Attraktive Riester-Regeln ab 2014: Tilgen statt sparen

Die Riester-Verträge werden für viele Haus- und Wohnungsbesitzer ab 2014 deutlich attraktiver. Eigentümer können ihr angespartes Guthaben künftig jederzeit für die Entschuldung ihrer Immobilie verwenden. Auch beim altersgerechten Umbau und der Anschlussfinanzierung gibt es neue Regeln, berichtet die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Viele Riester-Verträge werfen derzeit nur eine magere Rendite ab – viel weniger, als Kreditnehmer für ihre Finanzierung an Zinsen zahlen müssen. Hauseigentümer sollten daher erst mal mit ihrem Riester-Guthaben ihre Schulden tilgen, bevor es an den Aufbau einer zusätzlichen Geldrente geht.

Ein Beispiel: Ein Hauseigentümer hat einen Riester-Vertrag mit 10.000 Euro Guthaben. Bei einer Sparrendite von 2 Prozent wirft dies in 20 Jahren einen Ertrag von knapp 5.000 Euro ab. Tilgt er damit ein Baudarlehen mit einem Effektivzins von 3,5 Prozent, spart er dagegen in 20 Jahren fast 10.000 Euro.

Auch wenn der Immobilienkredit ausläuft und eine Anschlussfinanzierung ansteht, können Eigentümer nun auf ein Riester-Darlehen einer Bank oder Bausparkasse umschulden. Für die Kredittilgung erhalten sie die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie bei einem normalen Riester-Vertrag. Auch für einen altersgerechten Umbau der Immobilie kann das Riester-Guthaben ab 2014 eingesetzt werden – wenn bestimmte Mindestsummen eingehalten werden.

Welche Spielregeln bei den neuen Möglichkeiten gelten, erläutert der Artikel in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Der Artikel ist auch online unter www.test.de/wohnriestern abrufbar.

Händler suchen Schuld beim Kunden

Nach dem Gewährleistungsrecht darf ein Käufer vom Verkäufer Ersatz für eine Sache oder deren Reparatur verlangen, wenn sie bei Übergabe defekt oder mangelhaft ist. Hierfür gilt eine Frist von zwei Jahren. In der Praxis verweigern Händler ihren Kunden diese Rechte jedoch häufig. Welche Branchen besonders betroffen sind und welche Strategien die Unternehmen bei der Ablehnung von Reklamationen verfolgen, haben die Verbraucherzentralen nun untersucht. Dazu wurden bundesweit vom 30. April bis 30. September rund 4.000 Reklamationsfälle ausgewertet.

Die Top-Ablehner

Als besonders kundenunfreundlich haben sich Elektro- und Möbelhändler hervorgetan. Insgesamt 1.069 der ca. 4.000 ausgewerteten Verbraucherbeschwerden betreffen diese Branchen.

Die beliebtesten Abwehrstrategien

„Unsere Aktion hat gezeigt, dass Unternehmen häufig behaupten, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht“, so Sabine Fischer-Volk, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. In anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher direkt an die Hersteller verwiesen, obwohl laut Gesetz der Händler dafür zuständig ist.

Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, hatten die Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. „In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand“, erklärt Sabine Fischer-Volk. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. „Vor meist teuren Sachverständigengutachten, die das belegen, schrecken viele Käufer natürlich zurück“, so Fischer-Volk weiter.

Die Aktion der Verbraucherzentralen zeigt aber auch: Selbst wenn Händler Reklamationen akzeptieren, legen sie oft diverse Kosten auf den Kunden um, die der laut Gesetz gar nicht tragen muss. So verlangten Händler wiederholt Nutzungsentschädigungen oder berechneten Aus- und Einbaukosten.

Handlungsbedarf

„Wir wollen Verstöße der Händler künftig mit kollektiven Rechtsmitteln noch stärker sanktionieren“, so Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Denn es darf nicht sein, dass Händler systematisch das Nichtwissen ihrer Kunden ausnutzen.“ An den Gesetzgeber richtet sich die Forderung, die Fristen im derzeit bestehenden Gewährleistungsrecht auf den juristischen Prüfstand zu stellen.

„Darüber hinaus sollten die Händler ihr Verkaufspersonal hinsichtlich der Rechtsgrundlagen von Kaufverträgen besser aus- und fortbilden“, so Fischer-Volk. Zu guter Letzt wird die Verbraucherzentrale weiterhin umfassend über Käuferrechte aufklären. Denn: „Nur wer seine Rechte genau kennt, kann sie selbstbewusst durchsetzen“, sagt Juristin Fischer-Volk. Dazu werden landesweit Vorträge mit Informationsmaterialien angeboten.

