Schnee, Eis, Glätte: Ohne Versicherung drohen teure Folgen

Vom Frost gesprengte Wasserleitungen, von Dächern rutschende Schneebretter oder Passanten, die auf spiegelglatten Gehwegen ausrutschen: Ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, kann der Wintereinbruch teure Folgen haben. „Zwar kann die richtige Versicherungspolice im Fall der Fälle den finanziellen Schaden abfangen, doch haben Hausbesitzer wie auch Verkehrsunternehmen bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu Gefährdungen durch Eis und Schnee kommt“, gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Hinweise zu Winterpflichten mit auf den Weg:

  • Gehwege von Schnee und Eis räumen: Mit den ersten dicken Flocken beginnt für Hauseigentümer in der Regel auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür. Das heißt: Gehwege und Zufahrten müssen geräumt, vereiste Flächen gestreut werden. Den Winterdienst hat der Mieter zu übernehmen, sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde. Rutscht ein Passant also auf einem schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht hatte. Ohne Haftpflichtversicherung kann das dann teuer werden.
  • Bei Sturz versichert: Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der sogenannte „Wegeunfall“ auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen Absicherungen greifen aber nur, wenn sie beizeiten abgeschlossen worden sind.
  • Umweltverträgliche Streumittel verwenden: Wer Gehwege eisfrei halten will, sollte zu umweltverträglichen Streumitteln aus Kalkstein, Sand oder Quarz greifen: Diese Stoffe sind eine gute Alternative zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen verboten ist. Als Rutschschutz bewährt haben sich Splitt und Sand. Sie erhöhen die Reibung zwischen Eis und Schuhsohle. Ein Ausgleiten wird dadurch verhindert. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Nach der Frostperiode sollten die aufgefegten Reste in der grauen Tonne landen.
  • Dächer prüfen: Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Hält das Dach den Schneedruck nicht aus, springt bei Schnee auf dem Hausdach keineswegs die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden müssen Hausbesitzer nämlich durch eine zusätzliche Police für Elementarschäden absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Eine weitere Gefahr besteht durch rutschende Schneebretter oder große Eiszapfen, die von Hausdächern oder Vorsprüngen stürzen. In schneereichen Gebieten kann der Hauseigentümer verpflichtet sein, den Schnee vom Dach zu entfernen, mit Hinweisschildern vor Dachlawinen zu warnen und/oder Schneefanggitter anzubringen. Wird trotz aller Schutzvorkehrungen dann doch ein Mensch zum Beispiel durch herabstürzende Eiszapfen verletzt, kommt dafür bei Einfamilienhäusern, die der Eigentümer selbst bewohnt, dessen private Haftpflichtversicherung auf. Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden.
  • Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden allerdings, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten. Versicherte sollten sich aber nicht allein darauf verlassen, dass die Gesellschaft zahlt. Denn eine volle oder teilweise Übernahme kann die Versicherung auch verweigern, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert beziehungsweise abgesperrt wurden oder der Wohnraum nicht ausreichend beheizt wurde.
  • Unfallschutz bei Bussen und Bahnen: Wer auf einem verschneiten oder eisigen Bahnsteig oder an dessen Kante zu Fall kommt, hat gute Aussichten auf Entschädigung: Die Deutsche Bahn muss sämtliche Gehflächen kehren und streuen und dafür sorgen, dass Fahrgäste einen Zug ohne Gefahren erreichen, besteigen und wieder verlassen können. Das Verkehrsunternehmen haftet auch, wenn es seine Streupflicht an einen Subunternehmer übertragen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sinne der Reisenden entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die sich bei einem Sturz auf einem eisglatten Bahnsteig das Handgelenk gebrochen hatte. Der oberste Richterspruch ist als „bahnbrechend“ zu betrachten für alle Verkehrsgesellschaften, gleichgültig ob Bus oder Bahn.

