Riester-Rente: Höhere Altersvorsorgebeiträge für Berufsunfähigkeit

Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen. Für die meisten Schuldner fast unüberwindbare hohe Hürden hat der Gesetzgeber denjenigen auferlegt, die von der neuen Verkürzung des Verfahrens profitieren wollen: Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden. Für den Großteil der insolventen Schuldner werden diese Anforderungen wohl nicht zu erfüllen sein.

Weil die Forderungen von Gläubigern mit einer Lohnabtretung nicht mehr wie bisher vorrangig bedient werden, erhöhen sich die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Diesen Versuch muss der Schuldner verpflichtend gestartet haben, bevor er einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann. Weil die Bevorzugung einzelner Gläubiger wegfällt, haben Schuldner größere Aussichten, zumindest die Verfahrenskosten der Verbraucherinsolvenz decken zu können, wenn sie pfändbares Einkommen oder Vermögen haben. Wem das gelingt, der kann seine Restschulden mit der Reform bereits nach fünf Jahren loswerden.

In allen anderen Fällen bleibt es bei der bisherigen Regelung: Der Betroffene muss sechs Jahre lang den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abführen – was für den Großteil der insolventen Schuldner wohl zutreffen wird. Außerdem: Bestimmte Steuer- und Unterhaltsschulden sollen zukünftig – trotz Befreiung von den übrigen Schulden – nicht erlassen werden.

Die Neuregelungen zur Verbraucherinsolvenz gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Juli 2014 gestellt werden.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter: www.vz-nrw.de/insolvenzrecht

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Digitalkameras: Hochwertige Kompaktkameras – die besten erreichen Profiniveau

Fotos mit professionellem Anspruch, das geht mittlerweile auch mit Kompaktkameras, berichtet die Zeitschrift test in ihrer Januar-Ausgabe. Damit werden die Kompakten auch für ambitionierte Amateure und Profis interessant. Die Stiftung Warentest hat 13 hochwertige Kompaktkameras verglichen.

cover-test012014-grossWer richtige gute Fotos machen will, musste bisher schleppen: Spiegelreflex- und Systemkameras sind groß und schwer. Mit Wechselobjektiven kommt schnell eine ganze Tasche mit Gerät zusammen. Kaum einer möchte so bepackt in die Oper oder zum schicken Abendessen, auch wenn er Wert auf gute Fotos legt.

Die edlen Kompaktkameras bieten nun eine Alternative. Sie passen in jede Jackentasche und doch unterscheiden sie sich von den normalen Kompakten. Der Trend geht zu größeren Bildsensoren und sie haben fest verbaute, meist lichtstarke Objektive. Das verbessert die Bildqualität.

Mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhält der Nutzer, weil er Blende, Belichtungszeit und Schärfe von Hand einstellen kann. Außerdem bieten die hochwertigen Kompakten einen Sucher, der helfen kann, ein Gespür für den richtigen Bildausschnitt zu bekommen.

Die höchste Bildauflösung bietet das teuerste Modell für 3550 Euro. Hochwertige Kompakte gibt es aber schon ab 292 Euro. Ein empfehlenswertes Modell für Einsteiger ist für 380 Euro zu haben.

Wen die edlen Kompakten nicht überzeugen, für den bietet test eine Übersicht der Sieger aller Klassen. Sie zeigt die Gewinner aus den bisherigen Kameratests von Systemkameras mit und ohne Spiegel oder Wechselobjektiv, bis hin zu den schlichten Kompakten.

Der ausführliche Test Digitalkameras ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test nachzulesen und unter www.test.de/digitalkameras abrufbar.

Wohn-Riester: Verbesserungen bei der Eigenheimrente

Riester-Sparer können bislang schon Guthaben für den Kauf oder den Bau der eigenen vier Wände nutzen. Bislang war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Vertrags möglich. Seit 1. Januar 2014 kann nun beim Wohn-Riestern bestehendes Guthaben jederzeit verwendet werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Das Kapital aus dem Riester-Vertrag kann entweder vollständig oder anteilig entnommen werden. Der entnommene Betrag muss mindestens 3.000 Euro betragen. Wird nur ein Teil entnommen, um den Vertrag weiterzuführen und die staatliche Förderung auch fortan zu erhalten, müssen mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag verbleiben.

Weitere Neuerung: Geld aus einem Riester-Vertrag darf ab dem Jahreswechsel auch für den altersgerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden. Treppenlifte etwa oder eine Modernisierung des Bads, die Barrieren verringert, lassen sich somit künftig aus dem Topf der „Eigenheimrente“ finanzieren. Dabei gilt: Mindestens 6.000 Euro können für Umbauten in den ersten drei Jahren nach Bau oder Kauf der selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden. Liegen Bau oder Kauf länger zurück, sind es mindestens 20.000 Euro.

Zusätzliche Verbesserung: Bislang kann der Riester-Sparer nur zu Beginn der Auszahlungsphase wählen, ob er das Wohnförderkonto sofort oder in Raten bis zum 85. Lebensjahr auflöst. Ab 2014 kann er sich jederzeit entscheiden.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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Bezahlbare Mieten – Makler: Wer bestellt, der bezahlt

Bezahlbare Mieten

Union und SPD haben sich auf neue Schutzregeln für Mieter geeinigt. Die sogenannte Mietpreisbremse ist Teil des Koalitionsvertrags. Danach sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, zunächst für fünf Jahre Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen – das sind vor allem besonders begehrte Stadtviertel. Dort darf ein Eigentümer bei einer Wiedervermietung maximal einen Mietpreis verlangen, der zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Lag die bisherige Miete schon über dieser Marke, muss sie nicht gesenkt werden. Die Zehn-Prozent-Grenze gilt nicht für Erstvermietungen in Neubauten und nicht nach einer umfassenden Modernisierung.

Es bleibt bei der Regelung, wonach in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen darf. In allen übrigen Gebieten sind 20 Prozent Erhöhung in drei Jahren erlaubt.

Wird ein Haus modernisiert, sollen Vermieter die Kosten nur noch zu zehn statt wie bisher zu elf Prozent auf die Miete umlegen können – und auch nur so lange, bis sie das ausgegebene Geld wieder hereingeholt haben.

Makler: Wer bestellt, der bezahlt

In Zukunft soll das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ gelten. Damit wäre es vorbei mit der Praxis, dass in der Regel der wohnungssuchende Mieter zahlt. Außerdem soll es künftig auch

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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