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Archiv für den Tag: Oktober 15, 2013
Immobilienkauf: Heizenergiekosten für Käufer unwichtig
In den Köpfen der Immobilienerwerber ist das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Energie noch nicht angekommen. Dies ergab eine bundesweite Untersuchung von TÜV Rheinland zum Kaufverhalten bei Käufern von Wohnimmobilien. Demnach spielte nur für jeden fünften Käufer der Energieverbrauch überhaupt eine Rolle und für nur 4 Prozent der Befragten war dies ein kaufentscheidendes Kriterium.
„Es ist sehr erstaunlich, dass ein wesentlicher Betriebskostenfaktor wie die Kosten für Heizenergie bei der Kaufentscheidung konsequent ausgeblendet wird“, sagt Siegfried Seifert, Fachmann für Immobilienbewertung bei TÜV Rheinland anlässlich der Immobilienfachmesse Expo Real in München. Dabei können Belastungen nicht nur aus weiteren zukünftigen Steigerungen der Energiekosten resultieren. „Für Immobilienkäufer besteht, abhängig von den politischen Entwicklungen, durchaus in Modernisierungsrisiko“, gibt Seifert zu bedenken. „In der Vergangenheit hat es bereits Überlegungen gegeben, im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie eine energetische Sanierungspflicht für Wohnimmobilien in der Europäischen Union einzuführen“, so der Experte.
Energieausweis wird selten vorgelegt
Auch der Energieausweis fristet im Rahmen des Eigentümerwechsels ein Schattendasein. Lediglich jeder fünfte Verkäufer legte den Energieausweis ungefragt vor, jeder zehnte auf Nachfrage. Dagegen bekamen rund zwei Drittel der befragten Käufer den Energieausweis gar nicht vorgelegt. „Damit erfüllt der Energieausweis seine Steuerungsfunktion in der Praxis bislang nicht“, so Seifert. Dabei ist der Energieausweis seit 2009 ein verbindliches Dokument, das bei Immobilientransaktionen und Vermietungen vorgelegt werden muss. Änderungen sind in Sicht: „Dies wird sich voraussichtlich ab 2014 mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung ändern“, sagt Seifert. Der Experte warnt: „Die Nichtvorlage des Energieausweises könnte dann zur Ordnungswidrigkeit werden. Verkäufern und Vermietern drohen ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.“
Varianten beim Energieausweis
Auch wenn der Energieausweis vorgelegt wird, kommt erschwerend hinzu, dass es zwei verschiedene Varianten gibt: Der Bedarfsausweis zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik auf, während der Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der Vorbesitzer abbildet – nutzerabhängige Abweichungen sind vorprogrammiert, so dass der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes hier gar nicht abgebildet wird. Laien sind bei der Bewertung der entstehenden Gesamtkosten oft überfordert. Dennoch sollte unter dem Aspekt der stetig steigenden Energiepreise der energetische Bauzustand Teil der Gesamtbewertung sein.
Wer beim Immobilienerwerb auf ein stabiles Fundament bauen möchte, sollte daher auf kompetente Beratung in Form eines Sachverständigen vertrauen. Fachleute können gravierende Mängel im Vorfeld des Kaufs feststellen und die möglichen zusätzlich anfallenden Investitionskosten realistisch einschätzen.
Es wird kälter – Zeit für den Wintercheck
Spätestens jetzt im Oktober müssen wir uns damit abfinden, dass die Wintersaison auch für unser Fahrzeug begonnen hat. Und das bedeutet: Winterfestmachung. Viele Handgriffe können dabei bereits in Eigenregie erledigt werden.
Solarenergie: Hagelschlagtest für Solarkollektoren und Photovoltaik
Der weltweit führende Prüfdienstleister der Solarbranche TÜV Rheinland bietet im Kölner Testzentrum einen verschärften Hagelschlagtest für Solarkollektoren und Photovoltaik-Module. Der neue Teststand ist bereits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unabhängig anerkannt. So können Photovoltaik-Module ab sofort auch bei einer Geschwindigkeit von 27,2 Metern pro Sekunde mit 35 Millimeter großen Hagelkörnern gemäß IEC 61215 beschossen werden. Wie bisher bieten die Experten den Test mit Hagelkörnern bei 25 Millimeter (23 m/s Geschwindigkeit) an. Im Vergleich zu dieser Prüfung haben die 35 Millimeter großen Körner rund die dreifache Masse und entwickeln nahezu die vierfache Bewegungsenergie.
Durch Hagelstürme verursachte Schäden an Solaranlagen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen
Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie bei TÜV Rheinland, begründet die Erweiterung des Testspektrums: „Versicherer und Projektierer bestehen zu Recht zunehmend auf den schärferen Tests, denn die durch Hagelstürme verursachten Schäden an Solaranlagen sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.“ In Deutschland gehört Hagel zu den teuersten Schadensursachen bei Solaranlagen. Einmal mehr waren bei schweren Unwettern in diesem Jahr hierbei neben Photovoltaik-Anlagen insbesondere Vakuumröhrenkollektoren betroffen. Auch in der Schweiz haben sich nach Angaben der Versicherer die großen Hagelschäden in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich gehäuft.
