Gaskunden sollten Geld zurückfordern

Gaskunden des Essener RWE-Konzerns sollten jetzt noch ihren Jahresrechungen ab 2010 widersprechen und überzahlte Beträge zurückfordern. Das rät die Verbraucherzentrale NRW allen Kunden, die Gas zu so genannten Sondertarifen beziehen – das trifft auf die Mehrzahl zu.

Der Grund: Vergangene Preiserhöhungen beruhten auf unwirksamen Vertragsklauseln. „Durchschnittshaushalte mit einem jährlichen Gasverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden, die jetzt noch ihren Jahresrechnungen ab 2010 widersprechen, können womöglich 200 Euro zurückfordern“, sagt Jürgen Schröder, Experte für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich. Deshalb können Gaskunden beispielsweise am 9. Oktober 2013 per Fax noch allen Jahresrechnungen widersprechen, die sie am 9. Oktober 2010 oder später erhalten haben.

Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man überzahlte Beträge möglichst umgehend schriftlich von RWE zurückfordern. Ein Musterbrief dazu und eine Anleitung, um Rückforderungsbeträge auszurechnen, bietet die Verbraucherzentrale NRW auf der Internetseite www.vz-nrw.de/gaskunden. Dort finden sich außerdem Informationen für solche Gaskunden, die schon Rechnungen aus den Jahren vor 2010 widersprochen haben oder bei anderen Versorgern sind.

Hintergrund des Aufrufs ist das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31.7.2013 (Az.: VIII ZR 162/09). Damit konnte sich die Verbraucherzentrale NRW nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Energiekonzern RWE durchsetzen. Weil RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, weshalb und wie die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss der Konzern unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen. Der BGH war damit der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes gefolgt, der das Verfahren bereits im März im Sinne der Verbraucher entschieden hatte. Das BGH-Urteil betrifft die meisten privaten Gasbezieher in Deutschland: Von rund 13,5 Millionen Gaskunden sind mehr als zwei Drittel so genannte Sonderkunden. Sie haben Tarif oder Anbieter schon einmal gewechselt und sind damit nicht mehr in der Grundversorgung.

Das verbraucherfreundliche Urteil des BGH hat nicht nur Folgen für RWE, sondern auch für weitere Gasanbieter. Verbraucherschützer Schröder: „Nach unseren Kenntnissen haben viele Versorger Klauseln wie jene, die der BGH beanstandet hat – auch diese Unternehmen stehen nun in der Pflicht, ihren Kunden unrechtmäßige Rechnungsbeträge zu erstatten.“ In Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen die Verträge ihres jeweiligen Gasversorgers auf mögliche Ansprüche prüfen lassen. Lehnt der Gaslieferant es ab zu zahlen, müssten Kunden klagen.

Die Verbraucherschützer appellieren an die Energieversorger, eine sinnvolle Pauschallösung anzubieten, damit Gaskunden zu ihrem Recht kommen. Dem RWE-Konzern hat die Verbraucherzentrale NRW vor vier Wochen ein Gesprächsangebot darüber gemacht.

Mit Blick in die Zukunft ist nach Auffassung der Verbraucherschützer der Gesetzgeber gefordert. Er muss rechtliche Grundlagen für transparente Preisanpassungen durch Energieversorger schaffen, zum Beispiel durch eine Verordnung für Sonderkunden oder eine entsprechende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz. Zudem sollte er Sammelklagen ermöglichen, die es Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen.

Stand: 08.10.2013

Muss das weg oder kann ich das noch essen?

Ein kleiner Schimmelrasen auf der Konfitüre oder der Brotkrume – großzügig entfernen oder komplett wegschmeißen? Gesundheit geht vor, deshalb gehören verdorbene Lebensmittel in den Abfall. Während ein Verderb durch Schimmelpilze bei Brot oder Konfitüre augenscheinlich gut zu erkennen ist, kann man sich bei vielen anderen Lebensmitteln, die mit krankheitserregenden Bakterien behaftet sind, nicht auf die Sinne verlassen. Krankheitserreger und schädliche Bakterien kann man weder sehen, riechen noch schmecken. Besonders bei kühlpflichtigen, leicht verderblichen Produkten wie etwa Hackfleisch, aber auch gebratenen Frikadellen, gefüllten Teigtaschen oder geräuchertem Fisch können sich vorhandenen Bakterien bei unsachgemäßer Lagerung oder zu langer Lagerdauer so stark vermehren, dass sie Erkrankungen nach dem Verzehr verursachen können.

