Laktosefrei, glutenfrei – eine Werbestrategie?

Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen hat gezeigt: Wer laktosefreie oder glutenfreie Lebensmittel kauft, ohne dass es gesundheitlich notwendig ist, zahlt erheblich mehr, hat aber keinen besonderen Vorteil.

Für Personen, die unter einer Laktoseunverträglichkeit oder Zöliakie leiden, erleichtern eine auffallende Kennzeichnung und eine zunehmende Produktvielfalt die Lebensmittelauswahl. Für gesunde Verbraucher haben laktose- oder glutenfreie Produkte aber keinerlei Vorteile. Dennoch erwecken Hersteller und Händler oft den Eindruck, dass diese Produkte allgemein Gesundheit und Wohlbefinden steigern können: Dazu wird die Bezeichnung laktose- oder glutenfrei oft mit der Bewerbung angeblich natürlicher Zutaten, Clean Labelling wie „ohne künstliche Aromen“ oder „ohne Konservierungsstoffe“ kombiniert.

Allgemeine Angaben wie „Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Ihnen bestmögliche Produkte für eine bewusste Ernährung anzubieten…“ legen ebenfalls nahe, dass es sich hierbei um besonders gesunde Lebensmittel handelt. So sollen auch Personen zum Kauf dieser Produkte angeregt werden, die dafür gar keinen Bedarf haben. „Dahinter stecken oft nur die Absatzinteressen der Lebensmittelindustrie“ sagt Christiane Manthey, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Lebensmittel wie Schnitt- und Hartkäse zum Beispiel sind natürlicherweise immer laktosefrei. Die Werbung „laktosefrei“ rechtfertigt hier nicht den nahezu doppelt so hohen Preis“.

Glutenfreie Produkte kosteten im Marktcheck bis zu viermal mehr als herkömmliche Lebensmittel. Für den Kauf dieser Lebensmittel sollte deshalb ein echter, ärztlich festgestellter Bedarf vorliegen. „Politiker sind gefordert, die nährwertbezogene Angabe „laktosefrei“ rechtlich zu definieren(„glutenfrei“ ist bereits geregelt) und Bedingungen für deren Verwendung festzulegen“ fordert Christiane Manthey. Eine klare eindeutige Kennzeichnung ist für Betroffene wichtig. Anbieter sollten diese aber nicht benutzen, um alltäglichen Lebensmitteln ein insgesamt positives Image zu verleihen, wenn sie nur für bestimmte Personengruppen einen besonderen Vorteil bieten.

Über das Fazit des Marktchecks und die Werbestrategie mit „frei von…“-Angaben informiert das aktuelle Faltblatt* Laktosefrei, Glutenfrei – Auch eine Werbestrategie! Das Faltblatt kann in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale abgeholt und hier heruntergeladen werden.

*Das Faltblatt „Laktosefrei, Glutenfrei – Auch eine Werbestrategie!“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Förderlogo des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: 25.09.2013

Vögel bringen Drohne zum Absturz

Als der Freizeitfilmer Marthy aus Neuseeland seine Drohne Probefliegen lässt, kommt es zu einem unerwarteten Angriff.

Recht auf Reklamation häufig verweigert

Die bundesweite Auswertung von knapp 4000 Verbraucherbeschwerden, die in der Zeit vom 30. April bis zum 30. September bei den Verbraucherzentralen zum Thema Gewährleistung eingegangen sind, zeigt Probleme auf: In 58 Prozent der betrachteten Fälle berichten Verbraucher, dass es nur verzögert zu einer Bearbeitung der Reklamation kam oder der Anspruch komplett verweigert wurde.

Wer als Verbraucher einen Kaufvertrag abschließt, hat gesetzlich verbriefte Rechte. Dazu zählt in erster Linie das Gewährleistungsrecht. Wenn der neue Computer also bereits vier Wochen nach Kauf den Geist aufgibt und der Mangel schon vor dem Kauf vorlag, greift die Sachmängelhaftung. Die Verbraucherzentralen haben bundesweit knapp 4000 Verbraucherbe-schwerden dazu erfasst und analysiert. Das Ergebnis: Viele Verbraucher berichten davon, dass ihnen die Reklamation komplett verweigert oder nur mit großen Verzögerungen gewährt wurde. Dabei behaupten die Händler oft, dass überhaupt kein Mangel vorliegt oder verweisen an den Hersteller oder auf die Garantiebestimmungen. „Es gilt grundsätzlich ein zweijähriges Recht auf Gewährleistung und Ansprechpartner ist immer der Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde“, so Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Verbraucher sollten sich nicht abwimmeln lassen und ihr Recht einfordern“, so Richter weiter. Die Verbraucherzentralen nehmen weiterhin Beschwerden entgegen und helfen Verbrauchern, zu ihrem Recht zu kommen.

Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, haben Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. „In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand“, so Richter. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. „Die kurze Frist ermöglicht es Händlern, das Gewährleistungsrecht auszuhöhlen. Der Gesetzgeber sollte diese Fristen überdenken“, fordert Richter.

Stand: 12.12.2013

Kim Kardashian im weißen Bikini am Strand

Die frischgebackene Mama hat seit der Geburt ihrer Tochter North eine rigorose Diät und einen Trainingsplan befolgt und streitet jedes Gerücht ab, sie habe etwas nachhelfen lassen bei ihrem Aussehen.

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