Bald ziehen wieder die Karnevals- und Veedelszöch durch den Rhein-Sieg-Kreis und es wird eifrig Wurfmaterial an die kleinen und großen Jecken eingekauft und gesammelt.
„Neben Süßigkeiten, Blumen und anderen Kleinigkeiten wurden in der Vergangenheit auch, vermutlich aus Versehen, Arzneimittel verteilt“, darauf macht Kerstin Schack, Amtsapothekerin beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises aufmerksam. Doch bei der Auswahl der Wurfmaterialien muss darauf geachtet werden, dass es sich nicht um unerlaubte Waren handelt.
„Jeder Verein sollte beim Einkauf und bei Spenden von Firmen und Betrieben unbedingt prüfen, ob es sich um erlaubte Waren handelt“, rät Kerstin Schack. Die Weitergabe jeglicher Art von Arzneimitteln ist nicht erlaubt und stellt sogar einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar. Wer sich nicht sicher ist, ob sich Arzneimittel unter seinem Wurfmaterial befindet, kann sich bei der Amtsapothekerin, Kerstin Schack, Kreisgesundheitsamt, – Der Landrat -, Telefon 02241 / 13-2177, rückversichern.