Welche Rolle spielt das Mindesthaltbarkeitsdatum? Und was kann man tun, um Lebensmittel möglichst lange frisch und hygienisch einwandfrei zu lagern? Wie lange halten sich geräucherter Fisch, Wurst oder das gekochte Nudelgericht. Kompetente Antworten auf diese und viele andere Fragen liefert die neue aid-Broschüre „Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“. Sie erklärt, warum Lebensmittel verderben, welche Krankheitserreger beteiligt sein können und unter welchen Bedingungen sie sich vermehren. Zudem werden die klassischen Möglichkeiten der Lebensmittellagerung vorgestellt und Tipps zur optimalen Verpackung und Unterbringung in Kühl- und Gefriergerät sowie im Vorratsschrank beziehungsweise in der Vorratskammer gegeben.

Das Kapitel Hygiene spricht alle wichtigen Bereiche des sorgfältigen Umgangs mit Lebensmitteln an, von der persönlichen Hygiene über die Sauberkeit in der Küche bis zur hygienischen Zubereitung und Lagerung. Zudem gibt es für nahezu alle wichtigen Lebensmittelgruppen individuelle Tipps zum Einkauf, Umgang und zur Lagerung. Die Liste reicht von Eiern und Fisch über Fleisch, Brot, Milchprodukten, Obst, Gemüse und Fetten bis zu Zucker und Getränken, einschließlich Wein und Bier. Auch Soßen, Gewürze und Convenienceprodukte werden berücksichtigt. Ausführliche Tabellen fassen die wichtigsten Infos zu jedem Produkt auf einen Blick zusammen. Damit ist die Broschüre ein Muss für alle Profis, die in Küche und Gastronomie eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Gästen haben, und für alle Verbraucher, denen ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln am Herzen liegt. / www.aid.de

aid-Broschüre „Lebensmittelhygiene – Praxishandbuch zur Lebensmittellagerung im Haushalt“, 108 Seiten, Erstauflage 2013, Bestell-Nr. 61-3922, ISBN/EAN: 978-3-8308-1079-7, Weitere Innfos: www.aid-medienshop.de

Bio-Weihnachtsmenü für Vegetarier

Bio-Weihnachtsmenü für Vegetarier  Foto: Wirths PR
Bio-Weihnachtsmenü für Vegetarier
Foto: Wirths PR

Bio-Weihnachtsmenü für Vegetarier
(für 6 Personen)

Gemüsequiche mit Käse
150 g Mehl
2 TL Backpulver
4 EL Sonnenblumenöl
0,1 l Buttermilch
1 Prise Salz
250 g Gemüse (Möhren, Frühlingszwiebeln, Austernpilze)
75 g Emmentaler
100 g Schmant
1 Ei
1 Eigelb
Salz
Pfeffer
Knoblauchpulver

Mehl mit Backpulver mischen, 2 EL Öl, Buttermilch und 1 Prise Salz zugeben und zu einem Teig verkneten. 20 Minuten ruhen lassen. Inzwischen das Gemüse putzen, waschen, gut abtropfen lassen. Die Möhren in Scheiben, Frühlingszwiebeln in 2-3 cm lange Streifen, Austernpilze in mundgerechte Stücke schneiden und in einer Pfanne in 2 EL heißem Öl 3 Minuten andünsten. Den Teig ausrollen, in eine mittelgroße, leicht gefettete Quicheform legen und das Gemüse einfüllen. Den Emmentaler reiben, mit Schmant, einem Ei und einem zusätzlichen Eigelb verrühren. Mit Salz, Pfeffer und etwas Knoblauch kräftig würzen und über das Gemüse gießen. Im vorgeheizten Ofen bei 200 °C 20 Minuten backen.

