Neue DIN EN 15224 setzt auf Internationalität

Für Einrichtungen des Gesundheitswesens besteht ab Ende 2013 erstmals die Möglichkeit, ihr Qualitätsmanagementsystem branchenspezifisch und international zertifizieren zu lassen. Möglich wird dies durch die im Dezember 2012 vom Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlichte Norm DIN EN 15224 .

„Wir rechnen damit, dass wir kurzfristig die ersten Kliniken und Praxen nach der neuen Norm zertifizieren können. Voraussetzung dafür ist unsere Akkreditierung durch die unabhängige Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Hier war TÜV Rheinland einer der ersten Antragsteller“, erläutert Dipl.-Ing. Olaf Seiche, Bereichsleiter bei TÜV Rheinland. „Was dem Gesundheitssystem bisher fehlte, war eine Norm, durch die man sich auch international anerkannt zertifizieren lassen kann. Mit der DIN EN 15224 ist dies nun erstmalig der Fall.“ Heute gebe es den „internationalen“ Patienten, daher müssten sich medizinische Einrichtungen zunehmend auch an international gültigen Managementsystemen orientieren.

Die neue DIN EN 15224 basiert auf der DIN EN ISO 9001. „Die branchenneutrale ISO 9001 gilt für jedes Unternehmen – vom Schraubenhändler bis hin zur Arztpraxis. Die neue DIN EN 15224 stellt eine Erweiterung dar, die allgemeine Teile der ISO 9001, wie Organisation und das Qualitätsmanagement, aufgreift. Der Fokus liegt jedoch auf gesundheitsspezifischen Themen wie der Patientensicherheit und dem Management klinischer Risiken in Planungs-, Ausführungs- und Lenkungsprozessen.

Dienstleister aus dem Gesundheitswesen, die eine Zertifizierung nach DIN EN 15224 planen und sich auf den Gebieten des Qualitäts- und Risikomanagements sowie der Patientensicherheit weiterbilden, haben gute Chancen, eine schnelle Zertifizierung zu erreichen. Der Nutzen für medizinische Dienstleister ist ein Leitfaden für die Organisation aller Prozesse des Praxisalltags: „Integriere ich die DIN EN 15224 in meine Praxis, habe ich ein modernes Managementsystem, das sowohl die unternehmerischen, als auch die klinischen Risiken berücksichtigt und mir einen roten Faden zur Führung meiner Praxis gibt“, so Seiche. Gleichzeitig deckt die Norm zahlreiche gesetzliche Anforderungen ab. „Vieles, was die DIN EN 15224 fordert, setzen die Praxen schon um, Stichwort: Dokumentationspflicht. Ein Qualitätsstandard fragt anschließend ab, ob das, was dokumentiert wird, auch tatsächlich in der Praxis stattfindet“, so Seiche.

Nach der seit Dezember 2012 geltenden DIN EN 15224 kann sich jede medizinische Einrichtung – von der Klinik oder der Praxisgemeinschaft über das Pflegeheim bis hin zur kleinen Praxis – zertifizieren lassen. Interessierte können sich unter www.tuv.com/DIN-EN-1522 4 über die Voraussetzungen und den Ablauf der Zertifizierung informieren.

Nutzfahrzeuge und Busse: TÜV sorgt für Sicherheit

Das Sicherheitsniveau von Nutzfahrzeugen und Bussen in Deutschland ist hoch. Dafür sorgt das System der Hauptuntersuchung (HU) durch unabhängige und neutrale TÜV Unternehmen. Dabei stellen die Experten große Unterschiede bei der Mängelhäufigkeit zwischen den einzelnen Gewichtsklassen sowie zwischen Nutzfahrzeugen und Bussen fest. Besonders mängelanfällig sind demnach leichte Nutzfahrzeuge und Transporter bis 7,5 Tonnen. Trotz wesentlich höherer Laufleistungen werden bei den schweren Lkw weniger Sicherheitsmängel festgestellt. Am besten schneiden Reise- und Linienbusse ab. Dies ist das Ergebnis der TÜV Nutzfahrzeug- und Busreporte, die heute in Berlin vorgestellt wurden.

Nutzfahrzeuge: je besser die Wartung desto weniger Mängel bei der HU

Insbesondere Kleintransporter und Transporter bis 7,5 Tonnen fallen bei der Hauptuntersuchung (HU) durch hohe Mängelquoten auf. So stellen die TÜV-Experten an 10,8 Prozent aller Kleintransporter bis zu 3,5 Tonnen nach zwei Jahren erhebliche Mängel. Nach fünf Jahren müssen bereits 20,7 Prozent dieser Minivans zuerst in die Werkstatt, bevor sie die HU-Plakette erhalten. In der Klasse der Transporter bis 7,5 Tonnen fallen nach zwei Jahren 14,2 Prozent der Fahrzeuge durch, nach fünf Jahren sind es 24,6 Prozent. Eine Ursache der hohen Mängelquoten bei leichteren Nutzfahrzeugen ist mangelnde Wartung. „Transporter befinden sich zu häufig im Dauereinsatz und zu wenig in der Werkstatt“, erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, „Berücksichtigt man die hohen Geschwindigkeiten, die ein Transporter erreichen kann, sind hier besonders die hohen Mängelquoten an Beleuchtung und Bremsen ein Sicherheitsrisiko.“

