Mit dem Wohnmobil den Herbst genießen

Wer die warmen Temperaturen im Herbst noch für Wanderungen nutzen möchte und mit seinem Wohnmobil unterwegs ist, für den hat der ADAC Verlag attraktive Stellplätze in deutschen Wanderregionen zusammengestellt. Orientierung dazu bietet der aktuelle Stellplatzführer, der europaweit über 4 500 Plätze auflistet. Darin finden sich detaillierte Informationen zu Lage, Zufahrt, Ausstattung und Einrichtungen der Stellplätze.

ADAC Stellplatzführer 2014_191738In unmittelbarer Nähe von Wanderzielen oder direkt an attraktiven Themenwander-wegen finden Wohnmobilisten Stellplätze:

  • Klettersteig durch den Calmont, Europas steilsten Weinberg, Rheinland-Pfalz
    Der gesicherte drei Kilometer lange Wanderweg über Felsvorsprünge bietet in schwindelerregender Höhe einen Panoramablick auf die Moselschleife zwischen den Weindörfern Eller und Bremm.
  • Wasser-Erlebnispfad durch das Marbental im Schwarzwald, Baden-Württemberg
    Vor den Toren von Villingen und Schwennigen erfahren Wanderer alles über den Weg des Wassers von der Quelle bis zum Wasserhahn zu Hause.
  • Speedhiking auf dem Rothaarsteig bei Willingen im Hochsauerland, zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen
    Speedhiking ist eine der neueren Erfindungen beim Wandern. Für das schnelle Gehen mit Stöcken in anspruchsvollem Gelände empfiehlt sich die rund 12 Kilometer lange Panoramatour auf dem Gebirgskamm des Rothaargebirges ab Willingen.
  • Geheimtipp für Burgenfans in den Haßbergen in Unterfranken, Bayern
    Der burgenkundliche rund 40 Kilometer lange Lehrpfad erschließt gleich acht Burgen und Schlösser der Region.
  • Rundwanderweg im Naturpark Sternberger Seenland, Mecklenburg-Vorpommern
    Im Nordwesten des Naturreservates liegt Neukloster, das sich mit seinem Wohnmobilpark als Ausgangspunkt für Touren durch dichte Eichen- und Buchenwälder, Sumpflandschaften und Schilfwiesen empfiehlt. Direkt am Stellplatz beginnt ein knapp zehn Kilometer langer Rundwanderweg um den Neuklostersee.

Hilfe bei der Stellplatz-Auswahl bietet die bewährte dreigliedrige ADAC Bewertungsskala, die auf den Tests geschulter ADAC Inspekteure beruht. Der Vergleichspreis gibt einen raschen Überblick, was eine Standardübernachtung kostet, und mit der beiliegenden ADAC CampCard können zu bestimmten Zeiten attraktive Sonderkonditionen auf über 450 Wohnmobilplätzen in Anspruch genommen werden. Den ADAC Stellplatzführer gibt es für 21,99 Euro im Buchhandel sowie in den ADAC Geschäftsstellen und im Internet unter www.adac-shop.de. Ab dem 5. November erscheint der neue ADAC Stellplatzführer im Buchhandel.

ADAC zieht sich aus umkämpftem Fernbusmarkt zurück

Im Zuge seines tiefgreifenden Reformprogramms zur Neuausrichtung zieht sich der ADAC im November 2014 aus dem umkämpften Fernbusmarkt zurück. Stattdessen konzentriert sich der Club künftig vor allem auf die Kernleistungen Hilfe, Rat und Schutz zum Wohle seiner Mitglieder. Der ADAC nutzt mit diesem Schritt eine vertraglich vereinbarte Option zum Ausstieg aus dem seit Ende 2013 gemeinsam mit dem Partner Deutsche Post betriebenen ADAC Postbus-Projekt.

Nach Einschätzung des ADAC hat sich der liberalisierte Fernbusmarkt in den vergangenen Monaten zwar dynamisch, jedoch auch in zunehmendem Maße wettbewerbs- und preisintensiv entwickelt. Der Anspruch des ADAC Postbus, sich in diesem Segment dauerhaft als Qualitätsführer zu positionieren, wäre für den ADAC ohne unternehmerisches Risiko nicht erreichbar gewesen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Gremien des Vereins nach erfolgreich realisierter Markterprobungsphase nun zum strategischen Ausstieg aus dem gemeinsamen Projekt entschieden.

