Patienten sollten kritisch nachfragen

Ärzte schlüpfen in Deutschland immer häufiger in die Rolle von Verkäufern: Fast jedem dritten gesetzlich versicherten Patienten (29,9 Prozent) haben niedergelassene Ärzte in den letzten zwölf Monaten eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten oder in Rechnung gestellt. Im Jahr 2001 waren es noch 8,9 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Versichertenbefragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der sogenannte WIdOmonitor. „Versicherte sollten kritisch nachfragen, bevor sie eine privat zu zahlende Zusatzleistung in Anspruch nehmen“, rät Klaus Zok, Autor des WIdOmonitors.

Insgesamt haben 2012 etwa 18,1 Millionen gesetzlich Versicherte Erfahrungen mit privaten Zusatzleistungen gemacht. Die Mehrheit (68,3 Prozent) der Befragten gab an, nicht selbst nach einer Zusatzleistung gefragt zu haben; meist ging die Initiative vom Arzt aus. „Die Mediziner sprechen vor allem Besserverdiener an“, sagt Zok. „Das vertieft den Eindruck, dass bei den IGeL nicht die medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend ist, sondern wirtschaftliche Interessen einzelner Ärzte im Vordergrund stehen.“ Für den WIdOmonitor wurden im November und Dezember 2012 bundesweit mehr als 2.000 gesetzlich Versicherte befragt.

Was sind IGeL?

IGeL sind ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Serviceleistungen, die medizinisch nicht notwendig sind und deshalb nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Die Versicherten müssen sie daher privat bezahlen. Die Angebote reichen von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen über Reisemedizin und Naturheilverfahren bis hin zu Anti-Aging-Angeboten. „Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind“, sagt WIdO-Referent Zok.

Vor allem Augenärzte, Gynäkologen und Hautärzte weisen ihre Patienten auf IGeL hin. Am häufigsten bieten Mediziner zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (20,6 Prozent) an, gefolgt von Glaukomvorsorgeuntersuchungen, bei denen der Augeninnendruck gemessen und der Sehnerv überprüft werden (16 Prozent), sowie von zusätzlichen Blut- und Laboruntersuchungen (12,3 Prozent).

Die Versichertenbefragung zeigt auch, dass rechtliche Vorgaben noch weniger eingehalten werden als vor zwei Jahren. So müssen Versicherte vor dem Beginn der Behandlung schriftlich bestätigen, dass sie auf ausdrücklichen Wunsch auf eigene Kosten behandelt werden. Außerdem sind Ärzte verpflichtet, ihnen eine Rechnung auszuhändigen, in der detailliert alle Einzelleistungen und der Preis aufgeführt sind. Im aktuellen WIdOmonitor gaben nur 34,1 Prozent der Befragten an, vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arzt getroffen zu haben. Im Jahr 2010 waren es 45,6 Prozent. Erhielten 2010 lediglich 14,5 Prozent der Patienten keine Rechnung, erhöhte sich ihre Zahl 2012 auf 22,1 Prozent. Ärzte müssen ihre Patienten über Nutzen, Risiken und die Zuverlässigkeit der zusätzlichen Leistung aufklären. „Das geschieht häufig nicht ausreichend“, kritisiert WIdO-Referent Zok. Der Umfrage zufolge sind nur 53,4 Prozent der Befragten der Ansicht, dass ihnen der Arzt den Nutzen der Leistung „gut“ oder „sehr gut“ erklärt hat. 20 Prozent fühlen sich „schlecht“ oder „sehr schlecht“ beraten. Bei der Glaukomvorsorge meinen nur knapp 40 Prozent der Befragten, dass sie gut beraten wurden. Wie zuverlässig die Untersuchungsmethode ist, erfuhren lediglich 46,2 Prozent der Befragten. Nur ein Fünftel (20,3 Prozent) bejahte die Frage, ob mögliche Risiken ein Thema im Gespräch mit dem Arzt waren.

