DJV begrüßt Klage gegen den Verfassungsschutz

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Klage einer bespitzelten Journalistin beim niedersächsischen Verwaltungsgericht gegen die Praktiken des niedersächsischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) begrüßt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: „Wir erwarten, dass nun endlich der tatsächliche Umfang der vom Verfassungsschutz gesammelten Informationen ans Licht kommt.“

Der DJV hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Bespitzelungen von Journalisten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz eine umfassende und schnelle Aufklärung gefordert. „Kritischer Journalismus reichte offenbar aus, um bespitzelt zu werden. Das ist ein massiver und illegaler Eingriff in die Pressefreiheit,“ betonte der DJV-Vorsitzende.

„Wir hoffen, dass nun vollständig aufgeklärt wird, mit welch krudem Selbstverständnis der Verfassungsschutz vorgegangen ist. Wir müssen auch wissen, ob tatsächlich eigene V-Leute auf Journalisten angesetzt wurden. Wir brauchen umfassende Antworten.“ Es sei nicht hinnehmbar, dass Medien nicht frei und ungehindert recherchieren können.

Analyse von Zahlungsplänen aus Bauverträgen

Zahlungspläne in Bauverträgen geben Anlass zu erheblicher Kritik. Nur drei Prozent sind bei komplexer Betrachtung für Verbraucher akzeptabel. Das zeigen 100 mit Generalunter- oder -übernehmern geschlossene Bauverträge zu privaten Bauvorhaben aus den Jahren 2012 und 2013, die das Institut für Bauforschung e.V. Hannover im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. analysiert hat.

Mehr als die Hälfte der untersuchten Zahlungspläne muss – so ein Fazit der Untersuchung-als intransparent bezeichnet werden. Für Verbraucher ist nicht nachzuvollziehen, ob geforderte Zahlungsraten dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen.

Diesem gesetzlichen Leitbild der Zahlung nach Baufortschritt folgt ein Drittel der untersuchten Zahlungspläne nicht einmal im Grundsatz. So wird nicht selten eine erste Rate bei Vertragsunterzeichnung verlangt, ohne dass eine Gegenleistung erbracht ist. Bei 69 Prozent der Verträge waren ein oder mehrere Abschlagzahlungen als unverhältnismäßig hoch einzustufen, ergab die Analyse. Für diese Diskrepanz gehen Bauherren praktisch in Vorleistung: Sie zahlen, was noch nicht gebaut ist.

Zahlungsraten schwer überprüfbar

12 Zahlungsraten werden durchschnittlich bei konventioneller Bauweise je Bauvorhaben erhoben – bei Fertighäusern mit industrieller Vorfertigung 4 – 5. Doch nicht nur die Zahl der sei entscheidend, so die Untersuchung. Als Kriterien zählen, ob eine Zahlung nach Baufortschritt gewährleistet ist, ob Rückschlüsse auf die zu erbringende Bauleistung möglich sind und Bauherren die Angemessenheit der Forderung überprüfen können.

Eine solche Prüfung allerdings wird durch schwammige Formulierungen in zahlreichen Verträgen erschwert. Heißt es beispielsweise, dass eine Rate von 60 Prozent nach „Rohmontage“ fällig wird, ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, welch konkreter Baufortschritt mit welchen definierten Leistungen sich dahinter verbirgt. Positive Beispiele aus den untersuchten Verträgen dokumentieren dagegen klar, welche Abschlagszahlung dem Wertumfang der erbrachten Bauleistung gegenübersteht.

Auch Schlusszahlungen sind kritisch zu bewerten. Die Schluss-Zahlungsrate sollte mit mindestens fünf Prozent der Vertragssumme vereinbart sein und erst gezahlt werden, wenn das Haus endgültig fertig und im Wesentlichen mängelfrei ist. Allerdings liegt bei 59 Prozent der Verträge die letzte Rate unter der Mindestgröße von fünf Prozent.

Vorkasse statt Vorleistungspflicht

In fast einem Drittel der Verträge wird von den Bauherren Vorkasse für einzelne Leistungen verlangt.

