Kein Arztvorbehalt bei der Verordnung von Sehhilfen

Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) drängt sowohl gegenüber dem GKV-Spitzenverband als auch gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der für die Erstellung der Hilfsmittelrichtlinien zuständig ist, auf eine Änderung der derzeit gültigen Hilfsmittelrichtlinien. Grund dafür ist eine Formulierung, die im Widerspruch zur gültigen Gesetzeslage steht.

Bereits vor mehr als einem Jahr wurde in §33 SGB V ein neuer Absatz 5a eingefügt, der besagt, dass „eine vertragsärztliche Verordnung … für die Beantragung von Leistungen … nur erforderlich (ist), soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist“.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine ärztliche Verordnung bei Folgeversorgungen grundsätzlich nicht erforderlich ist, was den derzeit gültigen Hilfsmittelrichtlinien widerspricht: Dort ist lediglich vorgesehen, dass „Brillengläser zur Verbesserung der Sehschärfe bei Folgeversorgungen nach Vollendung des 14. Lebensjahres und Ersatzbeschaffungen bei Verlust oder Bruch innerhalb von drei Monaten bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Änderung der Refraktionswerte“ ohne augenärztliche Verordnung abgegeben werden können.

„Die aktuellen Hilfsmittelrichtlinien dienen weder dem Wohl der gesetzlich Versicherten, noch führen sie zu einer Entlastung der Krankenkassen. Das könnte geändert werden, wenn bei Folgeversorgungen nicht der Umweg über den Arzt gemacht werden müsste“, erklärt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod.

www.zva.de

Gericht untersagt irreführende Werbung mit „Statt-Preis“

Der Pay-TV-Anbieter Sky darf ein Bundesligapaket nicht mit einer Preissenkung bewerben, wenn der Kunde dafür weniger Leistung enthält als im gegenübergestellten Standardangebot. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Landgericht München die Auffassung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Verbraucherschützer hatten die Werbung als irreführend kritisiert.

Mit einem verlockenden Angebot startete „Sky Deutschland Fernsehen“ im August in die neue Bundesliga-Saison. Das Unternehmen warb damit, dass die Verbraucher alle Spiele der aktuellen Saison live und in HD verfolgen könnten. Der Preis dieser Flatrate wurde zum Bundesligastart von 34,90 Euro auf 29,90 Euro gesenkt. Nach Vertragsschluss mussten die Kunden jedoch feststellen, dass sie für den günstigeren „Statt-Preis“ auch weniger Leistung erhielten. So war beispielsweise die Funktion „Sky Go“ im Aktionsprodukt nicht enthalten. „Eine solche Werbung stellt eine unzulässige Irreführung der Verbraucher dar“, sagt Katharina Grasl, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Werden Statt-Preise höheren Preisen gegenübergestellt, müssen die Produkte auch denselben Leistungsinhalt haben“, fügt die Juristin hinzu.

Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, beantragte die Verbraucherzentrale Bayern gerichtlich eine einstweilige Verfügung und bekam nun Recht. In einer Abschlusserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Bayern hat „Sky Deutschland Fernsehen“ diesen gerichtlichen Beschluss anerkannt.

Stand: 21.11.2013

Heiß: Die besten Bikinifotos von Bar Refaeli

Heißer Jahresrückblick: Supermodel Bar Refaeli postete auf Instagram ihren ganz persönlichen Rückblick auf das Jahr 2013 – und der besteht ausschließlich aus sexy Bikinibildern.

UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte als Querschnittsaufgabe verankern

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte stärker in den Fokus zu nehmen. Dazu muss Kinderpolitik in Deutschland als Querschnittsaufgabe verankert werden. Gerade in Fragen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Das gilt angesichts von 2,8 Millionen Kindern und Jugendlichen, die von Armut betroffen sind, auch für den Bereich der sozialen Sicherheit.

„Das Jahr 2014 steht für das Deutsche Kinderhilfswerk ganz im Zeichen des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention. Denn wenn wir uns am Wortlaut und der Intention der UN-Kinderrechtskonvention orientieren, ist Deutschland an vielen Stellen ein kinderrechtliches Entwicklungsland. Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen auf, die UN-Kinderrechtskonvention zu einer politischen Leitlinie zu machen“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Dabei ist die praktische Durchsetzung von Kinderrechten sowohl eine Frage von Paragraphen als auch einer notwendigen Grundüberzeugung unserer Gesellschaft. Kinderpolitik muss heraus aus seinem Nischendasein und als Querschnittsaufgabe verankert werden. Wer den Anspruch erhebt, verantwortlich zu handeln und wer vor den heranwachsenden und zukünftigen Generationen bestehen will, braucht Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen ‚vorrangigen Gesichtspunkt‘ in den Blick nehmen“ so Krüger weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes klafft zwischen der Zielsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Verwirklichung noch eine zu große Lücke. Deshalb muss die Gestaltung kindergerechter Lebensverhältnisse vor Ort in vielfältiger Hinsicht durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen unterstützt werden. Insbesondere alle Anstrengungen auf kommunaler Ebene, Nachhaltigkeit auch gegen Partikularinteressen durchzusetzen, bedürfen der Flankierung von der Bundes- und der Landesebene her. „Und wir sollten in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen dafür verbessern, dass Kinder ihre Rechte und Interessen selbst wahrnehmen und durchsetzen können. Das wäre ein entscheidender Beitrag für mehr Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland“ so Krüger abschließend.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Am 05. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

www.dkhw.de

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