Autohandel: Qualität gestiegen, Handlungsbedarf erkannt

Den aufgezeigten Handlungsbedarf als Ansporn nehmen und die erzielten Verbesserungen nicht unter den Teppich kehren: So bewertet ein Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Ergebnisse eines aktuellen Autohändlertests. Ein Beratungsunternehmen hatte für die Zeitschrift „auto motor und sport“ über 2 000 Händler von 32 Automarken auf dem deutschen Markt in elf Kategorien durch Testkäufer unter die Lupe genommen.

Im Vergleich zu der Untersuchung des Jahres 2013 attestierten die Tester, dass der Handel im Durchschnitt „um zwei Prozent zulegen konnte“. Nach Ansicht des ZDK sei das anerkennenswert und zeige, dass der Autohandel die aufgezeigten Verbesserungspotenziale ernst nehme und umsetze. Dass es trotzdem weiteren Handlungsbedarf gebe, sei nicht von der Hand zu weisen. Hier seien die Kfz-Unternehmer gefordert, im Sinne der Kundenzufriedenheit alle Register zu ziehen, so der Sprecher.

Andere Befragungen, wie jüngst der aktuelle „Kundenmonitor Deutschland 2014“, spiegelten hingegen eine hohe Zufriedenheit der Kunden mit den Kfz-Betrieben wider. Bei dieser repräsentativen Befragung von nahezu 32 000 deutschen Verbrauchern erhielten die Kfz-Betriebe die Note 1,91. Das brachte Platz 3 in der Gesamtwertung. Besser wurden lediglich die Optiker sowie die Versandapotheken bewertet.

Quelle: http://www.kfzgewerbe.de

2015 muss das Jahr des Weißbuchs werden

Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt die heutige Ankündigung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, einen neuen „Weißbuch-Prozess“ in Gang zu setzen. Der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner sagte: „Acht Jahre sind vergangen, seit der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung das ‚Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr‘ vorstellte. Acht Jahre, in denen viel passiert ist.

Die Welt sieht heute ganz anders aus. Deswegen liegt völlig klar auf der Hand: 2015 muss das Jahr eines neuen Weißbuchs werden. Immerhin enthält es die zentralen Aussagen zur sicherheitspolitischen Lage der Bundesrepublik und ihrer Verbündeten mit Schlussfolgerungen für die Aufgaben der Bundeswehr und deren Personalstärke, Ausrüstung und Ausbildung.“ Eine Neufassung müsse auch Ausgangspunkt für die Überarbeitung wichtiger Grundlagendokumente in der Europäischen Union sein.

Eine Regierung braucht einen klaren Kurs, denn die besorgniserregende Entwicklung in Teilen der Welt lasse keine Umwege zu. Gerade in den letzten Jahren hat sich seit dem „arabischen Frühling“ und den Krisen in Nord-Afrika, in der Ukraine, Syrien und Nordirak politisch vieles verändert. Deutschland will international mehr Verantwortung übernehmen und muss seinen Beitrag für ein Stück mehr Frieden und Sicherheit in der Welt leisten. Ein klarer Kurs setzt einen guten Kompass voraus. Nur wer diesen hat, kann die vielen Fragen nach Diplomatie, Entwicklung oder Militär und Rüstung besser als bisher beantworten.

Jahrelang wurde eine fehlende gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Sicherheitspolitik beklagt. Nun gibt es eine Menge Impulse aus den Bundesministerien der Verteidigung und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder auch durch das Projekt des Auswärtigen Amtes „Review 2014“. Diese Anregungen treffen auf einen anwachsenden Diskurs in der Bevölkerung zur Bedrohung durch die Terrorgruppe Islamischer Staat oder auch zum Verhalten Russlands in der Ukraine-Krise. Die Debatte läuft bereits seit Monaten – leider scheint sie noch nicht in allen Teilen der Politik angekommen zu sein. Sicherheitspolitik ist Friedenspolitik – es geht mehr denn je um eine friedliche Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder in Deutschland und Europa.

Wüstner weiter: „Ein neues Weißbuch kann die politische und gesellschaftliche Diskussion befördern, wenn der politische Wille dazu ressort- und parteiübergreifend da ist. Das ist Sache der gesamten Bundesregierung!“

Quelle: http://www.dbwv.de

(dvf, cl)

Qualitätsverluste bei Bauprodukten zu befürchten

„Mit dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem Deutschland untersagt wird, zusätzliche Qualitätsanforderungen an Bauprodukte zu stellen, ist die bewährte Qualität von Bauprodukten in Deutschland gefährdet. Wir sehen die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder einen Lösungsweg für eine nationale Regulierung zu finden.“ Dies erklärten die Vizepräsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Wolfgang Paul und Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, heute in Berlin.