In einem besseren Zustand sind Lkw über 7,5 Tonnen. An Fahrzeugen zwischen 7,5 und 18 Tonnen stellen die TÜV-Experten nach zwei Jahren in 10,6 Prozent der Hauptuntersuchungen erhebliche Mängel fest, nach fünf Jahren sind es 18,0 Prozent. Lkw über 18 Tonnen weisen nach einem Jahr 11,8 Prozent erhebliche Mängel auf, nach fünf Jahren 19,5 Prozent. „Obwohl diese schweren Nutzfahrzeuge nach fünf Jahren eine viermal höhere Laufleistung haben als die Transporter, ist ihre Mängelquote wesentlich geringer“, stellt Dr. Brüggemann fest, „Im Fernverkehr müssen Nutzfahrzeuge zuverlässig verfügbar sein, weshalb sie präventiv gewartet werden.“

Über die Hälfte der Busse bei der HU mängelfrei

Reise- und Linienbusse gehören statistisch betrachtet zu den sichersten Verkehrsmitteln. Das hohe Sicherheitsniveau schlägt sich auch auf die Ergebnisse bei der Hauptuntersuchung nieder: So mussten an 16,4 Prozent der geprüften Reise- und Linienbusse erhebliche Mängel beseitigt werden, bevor eine Plakette erteilt werden konnte. Geringe Mängel wiesen 25, 7 Prozent auf und über die Hälfte (57,7) aller Busse war mängelfrei. „Da Busse in Deutschland jährlich 5,5 Milliarden Passagiere befördern, muss die Sicherheit an erster Stelle stehen“, so Dr. Brüggemann, „jeder Bus, der mit technischen Mängeln am Straßenverkehr teilnimmt, ist einer zu viel“. Erfreulich ist, dass die Quote der Busse, die als verkehrsunsicher stillgelegt werden müssen, mit 0,1 Prozent äußerst gering ist.

Schwachpunkt Beleuchtung

Besonders häufig stellen die TÜV-Experten bei der Hauptuntersuchung Mängel an der Beleuchtung fest. Rund ein Viertel (23,9 Prozent) der fünf Jahre alten Nutzfahrzeuge fällt wegen Beleuchtungsmängel durch. Bei einzelnen Transportermodellen betragen sie nach zehn Jahren über 40 Prozent. Bei fast 20 Prozent aller Reise- und Linienbusse stellten die TÜV-Experten erhebliche Mängel an der Beleuchtung fest. „Die Abfahrtkontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben, findet aber anscheinend kaum statt“, erläutert Dr. Brüggemann, „Beleuchtungsmängel können hier sofort festgestellt und meistens auch beseitigt werden.“ Vor allem bei Bussen spielt die Abfahrtskontrolle eine große Rolle für die Sicherheit der Fahrgäste, vor allem weil dadurch auch Mängel an den Sicherheitseinrichtungen für die Fahrgäste erkannt werden können. Darüber hinaus wiesen sowohl Nutzfahrzeuge als auch Busse Mängel an den Bremsanlagen, am Antriebsstrang sowie an Karosserie und Fahrwerk auf, wobei die Mängelquoten mit zunehmendem Alter der Fahrzeuge ansteigen.

Mängel trotz präventiver Wartung

Die Mängelstatistiken für Nutzfahrzeuge und Busse belegen die Bedeutung der Hauptuntersuchung durch unabhängige und neutrale Prüforganisationen. „Trotz präventiver Wartung treten an diesen Fahrzeugen Mängel auf, die Fahrgäste und Verkehrsteilnehmer gefährden können“, erläutert Dr. Brüggemann. Geprüft werden im Rahmen der HU Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen erstmals nach 24 Monaten und danach im zweijährigen Rhythmus. Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen erstmalig nach 12 Monaten zur HU und danach jährlich. Zusätzlich zur HU schreibt der Gesetzgeber allen Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vor, die je nach Gewichtsklasse ab 30 bzw. 42 Monaten nach Erstzulassung zu erfolgen hat. Die höchste Prüfdichte haben Reis- und Linienbusse: Neben der jährlichen HU müssen sie nach dem dritten Jahr alle drei Monate zu einer Sicherheitsprüfung.

Auch in die Fahrerqualifikation investieren

Fuhrparkbetreiber und Busunternehmen sollten aber nicht nur in die technische Sicherheit ihrer Fahrzeuge investieren. „Entscheidend sind auch ein funktionierendes Qualitätsmanagement in den Unternehmen und eine optimale Qualifikation der Fahrer“, erläutert Dr. Brüggemann. „So ist es gerade bei längeren Strecken absolut sicherheitsrelevant, ob die jeweiligen gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.“

Der TÜV Report Nutzfahrzeuge und der TÜV Bus-Report werden vom VdTÜV herausgegeben und ist im Verlag Heinrich Vogel (München) erschienen.