Stand: 12.2013

„Was wirkt?“ – ‚Bochumer Modell‘ für die Behandlung von Patienten im Maßregelvollzug

„Für die therapeutische Arbeit mit psychisch kranken Straftätern brauchen wir eine hochwertige begleitende Behandlungsforschung. Was wirkt eigentlich wie? – auf diese Frage werden fundierte Antworten immer wichtiger, gerade in Zeiten hoher Einweisungszahlen in unsere forensisch-psychiatrischen Kliniken und angesichts immer länger werdender Unterbringungszeiten der Patienten.“

Freude über die neue Juniorprofessur bei (v.l.) LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch, Prof. Dr. Georg Juckel (LWL-Universitätsklinik Bochum), Prof. Dr. Boris Schiffer und LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg. Foto: LWL
Freude über die neue Juniorprofessur bei (v.l.) LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch, Prof. Dr. Georg Juckel (LWL-Universitätsklinik Bochum), Prof. Dr. Boris Schiffer und LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg.
Foto: LWL

Das hat am Dienstag (28.2.14) in Bochum Dr. Wolfgang Kirsch, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), angemahnt. Mithilfe der ersten Juniorprofessur für Forensische Psychiatrie und einer neuen Forschungsstelle am LWL-Universitätsklinikum Bochum verzahne sich die „Behandlungsforschung in der Praxis für die Praxis zudem besser mit den anderen Bereichen psychiatrischer Wissenschaft“, so Kirsch. Das am Dienstag offiziell vorgestellte ‚Bochumer Modell‘ ist in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum (RUB) am Lehrstuhl von Prof. Dr. Georg Juckel angesiedelt.

Er freue sich, so Kirsch weiter, dass der LWL als Träger von derzeit sechs Maßregelvollzugskliniken mit Prof. Dr. Boris Schiffer einen erfolgreichen Nachwuchswissenschaftler für das ‚Bochumer Modell‘ gewonnen habe. Das Besondere dabei: Als Diplom-Psychologe und psychologischer Psychotherapeut vereint Schiffer (38) eine leitende Praxisposition in der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne mit Forschung und Lehre im medizinisch-psychiatrischen Wissenschaftsbetrieb.

„Mein Anliegen ist es, besser zu verstehen, welche Ursachen und Mechanismen für das straffällige Verhalten von psychisch kranken Rechtsbrechern zentral sind, um Behandlungsansätze genauer auf die Reduzierung der individuellen Gefährlichkeit ausrichten und wirkungsvoll einsetzen zu können“, erklärte Schiffer. Langfristig erhoffe er sich, neue Lösungen für eine effiziente und gezielte Kombination von Behandlungsansätzen mit jeweils angemessenen Unterbringungszeiten anbieten zu können.

Nach seiner Promotion an der Ruhr-Universität Bochum im Jahr 2005 arbeitete Schiffer als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Forensische Psychiatrie der Rheinischen Kliniken Essen, Universität Duisburg-Essen und erreichte 2008 die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut und 2009 die Zertifizierung als Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP/DGPs). Für seine Forschungsarbeiten zu neuronalen Mechanismen delinquenten Verhaltens wurde er 2011 mit zwei Wissenschaftspreisen ausgezeichnet. 2012 folgte er dem Ruf auf die so genannte W1-Professur für Forensische Psychiatrie am LWL-Universitätsklinikum Bochum. In Verbindung damit trat er im Dezember 2012 auch seine Stelle als leitender Psychologe in der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne an.

Mit Schiffers Professur am RUB-Lehrstuhl für Psychiatrie von Prof. Dr. Georg Juckel, dem Ärztlichen Direktor der LWL-Klinik Bochum, erhält die forensisch-psychiatrische Forschung ein zweites Standbein in Nordrhein Westfalen neben dem bisher einzigen Lehrstuhl an der Universität Duisburg-Essen von Prof. Dr. Norbert Leygraf.

LWL-Universitätsklinikum Bochum
Alexandrinenstr. 1
44791 Bochum
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Stichprobe bei 20 Geldinstituten: Bisweilen happige Entgelte fürs volle Sparschwein

Aberhunderte Cent-Münzen aus dem Sparschwein aufs Konto zu bringen, kann zu Verdruss oder Kosten führen. Das zeigte eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei bundesweit 20 Geldinstituten. Das Test-Schwein hatte es in sich: insgesamt 1000 Münzen im Wert von 40,50 Euro (300 x 1 Cent, 250 x 2 Cent, 250 x 5 Cent und 200 x 10 Cent). Solch einen Berg an Münzen darf man nicht einfach auf den Bank-Tresen kippen. Bei einigen Instituten gilt es, das Hartgeld erst zu sortieren und in spezielle Papierrollen zu wickeln.