Solche Regelungen verursachen für private Bauherren erhebliche finanzielle Risiken schränken die Rechte der Verbraucher ein und widersprechen der Vorleistungspflicht des Bauunternehmers, folgert die Studie. Verbraucherfeindlich sind auch Vertragsklauseln, in denen Bauunternehmen ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Bausumme unter Eigentumsvorbehalt stellen.

Gesetzlich geforderte Sicherheitsleistungen der Bauunternehmen – wie eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft für die Fertigstellung der Häuser – waren der Analyse zufolge nur in 19 Prozent der Bauverträge vereinbart.

Hohes Risikopotenzial für Verbraucher

Durch die untersuchten Vertragsmodalitäten werden Verbraucher erheblich benachteiligt. Ihr wirtschaftliches Risikopotenzial ist hoch, lautet ein weiteres Fazit.

„Um Risiken für Verbraucher zu minimieren, sollten Mindestanforderungen für Abschlags- zahlungen gesetzlich festgeschrieben werden“, fordert Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes.

„Seit Jahren hat die regelmäßige Analyse von Bauverträgen für den BSB einen hohen Stellenwert, um aktiv bauorientierte Verbraucherinteressen vertreten zu können.“, erläutert Mauel.

Bauherren sollen – so ein Ziel der gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisation – in die Lage versetzt werden, als ebenbürtige Partner für Bauunternehmen zu agieren.

Der Forschungsbericht „Analyse von Zahlungsplänen aus Bauverträgen mit Verbrauchern“ steht im Internet als Download zur Verfügung.

Gemüsewähe mit Quark-Öl-Teig (laktosefrei)

Gemüsewähe mit Quark-Öl-Teig (laktosefrei) Foto: Wirths PR
Gemüsewähe mit Quark-Öl-Teig (laktosefrei)
Foto: Wirths PR

Gemüsewähe mit Quark-Öl-Teig (laktosefrei)
(ergibt 12 Stück)

200 g Weizenmehl
2 gestr. TL Weinstein-Backpulver
1/2 TL Salz
8 EL Sonnenblumenöl
125 g Quark (laktosefrei)
150 g gekochter Schinken am Stück
500 g Gemüse (2 kleine Zucchini, 1/2 Stange Lauch, 1 Möhre, etwas Brokkoli)
2 Zwiebeln
1 Knoblauchzehe
250 g laktosefreier Schmant
3 Eigelb
150 g Emmentaler gerieben
Salz
Muskat
Pfeffer
Petersilie
2 Tomaten

Mehl mit dem Weinstein-Backpulver mischen, Salz, Öl und Quark zufügen. Gut durchkneten und etwas ruhen lassen. In der Zwischenzeit eine runde Auflaufform ( ca. 28 cm) mit Öl ausstreichen. Den Schinken würfeln. Das Gemüse putzen, waschen. Zucchini in Stücke, Lauch in Ringe schneiden, Möhre stifteln, Brokkoli in Röschen teilen. Zwiebeln und Knoblauchzehe abziehen, fein würfeln und in 3 EL Öl glasig andünsten.

Das Gemüse zugeben und kurz mitdünsten. Den Schmant cremig rühren und mit dem Eigelb und der Hälfte des Käses zu einer glatten Masse verrühren. Mit Salz, Pfeffer, Muskat und feingehackter Petersilie kräftig würzen. Gemüse und Schinkenwürfel zugeben und unter die Masse heben. Den Teig ausrollen und die gefettete Backform damit auslegen.

Die Gemüsemasse darauf verteilen. Tomaten in Scheiben schneiden und die Wähe damit belegen. Im vorgeheizten Backofen bei 190 °C 20 Minuten backen, mit dem restlichen Käse bestreuen und nochmals 20-25 Minuten fertig backen.