Wärmedämmung von Altbauten: Ökonomisch heizen und Geld sparen

Eine gute Gebäudedämmung schützt das Klima und den Geldbeutel. Bei Altbauten lassen sich Wärmeverluste laut Deutscher Energie-Agentur bis zu zwei Drittel reduzieren. Parallel zur Heizkostensenkung wird die Bausubstanz bewahrt und das Haus gewinnt an Wert. Effektive Dämmung beginnt schon im Kleinen. Als Sofortmaßnahme bietet sich an, selbst nach Wärmeschlupflöchern zu suchen. „Ein Luftzug kann mit der bloßen Hand erfühlt oder auch mit Kerzenrauch festgestellt werden“, schlägt Kai Zitzmann, Experte für Energieeffizienz bei TÜV Rheinland, vor. Undichte Stellen befinden sich häufig an Dichtungen von Fenstern und Türen, an Rollladenkästen, Briefkastenöffnungen oder Kaminen.

Isolierte Decken und Wände senken den Energieverbrauch

Verhältnismäßig geringe Kosten fallen bei einer Unterdachdämmung an. Lassen es die baulichen Möglichkeiten zu, ist die Isolierung von Obergeschoss- und Kellerdecken eine sinnvolle Alternative. Höhere Kosten fallen bei der Außen- oder Innendämmung von Außenwänden an. Die Isolierung von außen ist weniger umständlich, doch in der Regel teurer. Die Alternative: eine Innendämmung, bei der angrenzende Bauteile wie Wände, Decken, Fenster- und Bodenanschlüsse sorgfältig mit einbezogen werden. Das Dämmmaterial ist bei dieser Art zwar günstiger, die Dämmwirkung aber geringer.

Fachmännische Gebäudedämmung wird bezuschusst

Bei der Außensanierung ist es sinnvoll, in einem Zuge die Fenster zu erneuern. „Dies wiederum erfordert auch immer eine Anpassung des Lüftungsverhaltens oder den Einbau einer unterstützenden Lüftungsanlage“, gibt Kai Zitzmann zu bedenken. Bevor umfangreiche Maßnahmen eingeleitet werden, sollte darum ein unabhängiger Energieberater, zum Beispiel von TÜV Rheinland, zu Rate gezogen werden. Die fachmännische Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird übrigens durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst.

Brustimplantate von PIP: TÜV Rheinland gewinnt weiteren Prozess

TÜV Rheinland hat ein zweites Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem PIP-Fall gewonnen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage einer Frau auf Schadenersatz gegen die Benannte Stelle des TÜV Rheinland ab.

Die Begründung des Landgerichtes Nürnberg-Fürth (Az.11 O 3900/13) ist sehr klar und führt aus: Die Benannte Stelle war weder verpflichtet, konkrete Implantate zu untersuchen noch unangekündigte Kontrollen vor Ort vorzunehmen. Solche Pflichten ergeben sich – so das Gericht – nicht aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

„Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass TÜV Rheinland seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat“, erläutert Ina Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, die Prozessbevollmächtige von TÜV Rheinland in diesem Verfahren.

Die betrügerischen Handlungen von PIP waren für TÜV Rheinland nicht erkennbar und konnten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden. Auch das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth festgestellt.

Damit wurde bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr in einem Gerichtsverfahren bestätigt, dass die betrügerischen Handlungen bei PIP für die Benannte Stelle von TÜV Rheinland nicht erkennbar waren. Bereits im März 2013 hatte das Landgericht in Frankenthal in einem anderen Fall entschieden, dass die Benannte Stelle des TÜV Rheinland „weder zu unangemeldeten Kontrollen verpflichtet war noch dazu, die konkreten Produkte zu überprüfen“.

Beide Gerichte sind der Argumentation von TÜV Rheinland gefolgt. In der Konformitätsbewertung des Herstellers kommt der Benannten Stelle die Aufgabe zu, versehentliche Fehler des Herstellers zu verhindern, und nicht, vor vorsätzlichen betrügerischen Handlungen zu schützen.

Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter – zumindest zeitweiser – Verwendung einer nicht-deklarierten Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets vorgegeben, ausschließlich Silikon von NuSil als Rohmaterial verwendet zu haben. PIP hat vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier, Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche Verwendung des Silikons von NuSil vorgehalten. Zum Zeitpunkt der Audits durch TÜV Rheinland war das Silikon von NuSil am Standort von PIP. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender Rohmaterialien wurden systematisch durch PIP verschleiert.

Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle beteiligten Kreise getäuscht – an erster Stelle die Patientinnen, aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland die Zertifikate für PIP ausgesetzt.

TÜV Rheinland hat größtes Verständnis für die Sorge von Patientinnen mit PIP-Implantaten. TÜV Rheinland teilt das Interesse der Patientinnen an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP und hat deshalb Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei PIP gestellt.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...