Ratgeber zum Studieren mit Kind erschienen

Die erste Ausgabe des Magazins „Studieren mit Kind in Leipzig. Eine Handreichung für studentische Eltern“ ist in dieser Woche erschienen. Der umfangreiche Ratgeber wurde vom Gleichstellungsbüro der Universität Leipzig in Kooperation mit dem Studentenwerk Leipzig herausgegeben. Er soll studierende Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Studium unterstützen.

med_pic_20141029090310_9df2255ad6Im ersten Teil der Broschüre, der sich rund ums Studium dreht, finden sich Hinweise zu Beurlaubung und zum Teilzeitstudium ebenso wie Informationen des Studentenwerkes zu den Themen „Wohnen mit Kind“ und „Mit Kindern in der Mensa“ oder zur angebotenen Sozialberatung. Zudem geben die Rektorin der Universität Leipzig, Prof. Dr. Beate Schücking, die Geschäftsführerin des Studentenwerkes Leipzig, Dr. Andrea Diekhof, und der Gleichstellungsbeauftragte der Universität Leipzig, Georg Teichert, in Interviews Auskünfte über Familienfreundlichkeit an der Universität oder mögliche Unterstützungen für Studierende mit Kind.

In zwei weiteren Kapiteln stehen die Themen Finanzen und Betreuung im Mittelpunkt. Hier ist alles Wissenswerte zu BAföG, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Wohngeld oder auch zu Sonderfonds und Vergünstigungen beziehungsweise zu Kitaplätzen, Tagespflege oder speziellen Betreuungsangeboten des Studentenwerks versammelt. Ein Anhang mit nützlichen Links und Angaben zu weiteren Veröffentlichungen rundet das umfassende Informationsangebot ab.

Das Magazin ist kostenfrei bei den Gleichstellungs- und Familienbeauftragten in allen Leipziger Hochschulen, im Familieninfobüro der Stadt Leipzig und in den Einrichtungen des Studentenwerks erhältlich.

E-Learning bleibt auf Wachstumskurs

Die Nachfrage nach Angeboten rund um digitales Lernen mit PC, Smartphone oder Tablet steigt. Die etwa 250 E-Learning-Anbieter in Deutschland konnten im vergangenen Jahr ihre Umsätze kräftig um 13,5 Prozent auf 582 Millionen Euro steigern. Das berichtet der Hightech-Verband BITKOM auf Grundlage der jährlichen Branchenbefragung des MMB-Instituts für Medien- und Kompetenzforschung. „Die E-Learning-Branche kann im dritten Jahr in Folge zweistellige Wachstumsraten verbuchen. IT-unterstütztes Lernen hat sich in der Aus- und Weiterbildung etabliert“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„In Zukunft werden vor allem das mobile Lernen und E-Learning-Apps an Bedeutung gewinnen.“ Die steigenden Umsätze wirken sich auch auf die Mitarbeiterzahl aus. Insgesamt zählt die E-Learning-Branche 8.850 Beschäftigte, das ist ein Anstieg um 700 Arbeitsplätze verglichen mit 2012. Die Zahl der freien Mitarbeiter wuchs dabei innerhalb eines Jahres um rund 16 Prozent auf 2.600, bei den festangestellten Mitarbeitern beträgt der Anstieg 6 Prozent auf 6.250. Rund jeder sechste Mitarbeiter (17,5 Prozent) in der Branche ist dabei in der Softwareentwicklung tätig.

Auf die Erstellung von digitalen Lerninhalten entfällt mehr als ein Drittel des Branchenumsatzes (36 Prozent). Jeweils rund ein Viertel (23 Prozent) machen das Angebot von E-Learning-Kursen sowie der Verkauf digitaler Lerninhalte aus. Etwas geringer (18 Prozent) ist der Anteil, der durch Verkauf und Vermietung von Software für E-Learning und Wissensmanagement erzielt wird.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Zahlen ist eine jährliche Branchenbefragung des MMB-Instituts für Medien- und Kompetenzforschung, die bereits zum siebten Mal durchgeführt wurde.

Quelle: http://www.bitkom.org

(dvf, sy)

Frohe Weihnachten in mehr als 75 Sprachen

Mit dem Weihnachtsgruß rund um den Globus: Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) hat seine Weihnachtsdatenbank wieder online gestellt. Unter www.bdue.de lässt sich kostenlos nach der Übersetzung von „Frohe Weihnachten“ in mehr als 75 Sprachen recherchieren. Mit dabei sind alle gängigen Sprachen wie Englisch, Spanisch oder Französisch sowie seltenere Sprachen wie zum Beispiel Suaheli.
Die Unterschiede zwischen den Sprachen sind groß. Während die Schweden schlicht „God Jul!“ sagen, lautet der Weihnachtsgruß auf Türkisch „Mutlu Noeller“ und auf Kroatisch „Sretan Božić“.

