Es läuft bislang nicht schlecht für die deutschen Sportler bei den Winterspielen von Sotschi. Gestern hatte die deutsche Olympia-Mannschaft ihren bislang erfolgreichsten Tag bei den Winterspielen.
Archiv für den Tag: Februar 12, 2014
TÜV Rheinland setzt auf berufliche Fortbildung in Indien
TÜV Rheinland übernimmt das indische Unternehmen NIFE (NIFE Sole Proprietorship). NIFE ist ein großer Anbieter beruflicher Bildung, einem stark wachsenden Markt in Indien. NIFE ist bereits heute in sieben indischen Bundesstaaten und 70 Städten präsent. 300 Trainer für Aus-und Fortbildung arbeiten in den Bereichen Glasfasertechnik, Aufzugstechnik, Brandschutz und Sicherheitstechnik.
Dr.-Ing. Manfred Bayerlein, Vorstandsvorsitzender TÜV Rheinland AG: „Die Übernahme von NIFE ist ein wichtiger Schritt auf dem indischen Markt. Unser Unternehmen beschäftigt jetzt mehr als 900 Mitarbeiter in Indien, einer der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Die TÜV Rheinland NIFE Academy ist außerdem ein wichtiger Baustein unserer Strategie 2017.“
Der indische Ausbildungsmarkt hat großes Potenzial, da es kein formales Ausbildungssystem für Handwerker, Techniker oder Facharbeiter gibt, wie zum Beispiel das System der Betrieblichen Ausbildung in Deutschland. Man geht davon aus, dass nur etwa 4 Prozent der Bevölkerung eine formale Berufsausbildung haben, weitere 10 Prozent sind ausgebildet ohne Abschluss und 86 Prozent der rund 1,3 Milliarden Inder sind ohne formale berufliche Ausbildung.
Die TÜV Rheinland NIFE Academy richtet sich vor allem an junge Menschen zwischen 17 und 24 Jahren, das Kursangebot ist sehr breit gefächert und reicht von mehrtägigen Seminaren bis hin zu Diplomabschlüssen.
Stephan Schmitt, Vorstand International TÜV Rheinland AG: „Die indische Wirtschaft sucht immer mehr nach ausgebildeten Fachkräften. Acht von zehn jungen Menschen, die bei der TÜV Rheinland NIFE Academy eine Ausbildung gemacht haben, finden direkt eine Anstellung in einem Unternehmen.“
Siegfried Schmauder, Bereichsvorstand Training und Consulting: “Qualifizierte Arbeitskräfte sind unabdingbar für das weitere Wachstum der indischen Wirtschaft. Die TÜV Rheinland NIFE Academy ist die Basis für das Ausrollen von weiteren Berufsbildungskursen des TÜV Rheinland in Indien.”
Invasive Pflanzenarten und biologische Vielfalt
Der globale Handel macht es möglich: Immer mehr Pflanzen und Tiere werden unabsichtlich oder absichtlich in neue Gegenden gebracht. Fühlen sie sich am neuen Standort wohl und sind dort keinen Fressfeinden ausgesetzt, können sie sich etablieren und ausbreiten. In Deutschland haben sich nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bereits rund 320 solcher Tierarten und etwa 430 solcher Gefäßpflanzenarten etabliert.
Die „neuen“ Arten können eine Ergänzung für das Ökosystem sein, wenn sie eine vorher unbesetzte Nische besetzen. In den meisten Fällen gefährden sie jedoch die vorhandene biologische Vielfalt, da sie heimische Arten verdrängen und ausrotten können. Eine Störung des ökologischen Gleichgewichts ist die Folge. Von den rund 430 in Deutschland etablierten gebietsfremden Pflanzenarten hat das BfN im Rahmen einer Studie 38 Arten identifiziert, die als invasiv gelten – das heißt, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Ökosysteme und andere Arten problematisch sind. 28 von ihnen haben sich bereits großräumig ausgebreitet und können nicht mehr vollständig beseitigt werden. Dazu gehören etwa der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), der Japan-Staudenknöterich (Fallopia japonica) und die Späte Goldrute (Solidago gigantea). Sie stehen mit 25 weiteren Arten auf der sogenannten Managementliste.
Im Rahmen eines neuen Forschungsvorhabens prüft das BfN, welche konkreten Maßnahmen eine weitere Ausbreitung dieser invasiven Arten verhindern und negative Auswirkungen der Ausbreitung reduzieren können.
Zehn invasive Arten, die sich bisher erst kleinräumig ausgebreitet haben, werden auf einer sogenannten Aktionsliste zusammengefasst. Zu ihnen zählen zum Beispiel der Große Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides) oder der Pontische Rhododendron (Rhododendron ponticum). Bei diesen zehn Arten besteht laut BfN noch eine Chance, sie vollständig beseitigen zu können. Die in Deutschland vorkommenden invasiven Pflanzenarten sind fast ausschließlich als Zier- oder Nutzpflanzen eingeführt worden. Gerade Gartenbesitzer und Hobbygärtner können daher einen Beitrag zur Vorsorge leisten, indem sie heimische Pflanzenarten im Garten verwenden.
Heike Stommel, www.aid.de
Weitere Informationen:
Der aid infodienst informiert im Newsletter in lockerer Reihenfolge über invasive Pflanzenarten und deren attraktive heimische Alternativen.
Tipp: Frühbucherrabatte – nicht immer Schnäppchen
Zahlreiche Reiseveranstalter werben zurzeit mit Frühbucherrabatten um die Gunst der Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende Februar oder sogar bis Ende März – bucht, soll für seine rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt werden. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:
- Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
- Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.
- Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ihr Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.
- Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
- Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.
- Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden. Der Versicherungspreis für den Ausfall oder Abbruch einer Reise ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken – etwa bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Tod naher Angehörige – gezahlt.
Bei weiteren rechtlichen Fragen zu Frühbucherrabatten helfen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder tut’s ein Anruf beim Verbrauchertelefon unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren. (Stand: 2/2014)