Tipps für Patienten

Mängel gab es auch bei der Umsetzung der Auflage, dass die Patienten nicht zu einer Entscheidung gedrängt werden sollten. 26,9 Prozent der befragten Versicherten kritisierten, dass ihnen der Mediziner vor der Untersuchung keine ausreichende Bedenkzeit eingeräumt habe. „Zusätzliche Leistungen sind niemals dringend“, sagt Zok und empfiehlt Patienten, denen eine Zusatzleistung angeboten wird, Folgendes zu beachten:

  • Klären Sie, warum Sie die Behandlung oder Untersuchung selbst bezahlen sollen. Gesetzlich Versicherte können sich auch an ihre Krankenkasse wenden und nachfragen, ob die Leistung nicht doch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ausführlich über Nutzen und Risiken aufklären.
  • Bestehen Sie auf eine ausreichende Bedenkzeit. Das Beratungsgespräch und die Behandlung sollten an verschiedenen Terminen stattfinden.
  • Vor der Untersuchung muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden. Darin sollten jede einzelne Leistung und die voraussichtliche Honorarhöhe genannt werden. Außerdem müssen Sie zustimmen, dass die Behandlung ausdrücklich auf ihren eigenen Wunsch erfolgt.
  • Nach der Behandlung sollten Sie eine Rechnung erhalten, in der die einzelnen Leistungen aufgelistet sind. Pauschale Honorare sind genauso unzulässig wie Barzahlungen ohne Beleg.

Land Grabbing: Die lokale Seite betrachten

Wer in Sambia Land erwerben will, der muss sich zunächst mit dem „Chief“ vor Ort zusammensetzen. Nach Konsultationen mit den Bauern vor Ort gibt dieser eine Empfehlung ab, die auf drei administrativen Folgestufen bestätigt werden muss. Darin eingeschlossen ist eine Prüfung auf eine mögliche Nutzungskonkurrenz für die Bauern. Das Land wird danach in Staatsland umgewandelt und kann nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpachtet werden. Sambia führt für die Landbauaktivitäten ein Monitoring durch.

Soweit die Theorie nach dem Gesetzbuch. Doch Junior-Professor Dr. Jann Lay vom GIGA-Institut an der Universität Göttingen berichtet, dass in der Praxis die Konsultationen, die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Monitoring fehlen. Das German Institute of Global and Areal Studies (GIGA) hat in Berlin seine neuen Forschungsergebnisse zum Thema „Land Grabbing“ vorgestellt. Der internationale Land“handel“ ist real, findet derzeit meist in Afrika südlich der Sahara statt und wird erleichtert durch schwache Bodenverwaltungssysteme. Vor allem durch ausländische Investoren ist das Thema „großflächige landwirtschaftliche Investitionen“ negativ in die Schlagzeilen geraten. Aktuell sind weltweit etwa 32 Millionen Hektar Land über Pachtverträge an ausländische Investoren vergeben. Das entspricht dreimal der Ackerfläche Deutschlands. Aber laut Lay befinden sich nur 1,7 Millionen auch in Produktion.

Investorentätigkeit muss aber nicht immer negativ sein. Bei Partizipation der Kleinbauern können auch positive Effekte auftreten. Zum Beispiel wenn Infrastrukturen den ländlichen Raum erschließen und Verarbeitungsprozesse zusätzliche Einkommensmöglichkeiten generieren. Umweltethiker Dr. Konrad Ott von der Christian-Albrechts Universität zu Kiel nennt das „Hintergrundgerechtigkeit“. Dazu gehört auch die Umsetzung freiwilliger Leitlinien in nationales Recht, wie vor einem Jahr von der Welternährungsorganisation (FAO) formuliert. Oftmals wiesen Projekte sowohl positive als auch negative Effekte auf. Ott gab zu bedenken, ob Kritik an den Agrarinvestitionen nicht allzu oft aus einer europazentrierten Perspektive heraus geäußert werde.