Pro Person: 254 kcal (1063 kJ), 9,4 g Eiweiß, 14,9 g Fett, 20,2 g Kohlenhydrate

Überbackene Nudeln mit Kürbis-Zucchini-Paprika-Gemüse
350 g Nudelnester
1 große Zwiebel
1 EL Sonnenblumenöl
250 g Kürbis
250 g Zucchini
250 g rote Paprikaschote
Meersalz
Pfeffer
Knoblauch
250 g Emmentaler

Nudeln nach Packungsanweisung al dente kochen, herausnehmen und abtropfen lassen. Inzwischen die Zwiebel abziehen, würfeln und in Öl andünsten. Das Gemüse putzen, waschen, klein schneiden, zugeben und 5 Minuten mit dünsten. Mit Salz, Pfeffer und Knoblauch würzen. Den Emmentaler in Streifen schneiden, bis auf einen kleinen Rest mit dem Gemüse mischen und das Ganze unter die Nudeln heben. Alles in eine große Auflaufform geben, mit dem restlichen Käse bestreuen und im vorgeheizten Ofen bei 200 °C 10 Minuten überbacken, bis der Käse schmilzt.

Pro Person: 390 kcal (1633 kJ), 19,1 g Eiweiß, 13,0 g Fett, 48,7 g Kohlenhydrate

Frittierte Früchte in Bierteig
200 g Weizen-Vollkornmehl
2 Eier
125 ml Bier
Meersalz
Zimt
4 Scheiben Ananas
4 Pfirsichhälften (aus der Dose)
6 Cocktailbirnen (aus der Dose)
0,2 l Öl zum Ausbacken
Puderzucker

Aus Mehl, Eiern, Bier, Meersalz und etwas Zimt einen nicht zu dünnen Teig zubereiten. Ananasscheiben dritteln, Dosenfrüchte abtropfen lassen und die Pfirsichhälften dritteln. Die Früchte in den Bierteig tauchen und in heißem Öl frittieren oder in der Pfanne von beiden Seiten goldgelb ausbacken. Zum Entfetten auf Küchenkrepp setzen. Mit Puderzucker bestäubt servieren. Dazu schmeckt Vanilleeis.

Pro Person: 374 kcal (1566 kJ), 6,8 g Eiweiß, 19,5 g Fett, 40,7 g Kohlenhydrate

Gesamt pro Person: 1018 kcal (4261 kJ), 35,3 g Eiweiß, 47,4 g Fett, 109,6 g Kohlenhydrate

Weitere Weihnachtsmenüs finden Sie im Internet unter www.weihnachtsmenue.de

Fitness-Müsli mit Vitamindrink

Fitness-Müsli mit Vitamindrink Foto: Wirths PR
Fitness-Müsli mit Vitamindrink Foto: Wirths PR

Fitness-Müsli mit Vitamindrink
(für 1 Person)

Fitness-Müsli
30 g Vollkorn-Knusper-Müsli
1 EL Weizenkeime
1 kleine Orange
50 g Trauben
1/2 Apfel
100 g fettarmer Joghurt

Orange schälen, filetieren und in Würfel schneiden. Trauben halbieren und entkernen. Apfelhälfte in Spalten schneiden. Früchte unter das Müsli heben, mit Weizenkeimen bestreuen. Joghurt cremig rühren und darüber geben.

311 kcal (1301 kJ), 9,9 Eiweiß, 4,2 g Fett, 55,5 g Kohlenhydrate

Vitamin-Drink
0,15 l fettarme Milch
1 EL Weizenkeime
1/2 Apfel
1 TL aktiver Manuka-Honig (MGO 100+, Reformhaus)
Zimt

Die Milch mit dem Apfel im Mixer gut pürieren, Weizenkeime zugeben, mit Honig süßen (aktiver Manuka-Honig wirkt antibakteriell und stärkt das Immunsystem) und mit Zimt abschmecken.

158 kcal (661 kJ), 6,7 g Eiweiß, 3,4 g Fett, 24,0 g Kohlenhydrate

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