Umsatzrekord bei Landmaschinen und Traktoren

Deutsche Hersteller von Landmaschinen und Traktoren werden im Jahr 2013 voraussichtlich einen Rekordumsatz von 8,2 Milliarden Euro erreichen – sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Das lassen Schätzungen des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau vermuten.

Im ersten Halbjahr 2013 lag der Umsatz der Agrartechnik-Unternehmen bereits bei knapp 4,8 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund neun Prozent. Sowohl die Lieferungen an den deutschen Landtechnikhandel als auch die Exporte sind gestiegen. Nach wie vor landen zwei Drittel der hiesigen Produkte in der EU, vor allem in den westeuropäischen Ländern. Während die Lieferungen nach Russland (- 17 %) und Großbritannien (- 13 %) rückläufig sind, ist die Nachfrage nach deutschen Landmaschinen in Frankreich (+ 24 %) und den USA (+ 30 %) gestiegen. Herausragend ist das Umsatzplus bei Traktoren um 14 Prozent, aber auch die Produktion von Eggen, Mähwerken und Pflanzenschutzgeräten hat deutlich zugelegt.

Heike Kreutz, www.aid.de

BGH würdigt wohlwollendes Verhalten von Vermietern nicht

Eine Mieterhöhung, die erst mehr als drei Monate nach ihrer Ankündigung wirksam werden soll, ist zulässig. Der Mieter hat in diesen Fällen die Möglichkeit, sein Sonderkündigungsrecht bis zum tatsächlichen Eintritt der Mieterhöhung auszuüben. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 280/12) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Damit weitet der BGH die Rechte der Mieter aus, indem er die gesetzliche Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts verlängert. „Vermieter, die ihren Mietern Mieterhöhungen langfristig ankündigen wollen, sollten bedenken, dass die Rechtsprechung dieses Wohlwollen nicht würdigt“, kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

In dem zu entscheidenden Fall forderte ein Vermieter von seinem Mieter mit Schreiben vom 7. Januar die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Die Mieterhöhung sollte zum 1. August desselben Jahres wirksam werden. Der Mieter stimmte der Mieterhöhung nicht zu und behauptete, durch die verfrühte Ankündigung des Vermieters in seinem Sonderkündigungsrecht beschnitten worden zu sein. Das Sonderkündigungsrecht gestattet dem Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen.

Die aktuelle BGH-Entscheidung hat zur Folge, dass im vorliegenden Fall der Mieter sein Sonderkündigungsrecht nicht nur bis zum 31. März, sondern entgegen dem Wortlaut des Gesetzes bis zum 31. Juli hätte ausüben können. Er hätte demnach bis zum 30. September in der Wohnung bleiben können, ohne die höhere Miete zahlen zu müssen.

www.hausundgrund.de

Regionalfenster auf Lebensmitteln

Ab Januar 2014 soll das „Regionalfenster“ für mehr Transparenz beim Einkauf von regionalen Lebensmitteln sorgen. Es wird zur Internationalen Grünen Woche bundesweit eingeführt, informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Auf einen Blick soll der Verbraucher erkennen, aus welcher Region die Rohstoffe stammen und wo sie verarbeitet worden sind. Der Trägerverein „Regionalfenster“ vergibt das blaue Etikett nach festgelegten Regeln.

Die Hauptzutat muss nachweislich aus der angegebenen Region stammen. Ein mehrstufiges Kontroll- und Sicherheitssystem soll gewährleisten, dass die Angaben korrekt sind. Das Regionalfenster ist nicht als Gütesiegel zu verstehen. Aussagen zur Art der Erzeugung wie ökologisch, ohne Gentechnik und tiergerecht sind nicht zugelassen.

Einen von der Universität Kassel begleiteten Testlauf hat die neue Kennzeichnung bereits erfolgreich bestanden: Von Januar bis April 2013 waren 150 Lebensmittel mit dem Regionalfenster in bundesweit fünf Testregionen erhältlich. Dazu gehörten Gemüse, Saft, Wurst, Brot und Milchprodukte. Ein Marktforschungsinstitut hat über 2.000 Verbraucher in allen 20 Testmärkten zu ihrer Meinung befragt. Rund 80 Prozent der Konsumenten bewerteten das Regionalfenster als positiv und würden die Einführung dieser Kennzeichnung begrüßen.

Ebenfalls 80 Prozent fanden das Etikett verständlich, gut lesbar, übersichtlich und informativ. Auch die teilnehmenden Händler sahen das Regionalfenster überwiegend positiv. Die Marktleiter gaben in Telefoninterviews an, dass die Klarheit und Einfachheit Pluspunkte sind. Knapp die Hälfte der Testmärkte konnte sogar Umsatzsteigerungen bei regionalen Produkten verzeichnen.

Das Regionalfenster ist eine freiwillige Kennzeichnung. Die Bundesregierung will sich jedoch für eine europaweit verpflichtende Herkunftskennzeichnung einsetzen.
Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.regionalfenster.de

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...