Da viele Sprachen andere Schriftzeichen verwenden, stehen alle Übersetzungen in Form einer fertigen Text- beziehungsweise Grafikdatei zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Besonderheit ist der Weihnachtsgruß in der Gebärdensprache – dieser ist als Video zu sehen. Die Übersetzungen stammen von Mitgliedern des Verbandes, allesamt geprüfte Übersetzer. Dies gibt Nutzern die Sicherheit, dass die Übersetzungen auch korrekt sind.

Die Weihnachtsdatenbank des BDÜ ist bei Privatpersonen, Unternehmen und Behörden gleichermaßen beliebt. „Uns erreichten schon E-Mails und Anrufe, wann die internationalen Weihnachtsgrüße wieder auf der Website stehen“, so André Lindemann, BDÜ-Präsident. Es fragte zum Beispiel der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eines Gesundheitsamtes in Baden-Württemberg nach den Übersetzungen für seine Weihnachtspost. In diesem Jahr will der Dienst die Grüße an Schulen und Kindergärten mit einem Teamfoto gestalten und jedem Mitarbeiter den Weihnachtsgruß in einer anderen Sprache zuordnen.

Doch nicht nur in Behörden ist Mehrsprachigkeit angesagt. Auch in Unternehmen sind Belegschaft und Kunden international. Die Grüße aus der Weihnachtsdatenbank finden sich immer öfter in Mitarbeiterzeitungen, in Unternehmensblogs und auf Firmenwebseiten. Lindemann: „Wir freuen uns, mit der Datenbank einen kleinen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.“

Seit 2006 gibt es die Weihnachtsdatenbank des Verbandes und die Fangemeinde wächst. Wer nicht nur „Frohe Weihnachten“, sondern persönliche Wünsche zu Weihnachten und Neujahr verschicken möchte, der findet in der Mitgliederdatenbank des Verbandes über 7.500 Dolmetscher und Übersetzer für mehr als 80 Sprachen (www.bdue.de).

Quelle:: http://www.bdue.de

Erfolg gegen Hintermänner der Online-Piraterie

Die Verantwortlichen illegaler Online-Plattformen werden weiterhin konsequent verfolgt: Mit Hausdurchsuchungen bei mehr als 120 Akteuren der Plattform boerse.bz gab es heute unter Leitung der Staatsanwaltschaft Köln eine der bisher größten bundesweiten Durchsuchungsaktionen im Umfeld eines illegalen Portals.

Der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) begrüßt das Ermittlungsverfahren und verfolgt es mit hoher Aufmerksamkeit. Im April 2012 hatten einige seiner Mitgliedsunternehmen Strafanzeige gegen boerse.bz gestellt. Boerse.bz bietet illegal etwa 200.000 urheberrechtlich geschützte Werke an, darunter Musikaufnahmen, Filme, Serien und eBooks. Mit 2,5 Mio. registrierten Benutzern und täglich mehr als 220.000 Seitenaufrufen gehört boerse.bz zu den meistbesuchten Webseiten Deutschlands. Man kann davon ausgehen, dass die Plattform über zahlreiche verschiedene Strukturen und Modelle substantielle Einnahmen generiert.

Dazu Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Gerade weil das Geschäft mit Rechtsverletzungen mittlerweile einen sehr hohen Organisationsgrad aufweist, ist es wichtig und richtig, dass die Staatsanwaltschaft Fälle so gründlich und schnell ausermittelt wie den vorliegenden. Für Künstler, Rechteinhaber und all diejenigen, die im Interesse der vielen Fans und Nutzer in neue legale Angebote investieren, ist es nach wie vor eine Zumutung, dass oft genug der Eindruck erweckt wird, illegale Angebote seien zu vernachlässigen oder stellten einen selbstverständlichen Bestandteil der Internetkultur dar.“

Der Strafanzeige der Musikunternehmen hatten sich auch geschädigte Film- und Verlagsunternehmen angeschlossen. Das Strafverfahren wurde durch die Münchner Medienkanzlei Waldorf Frommer begleitet, verantwortliche Behörde ist die Staatsanwaltschaft Köln, Abteilung 119. Erst vor zwei Wochen war der Staatsanwaltschaft Dresden bei einer Großrazzia gegen die Betreiber des illegalen Streaming-Portals kinox.to die Festnahme von zwei Hauptbeschuldigten gelungen. Kinox.to zählt mehr als 30 Millionen Nutzer im deutschsprachigen Raum.

Der Blick auf die rasante Entwicklung des boerse.bz-Nachahmerportals boerse.to macht das Ausmaß des Problems deutlich, das illegale Plattformen für die Kultur- und Kreativwirtschaft darstellen: Boerse.to besteht erst seit August dieses Jahres, hat aber wie das Original bereits 2,5 Mio. registrierte Nutzer und etwa 60.000 Seitenaufrufe täglich. Daneben entwickeln sich kontinuierlich weitere Nachahmerportale. Umso wichtiger ist das konsequente und zügige Vorgehen der Staatsanwaltschaft wie im vorliegenden Fall.

Quelle: http://www.musikindustrie.de

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