Roland Krieg, www.aid.de

Weitere Informationen:

Large-Scale Agricultural Investments under Poor Land Governance Systems: Actors and Institutions in the Case of Zambia, GIGA Working Papers No 221 www.giga-hamburg.de
Informationen über Investitionen in Land gibt es auf der Informationsplattform „Land Matrix“ unter www.landmatrix.org

Bereits jetzt die Winterreifen montieren

Autofahrer, die nicht von schnee- oder eisglatten Straßen überrascht werden wollen, sollten jetzt auf Winterreifen umrüsten, rät der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. Als Faustformel gilt, dass ab einer Temperatur von sieben Grad Winterpneus montiert sein sollten. Die Vorteile gegenüber Sommerreifen sind laut den ADAC Technikexperten immens. Wer bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert außerdem ein Bußgeld. Das gilt auch, wenn es erst nach Antritt der Fahrt winterlich wird. Winterpneus erkennt man übrigens an der Aufschrift M+S.

Das spezielle Profil und die besondere Mischung der Winterreifen verhelfen dem Fahrzeug zu mehr Haftung auf kühlen und glatten Straßen. Wer neue Winterreifen braucht, hat bei den Händlern zurzeit die Auswahl und muss zudem noch nicht mit langen Warteschlangen rechnen, die sich regelmäßig nach dem ersten Wintereinbruch bilden. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, sich neue Winterpneus zu besorgen, wenn die Profiltiefe weniger als vier Millimeter beträgt und der Reifen über fünf Jahre alt ist. Denn mit der Zeit verändert sich die Gummimischung, so dass die Eignung als Winterreifen zunehmend nachlässt. In der Oktoberausgabe der „ADAC Motorwelt“ finden Interessierte einen aktuellen Winterreifentest.

Wer jetzt von Sommer- auf Winterreifen umsteigt, sollte unbedingt alle vier Pneus umrüsten. Bei unterschiedlicher Bereifung kann der Wagen schon bei mäßig starkem Bremsen ins Schleudern geraten. Aus Kostengründen auf die Anschaffung von Winterreifen zu verzichten, rechnet sich nicht, warnt der ADAC. Schon eine einzige winterliche Karambolage ist bedeutend teurer als ein Satz Reifen. Auch sollte man bedenken, dass in der Zeit, in der die Winterreifen montiert sind, die Sommerreifen geschont werden und entsprechend länger halten.

Wohin mit den Sommerreifen?

  • Vor dem Abmontieren sollten die Reifen mit Kreide gekenn¬zeichnet werden („VR“ für „vorn rechts“, „HL“ für „hinten links“). Das erleichtert die Montage nach dem Winter.
  • Reifen und Felgen auf Beschädigungen prüfen. Zeigen sich an der Reifenflanke Beulen oder tiefe Risse, sollte der betreffende Reifen sofort ausgetauscht werden.
  • Den Reifendruck vor dem Einlagern um 0,5 bar erhöhen. Denn: Die Reifen verlieren den Winter über Luft. Werden sie im Frühling wieder „aktiviert“, haben sie ausreichend Druck, um bis zur Tankstelle zu kommen und den Reifendruck dann aktuell zu prüfen.
  • Der Gesetzgeber fordert eine generelle Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter, der ADAC empfiehlt für Sommerreifen eine Profiltiefe von 3 Millimetern. Das Herstellungsdatum verbirgt sich in der DOT-Nummer auf der Reifenflanke. Spätestens im Alter von 6 – 8 Jahren sollte ein Reifen ersetzt werden.
  • Reifen auf Felgen sollten übereinander liegend gestapelt oder einzeln an speziellen Wandhaken aufgehängt werden. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht, auf einem trockenen, nicht mit Öl oder Benzin verschmutzten Boden stehen. Außerdem sollten sie alle paar Wochen um ein Viertel des Umfangs gedreht werden. Reifen mögen es kühl, trocken und dunkel. Keinesfalls sollte man die Reifen als Puffer an der Garagenrückwand „missbrauchen“.

Fernbus von Post und ADAC – Angebot soll am 1. November starten

Fernbus von Post und ADAC – Angebot soll am 1. November starten: Busfahren ist angesagt wie nie: Im ersten Halbjahr 2013 stieg die Zahl der Busreisenden im Vergleich zum Vorjahr um 12,5 Prozent. Bis Anfang 2013 durften Busse nur auf wenigen Strecken im Fernverkehr fahren.

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