Marion Ebentheuer, Geschäftsführerin ADAC e.V.: „Der ADAC Postbus hat sich innerhalb eines Jahres zu einem der qualitativ besten Fernbus-Anbieter und einem echten Sympathieträger entwickelt. Unser gemeinsam formuliertes Qualitätsversprechen haben wir eingelöst, nun gehen die strategischen Zielsetzungen von Deutscher Post und ADAC in unterschiedliche Richtungen. Wir danken den Bonner Kollegen für die gemeinsame Realisierung eines hervorragenden Innovationsprojekts und wünschen ihnen auch weiterhin viel Erfolg.“

Der bisherige Partner Deutsche Post AG übernimmt die ADAC-Anteile an der gemeinsamen Betreibergesellschaft des ADAC Postbus, der DP Mobility GmbH. Beide Muttergesellschaften hatten stets betont, dass der Markteinstieg in verschiedenen Phasen erfolgt und sukzessive über das weitere Vorgehen entschieden wird.

Die bestehenden Vorteile für ADAC Mitglieder (z.B. kostenlose Sitzplatzreservierung, Mitnahme eines zweiten Gepäckstücks) bleiben bis auf Weiteres bestehen. Tickets für den ADAC Postbus können auch weiterhin online unter www.adac-postbus.de, in ADAC Geschäftsstellen sowie Filialen der Deutschen Post erworben werden.

Reifen A – Z: Was sollte bei der Bereifung beachtet werden

Was Autofahrer alles bei der Bereifung beachten sollten, hat der ADAC hier von A bis Z zusammengefasst:

Ausland: In Deutschland und in vielen Nachbarländern gibt es für die Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Vor der Winterreise sollten sich Urlauber daher unbedingt über die aktuellen Bestimmungen im jeweiligen Reiseland informieren.

DOT-Nummer: Reifen müssen mit Angaben zum Herstellungsdatum versehen werden. Das Datum wird als verschlüsselte vierstellige Nummer meist am Ende der DOT-Kennzeichnung angegeben. Die Stellen 1 und 2 stehen für die Produktionswoche, die Stellen 3 und 4 geben das Jahr an. Die Ziffernkombination „1814“ bedeutet somit: 18. Produktionswoche des Jahres 2014. Ein neuer Satz Reifen sollte beim Kauf nie älter als drei Jahre sein.

Einlagern: Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollten mit erhöhtem Luftdruck (0,5 bar höher als Herstellervorgabe) liegend übereinander gelagert werden. Alternativ bieten sich auch so genannte Felgenbäume oder Wandhalterungen an. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht auf einem trockenen, nicht mit Öl verunreinigten Boden stehen und sollten alle paar Wochen gedreht werden.

Felgen: Bei einem Fahrzeugwechsel auf ein neueres Modell sollte man beachten, dass die Felgen des Vorgänger-Fahrzeugs nicht immer übernommen werden können. Bei der Verwendung von Leichtmetallfelgen im Winter müssen Autofahrer auf deren “Wintertauglichkeit” achten. Leichtmetallfelgen, die nicht für den Wintereinsatz geeignet sind, können mit den Jahren am Felgenhorn oxidieren und dadurch schleichendem Luftverlust verursachen.

Ganzjahresreifen: Ganzjahresreifen stellen einen technischen Kompromiss dar, der wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wenn sie auf kleinen, leichten Fahrzeugen wenig gefahren werden. Bei extremen winterlichen als auch sommerlichen Straßenverhältnissen bieten die entsprechenden Spezialreifen (Sommer- bzw. Winterreifen) derselben Marken eine größere Sicherheit.

Hinterachse: Bei unterschiedlichen Reifenqualitäten oder unterschiedlichen Profiltiefen gehören die besseren Reifen grundsätzlich auf die Hinterachse, da sie vorrangig das Fahrzeug stabilisiert. Unterschiedliche Profiltiefen und ungleichmäßiger Verschleiß an Vorder- und Hinterachse können vermieden werden, wenn in regelmäßigen Abständen (alle 5000 bis 8000 km) die Räder zwischen Vorder- und Hinterachse getauscht werden. Vielfach geben die Hersteller hierzu auch Tipps in den Bedienungsanleitungen.

