Geburtskliniken sind wichtige Partner in den Frühen Hilfen

98 Prozent aller Kinder in Deutschland werden in Geburtskliniken geboren. Sie sind der ideale Ort, um Mütter und Väter über Angebote der Frühen Hilfen zu informieren. Leider ist es in Deutschland noch immer nicht selbstverständlich, dass Familien dort Informationen über Unterstützungsangebote erhalten. Das ist besonders bedauerlich, da die Fachkräfte in den Geburtskliniken bereits rund um die Geburt erkennen können, ob eine Familie sich durch das Neugeborene überfordert fühlt und Hilfe benötigt.

Um diese Situation zu verbessern, sind EndeJanuar über 200 Fachkräfte aus Geburtskliniken und anderen Bereichen der Frühen Hilfen zur Tagung „Weil der Anfang zählt – Frühe Hilfen und Geburtskliniken“ in Köln zusammen gekommen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat sie gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband e.V. und der WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundlich“ eingeladen. Das Ziel ist, Geburtskliniken in die regionalen Netzwerke der Frühen Hilfen besser einzubeziehen, Belastungen und Überforderungen von jungen Eltern bereits rund um die Geburt zu erkennen und passgenaue Unterstützung anzubieten, damit alle Kinder von Anfang an gute Chancen auf eine gesunde Entwicklung haben.

„Geburtskliniken sind ideale Partner in den Netzwerken Früher Hilfen, in denen alle Angebote organisiert sind, die es für junge Familien – wenn es mal schwierig wird – in einer Kommune gibt, betont Regina Kraushaar, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). „Derzeit stellt der Bund den Kommunen im Rahmen einer Bundesinitiative bis Ende 2015 177 Millionen Euro für den Ausbau der Frühen Hilfen zur Verfügung“

In ihrer Begrüßung sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, in der das NZFH angesiedelt ist: „Geburtskliniken sind für die Frühen Hilfen besonders wichtig, denn gerade nach der Geburt eines Kindes sind Eltern oft dankbar und offen für Angebote, die sie unterstützen. Am Anfang der Elternschaft sind viele Eltern verunsichert und wollen nichts falsch machen.“

Prof. Dr. Ute Thyen, Vorsitzende des Beirates des NZFH, informiert in ihrem Vortrag: „Ich helfe gerne, aber ich kann das nicht allein – Kooperation zwischen den Systemen“ über Aspekte der notwendigen Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus den unterschiedlichen Bereichen im Gesundheitssystem und der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus stellen fünf Kliniken aus verschiedenen Regionen Deutschlands und Kooperationspartner des lokalen Netzwerks ihre Zusammenarbeit vor. Auch Eltern kommen zu Wort, die in Kliniken angesprochen wurden und dadurch über die Angebote der Frühen Hilfen erfahren und bereits genutzt haben. Sie berichten über ihre Erfahrungen.

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen wird gemeinsam von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Deutschen Jugendinstitut e.V. getragen. Es unterstützt seit 2007 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen früher zu erkennen, bedarfsgerechte Unterstützungsangebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Außerdem koordiniert es die 2012 gestartete Bundesinitiative Frühe Hilfen auf Bundesebene.

Weitere Informationen unter:
www.fruehehilfen.de

Verbraucherzentrale NRW mahnt Geldinstitute ab

Auch wer eine Prepaid-Kreditkarte nutzt, kann laut den Bedingungen vieler Herausgeber in die Miesen rutschen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Banken wegen dieser Praxis erfolgreich abgemahnt – bei einer Sparkasse muss dagegen der Kadi entscheiden.

Vor allem bei Eltern sind Prepaid-Kreditkarten beliebt, etwa wenn Kinder und Jugendliche längere Zeit ins Ausland gehen. Laut Werbung ermöglichen die mit Guthaben aufgefüllten Plastik-Rechtecke nicht nur finanzielle Bewegungsfreiheit, sondern bieten obendrein Kostenkontrolle. Denn ein Abrutschen ins Minus soll unterbunden sein.

Wer das glaubt, liegt oftmals falsch. Das zeigte ein Check der Verbraucherzentrale NRW bei mehreren Kartenanbietern. Viele Vertragsbedingungen von Prepaid-Kreditkarten gestatten durchaus das Schuldenmachen. Das böse Erwachen der Kartennutzer sowie von Eltern, die ihre Kinder in Sicherheit wähnen, ist vorprogrammiert.

Die Verbraucherschützer haben exemplarisch drei Banken und Sparkassen wegen der Verwendung solcher Schulden-Klauseln abgemahnt. Erfreulich: Sowohl die Commerzbank als auch die PSD Rhein Ruhr eG gaben die geforderte Unterlassungserklärung ab. Da die PSD das von der Finanzgruppe vorgesehene Regelwerk nutzte, ist die Abmahnung für alle Genossenschaftsbanken in Deutschland von Bedeutung, die eine Prepaid-Karte herausgeben. Diese wollen künftig auf die Nutzung des Begriffs „prepaid“ verzichten.

