Ärger mit E-Mails: Gefälschte Absender, reale Gefahren

E-Mails mit gefälschten Absenderangaben sind weiterhin ein großes Ärgernis, mit dem sich Computernutzerinnen und -nutzer in Baden-Württemberg herumschlagen müssen. Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen regelmäßig Beschwerden und Anfragen verunsicherter Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Alexander Bonde, baden-württembergischer Verbraucherminister, und Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, informieren über Tricks der Betrüger.

„E-Mails sind grundsätzlich kein sicheres Kommunikationsmedium. Links zu Internetseiten und Anhänge in gefälschten E-Mails können beim Anklicken brandgefährlich sein. Wenn eine E-Mail einen dubiosen Eindruck macht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sie besser ignorieren“, sagten Verbraucherminister Alexander Bonde und Verbraucherzentrale-Vorstand Cornelia Tausch. Phishing – also das Abgreifen von persönlichen Daten – und Trojaner-Mails, die Schadsoftware auf dem eigenen Rechner installieren, sind regelmäßig Thema in der Beratung der Verbraucherzentrale.

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über E-Mails, die seriöse Firmennamen als Absender enthalten und vorgeben, dass noch eine Zahlung offen sei. Die vermeintliche Rechnung ist dann der E-Mail als Anhang beigefügt und installiert beim Öffnen eine Schadsoftware, die den Rechner ausspäht und so sensible Daten abfängt und an Unbefugte weitergibt.

Eine andere Masche der Betrüger ist, mithilfe von Links in der E-Mail Verbraucherinnen und Verbraucher auf gefälschte, oftmals jedoch täuschend echt aussehende, Internetseiten zu locken, auf denen diese aufgefordert werden ihre Konto- und Login-Daten einzugeben, die so von den Kriminellen abgegriffen werden. „Dahinter steht bei beiden Varianten die automatisierte millionenfache Versendung von E-Mails ohne jeglichen Bezug zum vermeintlichen Adressaten verbunden mit der Absicht, persönliche Daten wie Passwörter und Kontodaten zu stehlen“, so Bonde und Tausch.

Phishing-Mails häufig täuschend echt

„Die E-Mails sehen immer echter aus. Auf den ersten Blick ist es oft kaum mehr möglich, eine Phishing- oder Trojaner-Mail zu erkennen“, berichtet Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Eine unpersönliche Anrede sowie eine schlechte Wortwahl oder Rechtschreibfehler zeichnen Phishing-Mails häufig aus. Auch fehlende Umlaute können ein Indiz für eine Phishing-Mail sein.

Jedoch werden die Angriffe immer professioneller und ausgefeilter, weshalb Verbraucherinnen und Verbraucher ihre elektronische Post kritisch prüfen sollten“, erläutert Minister Bonde. „Wenn Post von einem Unternehmen kommt, mit dem man in keiner geschäftlichen Beziehung steht, ist grundsätzlich Skepsis angebracht – auch wenn die Nachrichten angeblich von bekannten Banken, Warenhäusern oder Online-Shops stammen. Die Absenderinformationen sind in der Regel nämlich gefälscht“, ergänzt Cornelia Tausch.

Es treten auch immer wieder Fälle auf, in denen Betrüger echte E-Mail-Adressen, an die sie beispielsweise durch Schadsoftware auf dem Computer gekommen sind, für kriminelle Zwecke missbrauchen. Die Betrüger hinter diesen E-Mails legen es in der Regel darauf an, Verbraucherinnen und Verbraucher zu verunsichern und so zum Öffnen eines Anhangs oder zum Besuch einer Webseite zu bewegen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich von solchen E-Mails nicht zu unüberlegten Reaktionen verleiten lassen“, rät Verbraucherminister Alexander Bonde. „Dies gilt auch dann, wenn dringender Handlungsbedarf signalisiert wird. Die Betrüger arbeiten gezielt mit Schlagworten wie ‚Letzte Chance zur Zahlung‘ oder ‚Kontosperrung droht‘, um die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Druck zu setzen und diese so dazu zu bringen, den Anhang zu öffnen oder gar vertrauliche Daten preiszugeben“, warnt Bonde.

Wie Verbraucherinnen und Verbraucher Phishing-Mails erkennen und wie sie sich davor schützen können erfahren sie im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale (www.vz-bw.de) sowie im Online-Handbuch „Verbraucherrechte im Internet“ des Verbraucherministeriums (www.verbraucherrechte-internet.de).

Stand: 07.11.2013

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Laktosefrei, glutenfrei – eine Werbestrategie?

Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen hat gezeigt: Wer laktosefreie oder glutenfreie Lebensmittel kauft, ohne dass es gesundheitlich notwendig ist, zahlt erheblich mehr, hat aber keinen besonderen Vorteil.

Für Personen, die unter einer Laktoseunverträglichkeit oder Zöliakie leiden, erleichtern eine auffallende Kennzeichnung und eine zunehmende Produktvielfalt die Lebensmittelauswahl. Für gesunde Verbraucher haben laktose- oder glutenfreie Produkte aber keinerlei Vorteile. Dennoch erwecken Hersteller und Händler oft den Eindruck, dass diese Produkte allgemein Gesundheit und Wohlbefinden steigern können: Dazu wird die Bezeichnung laktose- oder glutenfrei oft mit der Bewerbung angeblich natürlicher Zutaten, Clean Labelling wie „ohne künstliche Aromen“ oder „ohne Konservierungsstoffe“ kombiniert.

Allgemeine Angaben wie „Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Ihnen bestmögliche Produkte für eine bewusste Ernährung anzubieten…“ legen ebenfalls nahe, dass es sich hierbei um besonders gesunde Lebensmittel handelt. So sollen auch Personen zum Kauf dieser Produkte angeregt werden, die dafür gar keinen Bedarf haben. „Dahinter stecken oft nur die Absatzinteressen der Lebensmittelindustrie“ sagt Christiane Manthey, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Lebensmittel wie Schnitt- und Hartkäse zum Beispiel sind natürlicherweise immer laktosefrei. Die Werbung „laktosefrei“ rechtfertigt hier nicht den nahezu doppelt so hohen Preis“.

Glutenfreie Produkte kosteten im Marktcheck bis zu viermal mehr als herkömmliche Lebensmittel. Für den Kauf dieser Lebensmittel sollte deshalb ein echter, ärztlich festgestellter Bedarf vorliegen. „Politiker sind gefordert, die nährwertbezogene Angabe „laktosefrei“ rechtlich zu definieren(„glutenfrei“ ist bereits geregelt) und Bedingungen für deren Verwendung festzulegen“ fordert Christiane Manthey. Eine klare eindeutige Kennzeichnung ist für Betroffene wichtig. Anbieter sollten diese aber nicht benutzen, um alltäglichen Lebensmitteln ein insgesamt positives Image zu verleihen, wenn sie nur für bestimmte Personengruppen einen besonderen Vorteil bieten.

Über das Fazit des Marktchecks und die Werbestrategie mit „frei von…“-Angaben informiert das aktuelle Faltblatt* Laktosefrei, Glutenfrei – Auch eine Werbestrategie! Das Faltblatt kann in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale abgeholt und hier heruntergeladen werden.

*Das Faltblatt „Laktosefrei, Glutenfrei – Auch eine Werbestrategie!“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Förderlogo des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: 25.09.2013

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