Die Aktion wurde aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ durchgeführt. Im Zeitraum vom 30.4.2013 bis zum 30.9.2013 wurden in allen Länderverbraucherzentralen die Verbraucherbeschwerden detailliert erfasst.

Individuellen Rat erhalten Betroffene

– in den Verbraucherberatungsstellen –

Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) oder online unter www.vzb.de/terminvereinbarung

– am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie

– per persönlicher E-Mailberatung

Stand: 12.12.2013

Riester-Rente: Höhere Altersvorsorgebeiträge für Berufsunfähigkeit

Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen. Für die meisten Schuldner fast unüberwindbare hohe Hürden hat der Gesetzgeber denjenigen auferlegt, die von der neuen Verkürzung des Verfahrens profitieren wollen: Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden. Für den Großteil der insolventen Schuldner werden diese Anforderungen wohl nicht zu erfüllen sein.

Weil die Forderungen von Gläubigern mit einer Lohnabtretung nicht mehr wie bisher vorrangig bedient werden, erhöhen sich die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Diesen Versuch muss der Schuldner verpflichtend gestartet haben, bevor er einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann. Weil die Bevorzugung einzelner Gläubiger wegfällt, haben Schuldner größere Aussichten, zumindest die Verfahrenskosten der Verbraucherinsolvenz decken zu können, wenn sie pfändbares Einkommen oder Vermögen haben. Wem das gelingt, der kann seine Restschulden mit der Reform bereits nach fünf Jahren loswerden.

In allen anderen Fällen bleibt es bei der bisherigen Regelung: Der Betroffene muss sechs Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abführen – was für den Großteil der insolventen Schuldner wohl zutreffen wird. Außerdem: Bestimmte Steuer- und Unterhaltsschulden sollen zukünftig – trotz Befreiung von den übrigen Schulden – nicht erlassen werden.

Die Neuregelungen zur Verbraucherinsolvenz gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Juli 2014 gestellt werden.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter: www.vz-nrw.de/insolvenzrecht

Link:
Riester-Rente – Bücher und andere Produkte
Altersvorsorge – Bücher und andere Produkte

Berufsunfähigkeit – Bücher und andere Produkte

Digitalkameras: Hochwertige Kompaktkameras – die besten erreichen Profiniveau

Fotos mit professionellem Anspruch, das geht mittlerweile auch mit Kompaktkameras, berichtet die Zeitschrift test in ihrer Januar-Ausgabe. Damit werden die Kompakten auch für ambitionierte Amateure und Profis interessant. Die Stiftung Warentest hat 13 hochwertige Kompaktkameras verglichen.

cover-test012014-grossWer richtige gute Fotos machen will, musste bisher schleppen: Spiegelreflex- und Systemkameras sind groß und schwer. Mit Wechselobjektiven kommt schnell eine ganze Tasche mit Gerät zusammen. Kaum einer möchte so bepackt in die Oper oder zum schicken Abendessen, auch wenn er Wert auf gute Fotos legt.

Die edlen Kompaktkameras bieten nun eine Alternative. Sie passen in jede Jackentasche und doch unterscheiden sie sich von den normalen Kompakten. Der Trend geht zu größeren Bildsensoren und sie haben fest verbaute, meist lichtstarke Objektive. Das verbessert die Bildqualität.

Mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhält der Nutzer, weil er Blende, Belichtungszeit und Schärfe von Hand einstellen kann. Außerdem bieten die hochwertigen Kompakten einen Sucher, der helfen kann, ein Gespür für den richtigen Bildausschnitt zu bekommen.

Die höchste Bildauflösung bietet das teuerste Modell für 3550 Euro. Hochwertige Kompakte gibt es aber schon ab 292 Euro. Ein empfehlenswertes Modell für Einsteiger ist für 380 Euro zu haben.

Wen die edlen Kompakten nicht überzeugen, für den bietet test eine Übersicht der Sieger aller Klassen. Sie zeigt die Gewinner aus den bisherigen Kameratests von Systemkameras mit und ohne Spiegel oder Wechselobjektiv, bis hin zu den schlichten Kompakten.

Der ausführliche Test Digitalkameras ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/digitalkameras abrufbar.

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