Um die steigenden Kosten für die Schadenregulierung aufzufangen, fordern die schweizerischen Versicherungen deshalb beispielsweise für Photovoltaik-Module und Solarkollektoren eine härtere Hagelprüfung der so genannten Hagelwiderstandsklasse 3: Nach den Testverfahren von TÜV Rheinland erfüllen die erfolgreich geprüften Solarkollektoren und Photovoltaik-Module die Hagelwiderstandsklasse 2 (Test mit 25 Millimeter) oder 3 (35 Millimeter). Denn für Photovoltaik-Module sehen die anerkannten Vorschriften der schweizerischen Kantonalen Feuerversicherungen in der Klasse 3 einen Hagelbeschuss mit mindestens 30 Millimeter Durchmesser vor bei einer Aufprallenergie von 3,5 Joule. TÜV Rheinland erreicht mit der 35-Millimeter-Kugel mehr als die doppelte Energie.
Analog gelten die Hagelwiderstandsklassen auch für Solarkollektoren. Da die normativen Prüfgrundlagen für solarthermische Kollektoren in ihrer derzeit gültigen Fassung jedoch hauptsächlich Flachkollektoren berücksichtigen und Vakuumröhrenkollektoren dort nicht beschrieben sind, hat die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen in der Schweiz ferner die spezielle Prüfbestimmung Nr. 19 erarbeitet. In dieser sind Beschussort und Beschusswinkel präzise beschrieben sowie darüber hinaus, wie die Kollektoren einzugruppieren sind und wie beispielsweise bei Kunststoffmaterialien eine Voralterung zu erfolgen hat. Vakuumröhrenkollektoren müssen beispielsweise neben dem Bereich der Glasröhre nahe dem Sammlergehäuse auch im gegenüberliegenden Bereich beschossen werden. Darüber hinaus müssen offensichtliche Schwachstellen zusätzlich jeweils mit fünf weiteren Eiskugeln beschossen werden. Auch dieses Testverfahren bietet TÜV Rheinland an.
TÜV Rheinland erweitert Angebot an speziellen Belastungstests für Solarsysteme
Die ersten Röhrenkollektoren haben bereits die Prüfung nach Hagelklasse 3 bei TÜV Rheinland durchlaufen. „Gewiss ist die Schweiz mit den erhöhten Anforderungen ein Vorreiter. Es gibt jedoch Anzeichen, dass die Marktentwicklung in auch in anderen Ländern weiter in diese Richtung verschärfter Hagelschlagtests geht“, so Althaus.
Mit der neuen Prüfung erweitert TÜV Rheinland sein Angebot an speziellen Belastungstests für Solarsysteme weiter. Zuletzt hatte der unabhängige Prüfdienstleister einen neuen Teststand zur Bestimmung der Widerstandsfähigkeit von dachintegrierten Photovoltaik-Systemen (BIPV) gegen Schlagregen in Betrieb genommen. Seit 2013 bietet TÜV Rheinland zudem ein weltweit einzigartiges Testprogramm, bei dem die Belastung von Photovoltaik-Systemen auf Schrägdächern durch Schnee realitätsnah simuliert werden kann. Relevant ist dies insbesondere in schneereichen Regionen. Die auf schrägen Flächen entstehenden, inhomogenen Schneelasten können für Module – insbesondere Glas und Rahmen – sowie Befestigungssysteme getestet werden. Eine wichtige Ergänzung der herkömmlichen horizontalen Belastungstests, wie sie die IEC 61215 vorgibt.
TÜV Rheinland ist international führender Prüfdienstleister für die Solarbranche. Bereits 1985 hat das Unternehmen im Labormaßstab mit der technischen Prüfung von Solarkomponenten begonnen. Das Expertennetzwerk von TÜV Rheinland für die Solarbranche umfasst heute über 200 Fachleute in acht Laboratorien weltweit. Als Weltmarktführer in der Prüfung und Zertifizierung von Solarsystemen betreibt TÜV Rheinland Testlabore in Bangalore (Indien), Gyeongsan (Korea), Köln (Deutschland), Osaka und Yokohama (Japan), Shanghai (China), Taichung (Taiwan) sowie bei TÜV Rheinland PTL in Tempe (USA). Weltweit gehören weit über 500 Hersteller von Photovoltaik-Produkten zu den Kunden des unabhängigen Prüfdienstleisters TÜV Rheinland. Die Fachleute prüfen nicht nur Module und Komponenten, sondern entwickeln auch neue Testmethoden, arbeiten an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung von Sonnenenergie mit und begleiten international den Aufbau von Solarkraftwerken.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/pv und www.tuv.com/media-solar im Internet.