Andere haben Münz-Automaten in ihren Filialen aufgestellt. Die Maschinen zählen das Kupfer und schreiben die Summe dem Konto gut. Wieder andere Anbieter teilen kostenlose Sicherheitstaschen (Safe Bags) aus, in die das Klein-Vermögen am Schalter geschüttet wird. Egal, ob Automat, Rolle oder Tasche: Fast alle Geldinstitute im Test wollten die 1000 Münzen anstandslos entgegen nehmen – vorausgesetzt, es handelt sich um eigene Kunden. Lediglich die Postbank mochte es nicht ausschließen, dass einige Mitarbeiter bei mehr als 50 Münzen zögerlich reagieren.

Während das Gros der Institute den Service kostenlos offerierte, konnten einige sich nicht verkneifen, kräftig in den Münzsack zu greifen. Fünf Euro gedachte die Sparkasse Dinslaken von den gesparten 40,50 Euro abzuzwacken – mehr als zehn Prozent der Gesamtsumme. Bei den Sparkassen Essen und KölnBonn wurden 4,20 Euro für die gerollte Einlage fällig. Wer in Köln und Bonn nach der Safe Bag fragte, konnte 1,20 Euro sparen und war mit 3 Euro dabei. Bei der Sparkasse Essen geht´s alternativ auch kostenlos. Voraussetzung dafür: Statt aufs Girokonto wird der Betrag aufs Sparbuch eingezahlt.

Fast keine Freude bereitet der kleine Schatz, wenn er nicht beim kontoführenden Institut eingelöst werden soll. Die meisten Geldhäuser in der Stichprobe verweigerten in diesem Fall schlicht die Annahme. Nicht so die Postbank, die kostenlos in Scheine wechselte. Die Sparkasse Aachen nahm für den Service satte 5 Euro. Um stolze 10,50 Euro erleichterten gar die Kollegen in KölnBonn das fremde Schweinderl, dessen Inhalt obendrein gerollt eingereicht werden sollte.

Skurriles müssen erfolgreiche Münz-Sammler ertragen, die ihre Geldgeschäfte allein über eine Direktbank abwickeln. Die ING-DiBa etwa schickt diese Internet-Klientel ungerührt zur Degussa Bank. Die betreibt zwar bundesweit rund 280 Filialen, öffentlich zugänglich ist davon lediglich jede dritte. Aber selbst die weit verstreuten Zweigstellen waren keine Lösung fürs Verbraucherzentralen-Schwein. Denn allenfalls „bis zu 50 Münzen“ mochte die Degussa Bank überhaupt akzeptieren.

Auch Konkurrent DAB-Bank hat sein Service-Potenzial in punkto Bar-einzahlung noch nicht ausgeschöpft: Allein die DAB-Hauptstelle in München zeigte ein Herz für Tiere mit Cent-Füllung. Für manche kann deshalb die Deutsche Bundesbank als Tipp taugen. Kupfer-Münzen können hier ohne Entgelt und Limit direkt in Scheine getauscht werden. Wer mehr als 5 Kilogramm Münzen einreichen will, bekommt den Betrag per Überweisung. Wermutstropfen erneut: Die Bundesbank unterhält in NRW gerade mal sieben Filialen.

Stand: 27.01.2014

Handyversicherungen: Mauer Schutz für gutes Geld

Oh Schreck, Handy weg oder defekt! Die Angst der Nutzer, dass ihr wertvolles Smartphone abhanden kommt oder dass allzeit bereite Tablet sie plötzlich im Stich lässt, sitzt tief. Auf diese Sorge und Not spekulieren Händler bereits beim Kauf und offerieren ihren Kunden zum Objekt ihrer Begierde gleich die passende Versicherung. Doch die Policen halten im Schadensfall vielfach nicht, was im Verkaufsgespräch an Schutz versprochen wurde.