(Geschwindigkeits- & Last-) Index: Alle Reifen sind ausgelegt für bestimmte Höchstgeschwindigkeiten und Tragfähigkeiten. Die entsprechenden Spezifikationen werden ausgedrückt durch den Geschwindigkeits- und Lastindex auf der Reifenseitenwand. Die Indizes an den montierten Reifen müssen mindestens mit den Vorgaben aus den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Erlaubt sind auch höhere Indizes. Bei M+S-Reifen sind bezüglich des Geschwindigkeitsindex Ausnahmen möglich. In diesem Fall muss ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit erinnern.

Ketten/Kettenpflicht: Eine Schneekettenpflicht in Europa gibt es nicht. Generell dürfen Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ordnet jedes Land jedoch mit unterschiedlichen Beschilderungen die Benutzung an. Auch die Höhe der Bußgelder bei Zuwiderhandlung variiert enorm. Wer also eine Reise plant, sollte sich laut ADAC vor der Abfahrt genau über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren.

Label: Seit 2012 gilt die Vorschrift, nach der Autoreifen im Handel mit dem sogenannten Reifenlabel gekennzeichnet werden müssen. Dieses Label gibt Auskunft über den Rollwiderstand (Kraftstoffverbrauch), die Nassbremseigenschaften und die Außengeräuschentwicklung des Reifens. Für den Autofahrer ergeben sich dadurch neue Informationsmöglichkeiten. Besonders wenn es um die sicherheitsrelevanten Nassbremseigenschaften geht, sollten Reifen der Klassen C oder besser ausgewählt werden. Wer sich umfassend über einzelne Reifeneigenschaften informieren möchte, sollte den ADAC Reifentest zu Rate ziehen.

Mischbereifung: Mit „Mischbereifung“ ist die gemeinsame Montage von Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug gemeint. Diese ist für Pkw grundsätzlich nicht zulässig. Heutzutage werden für Pkw fast nur noch Radialreifen angeboten. Das „Mischen“ bzw. Kombinieren von unterschiedlichen Reifenmodellen oder Reifen deutlich unterschiedlichen Alters, wenn z.B. nur zwei Reifen ersetzt werden, kann zu Beeinträchtigung der Fahrdynamik führen. Bei einigen Fahrzeugen kann es aufgrund unterschiedlicher Abrollumfänge zum Eingriff elektronischer Assistenzsysteme (Anti-Schlupf-Regelung) kommen.

Oktober bis Ostern / Reifenwechsel: Der ADAC empfiehlt die Verwendung von Winterreifen von Oktober bis Ostern. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass in dieser Zeit überwiegend Witterungsverhältnisse wahrscheinlich sind oder schnell entstehen können, die mit Winterreifen besser zu beherrschen sind. Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners, können aber den Kaskoschaden kürzen, wenn nachgewiesen ist, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen grob fahrlässig war. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen, worunter auch Ganzjahresreifen fallen.

Panne / Ersatzrad / Runflat-Reifen: Liegenbleiben mit einer Reifenpanne ist eine unangenehme Sache. Mit Runflat-Reifen kann man das weitgehend vermeiden, weil sie zumindest eine eingeschränkte Weiterfahrt ermöglichen. So erübrigt sich ein sofortiger Radwechsel oder eine notdürftige Reifenreparatur. Wer mit normalen Reifen fährt, sollte nicht vergessen, regelmäßig auch den Luftdruck des Reserverads zu prüfen.

Profiltiefe: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen liegt bei 1,6 mm. Der ADAC empfiehlt, Sommerreifen ab 3 mm und Winterreifen ab 4 mm auszutauschen.

Qualität versus Kosten: Der Preis alleine sagt nichts über die Fahrleistung eines Reifens aus, die teuren sind nicht immer die Besten, die günstigen nicht immer die Schlechtesten. In der Regel kosten vier günstige Reifen in etwa soviel wie drei Reifen aus dem oberen Preissegment. Dazwischen gibt es einige Alternativen im mittleren Preissegment und vernünftigen Testergebnissen. Unsere Preisrecherchen zeigen, dass ein Vergleich mehrerer Händler oft große Preisunterschiede zeigen, teilweise ist die Preisspanne für ein bestimmtes Reifenmodell ähnlich groß wie die Spanne vom Billigsten bis zum Teuersten. Daher auf jeden Fall mehrere Angebote einholen und die Kosten für Montage, Auswuchten und Altreifenentsorgung nicht vergessen.

