Im vierten Anlauf hat es jetzt geklappt. Mit dem Hubschrauber eines chinesischen Eisbrechers werden die 52 Passagiere des in der Arktis festsitzenden Forschungsschiffs nun in Gruppen ausgeflogen.
Archiv für den Tag: Januar 2, 2014
Neujahrsansprache in Nordkorea – Kim prahlt mit Beseitigung seines Onkels
Nordkoreas Diktator Kim Jong Un nutzte seine Neujahrsrede, um die Hinrichtung seines Onkels zu rechtfertigen. Seine Partei sei von „Schmutz“ bereinigt worden. Die Säuberung habe die Einheit des Landes hundertfach gestärkt.
Das ändert sich 2014: Gewinner und Verlierer im neuen Jahr
Egal ob 18 oder 100 Jahre alt, alle müssen 2014 mit Steueränderungen rechnen. Die Stiftung Warentest erklärt in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest die wichtigsten Steueränderungen 2014 für Arbeitnehmer und Rentner und was sonst noch neu ist im kommenden Jahr.
Wer beruflich viel unterwegs ist oder im Außendienst arbeitet, darf sich nächstes Jahr über ein steuerliches Plus freuen, denn die Verpflegungspauschalen werden angehoben. Auch Berufstätige, die in Rürup-Verträge oder die geförderte Altersvorsorge der Firma investieren, können mehr als bisher herausholen.
Monat für Monat etwas mehr bleibt auch anderen Arbeitnehmern, denn 2014 ändert sich der Steuertarif. Dadurch müssen Beschäftigte im kommenden Jahr weniger Lohnsteuer bezahlen. Auf Gutverdienende kommen jedoch höhere Sozialabgaben zu. Auch Rentner, Studenten und Wehrdienstleistende sind Verlierer neuer Regelungen.
Verkehrssünder haben bis zum 1. Mai 2014 noch die Chance, durch Besuch eines Seminars bis zu vier Punkte abzubauen. Dann tritt die größte Reform des Verkehrszentralregisters in Kraft und das Punktesystem wird umgestellt.
Wer online einkauft, muss ab Sommer das neue Rückgaberecht beachten und zum Beispiel einen Widerruf klar mitteilen. Händler dürfen dann unabhängig vom Warenwert die Rücksendekosten vom Kunden verlangen. Auf Vermieter und Wohnungseigentümer kommt der Energieausweis zu. Und das Porto für Briefe und Pakete wird ab dem neuen Jahr noch einmal teurer.
Was sich genau für wen ändert, erläutert der Artikel in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Er ist online unter auch www.test.de/steueraenderungen abrufbar.
Schadenregulierung: Versicherer müssen auch bei Fahrlässigkeit zahlen
Das Schnitzel brät in der Pfanne, und es klingelt an der Tür. Wer sich dort festschwatzt und den Herd vergisst, riskiert mitunter großen Schaden. Doch auch bei grober Fahrlässigkeit können sich Versicherungen nicht gänzlich vor dem Erstatten drücken – sie müssen Einzelfälle genau prüfen. Keine Chance besteht allerdings bei Alkohol am Steuer: Hier können die Versicherer die Entschädigungszahlung sogar komplett streichen, schreibt Finanztest in der Januar-Ausgabe.
Ein Erdgeschossfenster auf Kipp und es wird eingebrochen, den Autoschlüssel im Restaurant in der Manteltasche gelassen und der Wagen wird geklaut, den Herd angelassen und rausgegangen und die Wohnung brennt – alles Fälle von grober Fahrlässigkeit. Früher konnten sich Versicherer frei nach dem Motto „selber Schuld“ elegant aus der Affäre ziehen – und nichts bezahlen. Seit einer Gesetzesänderung von 2008 müssen sie auch genau überprüfen, unter welchen Umständen der Schaden entstand. Eine Reihe von Urteilen zeigt: Oft müssen sie zahlen, wenn auch nicht immer die volle Summe.
Die Januar-Ausgabe von Finanztest listet nun auf, wie die Gerichte im Streitfall das reformierte Recht auslegen. Mal urteilten die Richter, ein Drittel Kürzung sei angemessen, mal musste der Versicherer gar nicht zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich aber für den Versicherungskunden, alles anzugeben, was einen entlasten kann. Das kann auch der Nachweis von extremem Sonnenschein sein, der dazu führte, dass eine rote Ampel komplett übersehen wurde.
Die Stiftung Warentest rät außerdem, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen. Ist der Vertrag älter als 2008 und hat der Versicherer nie verständlich über die neue Quotelung bei grober Fahrlässigkeit informiert, muss er in vielen Fällen voll zahlen. Im Schadensfall sollte man auf eine wertende Betrachtung seines Einzelfalls bestehen.
Der ausführliche Bericht über Schadenregulierung ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de abrufbar.