Pro Stück: 275 kcal (1151 kJ), 12,4 g Eiweiß, 17,1 g Fett, 15,8 g Kohlenhydrate

„Goldenen Kamera“ – Michelle Hunziker und Hape Kerkeling präsentieren Preisträger

Zum 49. Mal wird am Samstag, 1. Februar 2014, „Die Goldene Kamera“, der Film- und Fernsehpreis der HÖRZU für herausragende Leistungen in den Bereichen Fernsehen, Film und Unterhaltung verliehen. Das ZDF überträgt die Gala live ab 20.15 Uhr aus dem Hangar des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Hape Kerkeling moderiert die Veranstaltung erstmals gemeinsam mit Michelle Hunziker.

Michelle Hunziker, Hape Kerkeling  © Foto:  ZDF/Arne Weychardt
Michelle Hunziker, Hape Kerkeling
© Foto: ZDF/Arne Weychardt

In der Kategorie „Bester Fernsehfilm“ sind unter anderem zwei ZDF-Produktionen nominiert: Zum einen der Heimatkrimi „Hattinger und die kalte Hand“ (Regie: Hans Steinbichler) mit Michael Fitz und Edgar Selge, der für seine Rolle als Bösewicht zugleich auch in der Kategorie „Bester deutscher Schauspieler“ zur Wahl steht. Zum anderen das dreiteilige Weltkriegsdrama „Unsere Mütter, unsere Väter“ (Regie: Philipp Kadelbach), unter anderen mit Volker Bruch, Tom Schilling und Katharina Schüttler, die für ihre Darstellung der Greta zugleich auch in der Kategorie „Bester deutsche Schauspielerin“ nominiert ist.

Als dritter Fernsehfilm ins Rennen geht „Operation Zucker“ von Rainer Kaufmann mit Nadja Uhl, für ihre Darbietung der Kommissarin Karin Wegemann als „Beste deutsche Schauspielerin“ nominiert. Auch in dieser Kategorie nominiert: Josefine Preuß für ihre Rolle der Unternehmertochter Sonja Schadt in dem ZDF-Dreiteiler „Das Adlon. Eine Familiensaga“. Für seine Rolle als Finanzmagnat in „Das Adlon. Eine Familiensaga“ in der Kategorie „Bester deutscher Schauspieler“ steht Thomas Thieme auf der Liste der Nominierten. In der gleichen Kategorie steht Jörg Hartmann unter anderem für seine Darstellung eines Stasi-Offiziers in der zweiten Staffel von „Weissensee“ zur Wahl.

Als „Bester Internationaler Schauspieler“ wird Hollywood-Star Matthew McConaughey ausgezeichnet, die Hollywood-Schauspielerin Diane Keaton in der Kategorie „Lebenswerk International“, und auch Schauspieler Bruno Ganz erhält die Goldene Kamera für sein Lebenswerk. Die US-amerikanische Soul-, Funk- und Disco-Band „Kool & the Gang“ wird mit der „Goldenen Kamera“ in der Kategorie „Lebenswerk Musik“ geehrt.

Sänger Tim Bendzko erhält „Die Goldene Kamera“ in der Kategorie „Beste Musik National“, der Preisträger in der Kategorie „Beste Unterhaltung“ ist Designer Guido Maria Kretschmer. Die Favoriten der Kategorie „Leserwahl 2014 – Bester TV-Koch“ sind Steffen Henssler, Horst Lichter und Frank Rosin. Wer gewinnt, bleibt – wie auch die Bekanntgabe des Nachwuchspreises – bis zuletzt geheim.

Unter dem Vorsitz von HÖRZU-Chefredakteur Christian Hellmann gehören in diesem Jahr die Schauspieler Iris Berben und Til Schweiger, Moderatorin Sandra Maischberger, ZDF-Comedian Martina Hill, Regisseur und Produzent Nico Hofmann sowie die stellvertretende HÖRZU-Chefredakteurin Julia Brinckman und die stellvertretende Ressortleiterin HÖRZU Aktuelles, Sabine Goertz-Ulrich, zur Jury. Der begehrte Medienpreis wurde 1965 aus der Taufe gehoben und hat sich längst zu einem der größten und bedeutendsten Film- und Fernsehpreise Deutschlands etabliert.

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