Reifendruckkontrollsystem: Seit 1. November müssen alle neu zugelassenen Pkw und Wohnmobile serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das bedeutet, dass auf einige Autofahrer beim Kauf eines zusätzlichen Winterrädersatzes einmalige Mehrkosten von 250 bis 300 Euro zukommen. Betroffen sind Fahrzeugbesitzer, deren Auto mit einem direkt messenden System ausgestattet ist. Hier wird beim Kauf neuer Winterräder ein zweiter Satz Sensoren notwendig.

TWI: Sogenannte Tread Wear-Indikatoren sind kleine Erhebungen in den Hauptrillen der Reifen. Sie sollen der besseren Beurteilung des Verschleißzustandes von Reifen dienen. Wenn der Steg des TWI bündig ist mit den benachbarten Profilblöcken, ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht oder bereits unterschritten. An der Außenschulter der Reifen ist die Position der Indikatoren in den Hauptrillen vielfach mit den Buchstaben TWI oder einem markenspezifischen Symbol gekennzeichnet. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm darf über den gesamten Umfang im Bereich der Hauptrillen nicht unterschritten werden. Deshalb sollte die Reifenprofiltiefe immer an verschiedenen Stellen der Lauffläche geprüft werden. Empfehlung: Winterreifen, die eine durchschnittliche Profiltiefe von weniger als 4 mm haben, sollten nicht mehr verwendet und vor dem Wintereinbruch durch neue ersetzt werden.

Unwucht: Jedes Rad, auf das ein neuer Reifen montiert wurde, muss ausgewuchtet werden, um einen möglichst ungestörten Lauf des Rads am Fahrzeug zu gewährleisten. Für im Betrieb befindliche Räder kann ein Nachwuchten erforderlich werden, wenn zum Beispiel bei bestimmten Geschwindigkeiten Rückwirkungen auf das Lenkrad spürbar werden.

Ventil: Einfache Gummi-Snap-In-Ventile müssen bei jedem Reifenwechsel ausgetauscht werden. Für Metallventile gelten andere Regeln.

Wechsel von Winterrädern: Wer den Wechsel der Räder selbst vornehmen will, muss unbedingt die Herstellerhinweise in der Bedienungsanleitung beachten. Dies gilt besonders für die Anzugsmomente der Radverschraubung. Wichtig ist auch, die Radschrauben zu verwenden, die zu der jeweiligen Felge passen. Im Zweifel sollte eine Fachwerkstatt den Wechsel vornehmen.

Zertifizierte Reifenmontagebetriebe: Immer mehr Pkw werden mit sogenannten Ultra High Performance-Reifen (UHP-Reifen) oder Runflat-Reifen ausgestattet. Diese Reifen erfordern bei der Montage und Demontage besondere Vorkehrungen, die eine mögliche unbemerkte Beschädigung des Reifens während der Montage ausschließt und damit den sicheren Betrieb der Reifen gewährleistet. Einzelne Reifenmontagebetriebe sind für diese speziellen Montagetätigkeiten gesondert zertifiziert.

Ratgeber: Kauf eines gebrauchten Hauses

Beim Erwerb eines gebrauchten Hauses ist der Kaufpreis oft nur der Anfang. Meist sind Sanierungen oder Umbauten nötig, so dass der Käufer insgesamt mehr investieren muss. Das kann entscheidend dafür sein, ob ein Haus finanzierbar ist oder nicht.

Kauf_eines_gebrauchten_HausesDoch wie können Laien einschätzen, was zu tun ist und mit welchen Kosten sie rechnen müssen? Detaillierte Hilfe bietet der neu aufgelegte Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW mit umfangreichen Checklisten.

Der Leser lernt die typischen Probleme bestimmter Baujahre kennen und erfährt zum Beispiel, welche aktuellen Vorschriften zur Energieeinsparung Modernisierungen erforderlich machen können. Zahlreiche Checklisten helfen dabei, bei jeder Besichtigung einen aussagekräftigen Eindruck zu gewinnen. Wie Handwerker für schnelle Kostenschätzungen eingebunden werden können und  wie der eigentliche Kaufpreis zu beurteilen ist, erläutert der Ratgeber ebenso wie alles Wichtige rund um die Vertragsgestaltung.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

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