzlichen Werbeattacken zu schützen, sollten Verbraucher mit der Weitergabe ihrer privaten Rufnummer grundsätzlich vorsichtig sein. Viele Firmen treiben einen regen Handel mit einmal registrierten Nummern und Adressen. Um unerwünschten Telefonterror abzustellen, können Kunden ihr Widerspruchsrecht nutzen und die Verwendung persönlicher Daten zu Werbezwecken bei dem jeweiligen Unternehmen schriftlich untersagen.
  • Mitmachen bei der Umfrage: Leidgeprüfte können sich außerdem im Internet oder per Postkarte an der Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligen, indem sie anonym die sieben Posten zu störenden Anrufen und deren Folgen beantworten. Nach Sammlung und Auswertung der Daten werden die Verbraucherschützer entscheiden, inwieweit die gesetzlichen Regeln gegen belästigende Telefonwerbung ausreichend sind oder nachgebessert werden müssen.

Eine Info-Broschüre zur Eindämmung unerbetener Werbeanrufe und die Postkarte mit sieben Fragen zu den eigenen Erfahrungen mit den unerwünschten Praktiken erhalten Interessenten kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW – Adressen unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort. Den Klick zur Web-Umfrage gibt’s unter: www.vz-nrw.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe.
Stand: 44/2014

Enormer Anstieg bei ADHS-Diagnosen

Die Diagnose „Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung“ (ADHS) bei Kindern hat sich zwischen 2006 und 2012 verdoppelt. Dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) zufolge wurde 2012 bei fast fünf Prozent aller AOK-versicherten Kinder ADHS festgestellt. Zwischen 1999 und 2013 wuchs zudem die Verordnungszahl von ADHS-spezifischen Arzneimitteln, wie beispielsweise Ritalin (Wirkstoff: Methylphenidat), GKV-weit um mehr als 600 Prozent.

In der Oktoberausgabe des AOK-Forums „Gesundheit und Gesellschaft“ (G+G) gehen die WIdO-Experten Helmut Schröder, Katrin Schlüssel und Andrea Waltersbacher der Frage nach, ob es sich bei ADHS um eine Mode-Diagnose handelt oder ob es um den Seelenzustand Deutschlands Jüngster wirklich so schlecht bestellt ist.

Weitere Informationen und die Leseproben zur aktuellen Ausgabe unter:
http://www.aok-bv.de/mediathek/gg/index_12730.html

Frühwarnsystem Auge

Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Patientenkolloquiums „Uni-Medizin für Sie – Mitten im Leben“ lädt das Universitätsklinikum Bonn zu einem Informationsabend ein. Unter dem Motto „Das Auge als Spiegel des Körpers – ein Blick in die Augen verrät viel bei Allgemeinerkrankungen“ geben Vorträge einen Überblick über Chancen, die Augenuntersuchungen für die Früherkennung anderer Erkrankungen bieten. Die kostenlose Veranstaltung findet am Donnerstag, 30. Oktober, ab 18 Uhr im Hörsaal des Biomedizinischen Zentrums (BMZ), Sigmund-Freud-Straße 25, auf dem Venusberg statt.

Lange bevor erste körperliche Symptome auftreten, weisen oft  sichtbare Veränderungen im Auge auf Erkrankungen hin. Am häufigsten sind Auffälligkeiten an der Netzhaut und ihren Gefäßen. Bisweilen bemerkt der Patient dies durch Beschwerden wie Sehstörungen selbst – und kann schon bei einer Untersuchung der Netzhaut auf eine Diagnose hoffen. So sind bei etwa jedem Dritten während der Erstdiagnose von Diabetes Typ 2 schon deutliche Veränderungen feststellbar, die auf den Krankheitsverlauf hinweisen. In diesem Fall ist eine Früherkennung besonders wichtig, um schwerwiegende Schäden am Auge zu vermeiden. Ebenso kann das Auge ein Frühwarnsystem für Bluthochdruck, Arteriosklerose, bestimmte Nierenerkrankungen und Multiple Sklerose sein. „Dadurch können Augenärzte eine Vielzahl von Allgemeinerkrankungen erstmals diagnostizieren, denn das Auge lässt sich sehr gut untersuchen“, erläutert Prof. Dr. Frank G. Holz, Direktor der Augenklinik des Universitätsklinikums Bonn.

Zusammen mit Prof. Holz informiert Dr. Stephan Dunker, Augenarzt mit eigener Praxis in Troisdorf, rund um das Thema. Die beiden Ärzte gehen unter anderem den Fragen nach, welche Veränderungen des Auges auf Erkrankungen hinweisen und wie diese Aufschluss über den Krankheitsverlauf geben können. Zudem geben sie einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Früherkennung und Untersuchung. Nach den Vorträgen besteht die Gelegenheit, Fragen an die Referenten zu stellen.

Quelle/Text/Redaktion: www.uni-bonn.de

Welt-Diabetestag

Foto: AOK-Mediendienst
Foto: AOK-Mediendienst

Diabetes mellitus zählt zu den großen Volkskrankheiten in Deutschland. Insgesamt wurde laut der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland bei 7,2 Prozent der Erwachsenen jemals ein Diabetes diagnostiziert. Bei etwa 90 Prozent aller Diabetesfälle handelt es sich um Diabetes mellitus Typ-2, früher als Alterszucker bekannt. Knapp fünf Prozent der Betroffenen sind Typ-1-Diabetiker. Heutzutage sind immer mehr Jugendliche davon betroffen. Unzureichend betreuter Diabetes zieht häufig weitere Krankheiten nach sich. Mit schlimmen Folgen: Herzinfarkt, Schlaganfall, Erblindung oder Fußamputationen.

Um die medizinische Versorgung von Diabetikern zu verbessern, hat der Bundestag die gesetzlichen Grundlagen für strukturierte Behandlungsprogramme geschaffen. In diesen sogenannten Disease-Management-Programmen (DMP) arbeiten niedergelassene Ärzte, andere Heilberufe und Krankenhäuser Hand in Hand. Genauso wichtig: das aktive Einbeziehen des Patienten in den Behandlungsverlauf. Die AOK bietet Programme für Diabetiker bundesweit an.

Der Welt-Diabetes-Tag wurde 1991 von der International Diabetes Federation gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen, um den Kampf gegen Diabetes weltweit zu koordinieren.


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