Spitzfindige Ausschlüsse und mangelhafte Versicherungsbedingungen fallen der Verbraucherzentrale NRW immer wieder beim Blick ins Kleingedruckte ins Auge. „Unterm Strich wird bei Verlust oder einem Manko kein adäquater finanzieller Ausgleich gezahlt, sondern die Versicherer erstatten lediglich einen von ihnen festgelegten Zeitwert oder tauschen das teure Teil durch ein gebrauchtes Gerät aus“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät, folgende Hinweise beim Abschluss eines Schutzvertrags fürs Handy mit ins Kalkül zu ziehen:

  • Leistungen: Wer 300 Euro und mehr investiert, möchte seinen mobilen Alleskönner natürlich gut abgesichert wissen. Dieses Sicherheitsbedürfnis machen sich viele Verkäufer zunutze und bieten für angeblich „kleines Geld“ einen Handyschutz zwischen drei und zehn Euro pro Monat an. Doch gibt’s einen Schaden zu beklagen, lässt auch der Ärger über die Versicherung nicht lange auf sich warten. Denn die zahlt bei Klau oder Defekt entweder gar nichts, und wenn, dann oft nicht Bares, sondern bietet den Geschädigten häufig nur ein ähnliches oder gar gebrauchtes Ersatzgerät an. Bei einer Reparatur werden die Kosten hierfür übernommen. Überweist eine Versicherung tatsächlich einen Geldbetrag, erstattet sie in der Regel jedoch nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert eines Geräts. Dieser beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Handybesitzer meist noch mit einer Selbstbeteiligung zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten werden. Geht das Gerät also nach einem Jahr oder später kaputt oder verloren, rechnet sich der Versicherungsschutz immer weniger.
  • Laufzeit und Kündigung: In der Regel wird eine Handyversicherung für mindestens 24 Monate, zum Teil auch für zwölf Monate, höchstens jedoch für 60 Monate abgeschlossen. Teilweise verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf automatisch und ist im Allgemeinen monatlich kündbar. Achtung: Nach einer Auszahlung im Schadensfall endet der Versicherungsschutz bei einigen Gesellschaften ebenfalls automatisch! Versicherte können von sich aus nach einer Schadensmeldung den Vertrag kündigen, wenn sie mit der mauen Regulierung nicht zufrieden sind oder keine Police mehr möchten.
  • Ausschlüsse: Die Liste von Ausschlüssen beim vermeintlichen Handyschutz ist lang: Wird ein Gerät geklaut, zahlt die Versicherung nur, wenn das wertvolle Teil unterwegs sicher verwahrt wurde. Extra Nachtklauseln sorgen oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden. Keinerlei Entschädigung gibt’s, falls das Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. Ausfälle wegen Nässe werden nur ausgeglichen, wenn Smartphone oder Tablet ins Wasser gefallen sind, aber nicht, wenn man sie irgendwo im Regen liegen gelassen hat.
  • Hausratsversicherung: Die Absicherung von Hab und Gut befördert die Handyversicherung ebenfalls ins Abseits. Denn die Hausratsversicherung springt in einigen Fällen ein – etwa wenn das teure Teil bei einem Einbruchdiebstahl in der Wohnung oder bei einem Überfall gestohlen wurde. In diesem Fall muss der Diebstahl unbedingt bei der Polizei angezeigt werden.
  • Empfehlung: Besser als eine Handyversicherung ist, gut auf das Gerät aufzupassen und das Geld für die Versicherungsbeiträge zur Seite legen, um sich bei einem Worst Case ein neues Handy anzuschaffen. Wer dennoch nicht auf den speziellen Schutz fürs Smartphone oder Tablet verzichten will, sollte Preise vergleichen und insbesondere das Kleingedruckte in punkto Zeitwert, Ausschlüsse, Leistungsumfang und Selbstbehalt prüfen. Kunden müssen sich zudem nicht auf die beim Kauf des Handys angebotene Versicherung einlassen, sondern können sich selbst eine geeignete suchen.

Bei Ärger mit Handyversicherungen bietet die Verbraucherzentrale NRW in 15 ihrer örtlichen Beratungsstellen eine halbstündige Schadensfallberatung für 40 Euro an. Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Terminvergabe gibt’s unter www.vz-nrw.de/schadensfall. Kurzauskünfte gibt es auch telefonisch donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.

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