1.000-Euro-Grenze für Zweitwohnung am Arbeitsort

Arbeitnehmer dürfen bestimmte Ausgaben bei der Steuer als Werbungskosten absetzen, wenn sie sich nach einem Jobwechsel oder einer Versetzung eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz nehmen. Zum 1. Januar 2014 legte der Fiskus dabei neue Maßstäbe an: Während das Finanzamt bislang eine 60 Quadratmeter große Wohnung als Richtschnur nahm und dafür die maximal übliche Ortsmiete berücksichtigte, ist künftig bei 1.000 Euro Schluss. Von der Miete für die Wohnung, von Betriebskosten, Stellplatz- oder Garagenmiete werden maximal 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten anerkannt. Bei Eigentumswohnungen können entsprechend Schuldzinsen, Abnutzung (AfA) und Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro im Monat abgesetzt werden.

Außerdem prüft das Finanzamt nach einer neuen Regel, ob die Zweitwohnung beruflich notwendig ist: Die Entfernung zur Tätigkeitsstätte darf jetzt nicht halb so lang sein wie die Entfernung von der Erstwohnung dorthin. In Zahlen: Ist die Erstwohnung 50 Kilometer entfernt, darf die Strecke zwischen Zweitwohnung und Tätigkeitsstätte maximal 24 Kilometer betragen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Grunderwerbsteuer steigt in vier Bundesländern

Ab Januar 2014 steigt in vier Bundesländern die Grunderwerbsteuer. Diese wird bei der Übertragung von Immobilien fällig, also in der Regel, wenn Grundstücke, Häuser oder Wohnungen gekauft werden. In Bremen und Niedersachsen steigt die Steuer zum Jahreswechsel von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent des Kaufpreises. In Berlin geht der Satz von bisher 5,0 auf 6,0 Prozent nach oben. Schleswig-Holstein setzt sich ab Januar mit 6,5 Prozent (bisher: 5 Prozent) der fälligen Kaufsumme bundesweit an die Spitzenposition. Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

48-Monats-Deckel bei Übernachtungsausgaben

Wer auswärts arbeitet und für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen bezahlen muss, kann diese Aufwendungen wie bisher beim Finanzamt als Werbungskosten absetzen. Dabei werden nach wie vor alle Ausgaben berücksichtigt, für die Belege vorliegen. Allerdings: Ab 2014 berücksichtigt der Fiskus die Aufwendungen nur noch 48 Monate lang. Danach können nur noch maximal 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten für Übernachtungen steuerlich geltend gemacht werden. Hat der Arbeitnehmer die auswärtige Tätigkeit mindestens sechs Monate unterbrochen, beginnt die 48-Monats-Frist wieder neu. Stand: 12/2013

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Riester-Rente: Höhere Altersvorsorgebeiträge für Berufsunfähigkeit

Riester-Verträge können um einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie um die Absicherung für Hinterbliebene erweitert werden. Auch dafür gewährt der Staat die üblichen Zulagen und Steuervorteile. Die wichtige Änderung: Seit 1. Januar 2014 können 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge – maximal 2.100 Euro je Förderberechtigtem – für die zusätzliche Versicherung eingesetzt werden. Bislang sind es nur 15 Prozent.

 Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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