Obgleich sich das Urteil nur auf drei im Verfahren konkret benannte Produktkategorien und auf die inzwischen nicht mehr gültige, im Jahr 2013 durch die EU-Bauproduktenverordnung abgelöste EG-Bauproduktenrichtlinie beziehe, seien negative Konsequenzen auch für eine weitaus größere Zahl bislang nach deutschen Qualitätsstandards hergestellte, durch akkreditierte Prüfinstitute fremdüberwachte und mit einem Ü-Kennzeichen versehene Bauprodukte möglich, befürchten Paul und Pöllath.

Deutschland sei deshalb gefordert, alle wesentlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsanforderungen an Bauprodukte so festschreiben, dass Hersteller auch künftig angehalten bleiben, diese vollständig nachzuweisen, forderte Paul. Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf den Anwender oder den privaten Verbraucher sei undenkbar. Bauschaffende müssten sich auf die Verwendbarkeit von Bauprodukten verlassen können.

Gleichzeitig müsse Deutschland die im Europäischen Recht gegebenen Spielräume nutzen und die Nachbesserung lückenhaft harmonisierter europäischer Normen konsequenter als bisher einfordern, betonte Pöllath. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie habe der Bundesregierung bereits vor Jahren nahe gelegt, mangelhafte europäische Normen zurück zu weisen und sogar selbst versucht, dies vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen.

Mit Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland der Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen EG-Bauproduktenrichtlinie für schuldig befunden, zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt zu haben. Damit muss Deutschland sein bisheriges Verfahren aufgeben, mit dem essentielle Qualitätsanforderungen an Bauprodukte national in Bauregellisten nachgeregelt wurden, wenn entsprechende Anforderungen in diesbezüglich mangelhaften Europäischen Normen fehlen. Anstatt mangelhaft harmonisierte Europäische Baustoffnormen auf dem dafür vorgesehenen Verfahrensweg konsequent zurück zu weisen, habe Deutschland diese über Jahre akzeptiert und bauaufsichtlich erforderliche Zusatzanforderungen in unzulässiger Weise national aufgebaut, hieß es in der Urteils-begründung.

Quelle: http://www.bauindustrie.de

Aufblähen der Vorhaut beim Wasserlassen muss der Arzt abklären

Kommt es beim Wasserlassen bzw. Urinieren zu einer Aufblähung der Vorhaut und schmerzt es, liegt dies meist daran, dass der Urin durch die enge Vorhautöffnung nicht schnell genug austreten kann. „Dann sollten Eltern mit ihrem Kind zum Kinder- und Jugendarzt.

Ursache dieses Problems ist in vielen Fällen eine anhaltende Verklebung der Vorhaut. Die meisten neugeborenen Jungen haben eine ’natürliche‘ Vorhautverengung, die sich aber zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr, jedoch spätestens bis zur Pubertät von alleine löst“, erklärt Dr. med. Bernhard Stier, Kinder- und Jugendarzt in Butzbach, der auch die Broschüre zur Penisgesundheit „Oh Mann, oh Mann :-( “ herausgegeben hat.

Weitere Anzeichen für eine Phimose sind ein Urinstrahl, der durch die Verengung sehr dünn ist oder nur tröpfelt, häufige Entzündungen der Vorhaut oder wenn die Penisspitze rot angeschwollen ist.
Wenn die Phimose in der Pubertät weiterhin besteht oder wenn medizinische Probleme auftreten, wird zunächst versucht, die Vorhaut durch eine vier- bis sechswöchige Salbenbehandlung mit Kortison- oder Östrogensalbe zu dehnen. „Dies gelingt bei etwa drei Viertel der Fälle. Hier sind jedoch Rückfälle möglich. Bleibt die Phimose bzw. tritt wieder auf, sollte sie unter lokaler Betäubung oder Vollnarkose durch eine vorhauterhaltende, plastische Operation behandelt werden, z.B. durch eine so genannte Triple Inzision“, verdeutlicht Dr. Stier, Experte des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für Jungenmedizin.

Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ist eine vollständige Beschneidung (Zirkumzision) notwendig. Ziele der Behandlung sind die ungehinderte, normale Harnentleerung, eine problemlose Genitalhygiene sowie eine unbeeinträchtigte sexuelle Funktion.

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de

(dvf, sy)
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