Keine Unterschrift leistete dagegen die Hamburger Sparkasse. Deshalb soll die Frage der Zulässigkeit der Überziehung nun gerichtlich geprüft werden.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind Klauseln unwirksam, die eine Möglichkeit der Überziehung bei einer Prepaid-Kreditkarte vorsehen. Die Folge: Ansprüche gegen die Karteninhaber aus der Überziehung, wie beispielsweise Zinsen oder andere Entgelte, bestehen nicht. Darüber hinaus bedarf die Darlehensgewährung an Minderjährige stets einer gerichtlichen Genehmigung. (Stand: 04.02.2014)

Fußgängern im Winter: Vorsicht im Straßenverkehr

Gerade in der dunklen Jahreszeit und bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten auch Fußgänger sich besonders vorsichtig und vorausschauend im Straßenverkehr verhalten.

Dunkle Kleidung kann bei Unfällen Versicherungsleistungen schmälern

Ist ein Fußgänger trotz schlechter Sichtverhältnisse sehr dunkel gekleidet, muss er besonders vorsichtig sein. Ist er dies nicht, kann ihm beim Überqueren der Straße in dunkler Kleidung, das zu einem Unfall mit einem Pkw führt, grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, so dass er keinen oder nicht den vollen Schaden von der Haftpflichtversicherung des Pkw-Fahrers erhält.
Ebenso grob fahrlässig ist es, bei Dunkelheit in dunkler Kleidung achtlos seinem Hund nachzulaufen.
Fußgänger sollten daher darauf achten, auch bei Dunkelheit durch helle und reflektierende Kleidung möglichst gut sichtbar zu sein.

Wer haftet, wenn ein Fußgänger bei Glatteis ausrutscht?

Im Winter verunglücken zahlreiche Fußgänger auf nicht gestreuten oder vom Schnee befreiten Gehwegen. Oft werden dafür die Kommunen oder Grundstückseigentümer zur Verantwortung gezogen.
Doch wann und wie oft geräumt bzw. die Begehbarkeit der Wege kontrolliert werden muss, richtet sich nach der Örtlichkeit. Je frequentierter der Bereich ist, desto häufiger muss kontrolliert und geräumt werden.
So stand einer Fußgängerin ein Schadenersatzanspruch zu, weil die Kommune an einem Busbahnhof, der aufgrund seiner Pflasterung zu besonderer Glätte neigte, nicht ausreichend kontrolliert und gestreut hatte.
Verunglückt ein Fußgänger hingegen auf einer privaten Fläche, ist kein Schadenersatzanspruch gegeben, wenn die Fläche lediglich eine Abkürzung darstellte und der Eigentümer daher keine Räumpflicht hatte.

Anders bei Bereichen, in denen die Räumpflicht auf den Eigentümer übertragen wurde. Viele Gemeinden verlagern die Räumpflicht auf die Grundstückseigentümer. Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach und rutscht ein Fußgänger aus, hat dieser einen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch.

Allgemein sollte der Fußgänger bei winterlichen Verhältnissen nicht darauf vertrauen, dass geräumt und gestreut ist und sich sehr aufmerksam fortbewegen. Rutscht der Fußgänger im öffentlichen Straßenbereich aus, kann er von der Kommune Schadenersatz verlangen, wenn diese ihren Räum- und Streupflichten nicht ausreichend nachgekommen ist.

Kinder gezielt fördern

Glückliche Kinder, die ihre Begabungen optimal entfalten können, sind auch fit für die Anforderungen der Zukunft: Deshalb wollen viele Eltern heute ihren Nachwuchs bewusst fördern. In dem GU-Ratgeber Kinder gezielt fördern erfahren Sie, wie sich Kinder vom 1. Bis 7. Lebensjahr in den entscheidenden Bereichen entwickeln: Sinne, Motorik, Kreativität, Intelligenz, Sprache, Musikalität, Persönlichkeit und Sozialverhalten. Für jeden dieser Bereiche finden Sie viele originelle Spiele und Anregungen, mit denen Sie Ihre Kleinen fördern können – gezielt und mit viel Spaß für Sie und Ihr Kind. Übersichtstabellen helfen, aus den über 350 Spielen schnell jeweils genau das richtige für die aktuellen Bedürfnisse des eigenen Kindes zu finden.

Kinder_foedern_Cover.inddCornelia Nitsch / Prof. Dr. Gerald Hüther
Kinder gezielt fördern
240 Seiten, mit ca. 50 Farbfotos
Format: 17,0 x 2,3 cm, Klappenbroschur
22,99 € (D) / 23,70 € (A) / 32,90 CHF (SFr.)
ISBN: 978-3-8338-3971-9

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