Flirtfalle: Tipps für die Online-Partnersuche zum Valentinstag

Die Partnersuche im Internet ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder auf einer Party. Doch bei Flirtportalen, Singlebörsen und Partnervermittlungen werden Nutzer oft zur Kasse gebeten. Worauf Verbraucher, die nicht in die Flirtfalle tappen wollen, achten sollten, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.

Falle Nr. 1: Kostenlose Anmeldung

Bei vielen Portalen ist die Anmeldung kostenlos. Doch für die aktive Kontaktaufnahme oder das Lesen empfangener Nachrichten ist ein kostenpflichtiges Abonnement notwendig. Mit ersten Kontaktmails im Postfach, die allerdings nicht gelesen werden können, locken die Anbieter ihre Kunden in den Bezahlmodus.

Falle Nr. 2: Kostenlose Testphase

Viele Internetseiten bieten ihren Kunden für einen begrenzten Zeitraum eine sehr günstige Testphase für beispielsweise 1,99 Euro an, die sich in der Regel automatisch verlängert und dann kostenpflichtig wird. Zwar kann innerhalb der Testphase der Vertrag widerrufen oder gekündigt werden, doch manche Anbieter bestreiten, eine Kündigungserklärung erhalten zu haben.

Falle Nr. 3: Erloschenes Widerrufsrecht

Bei einem fristgerechten Widerruf teilen Unternehmen ihren Kunden immer wieder mit, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erloschen sei, da bereits Nachrichten ausgetauscht wurden. Doch laut Gesetz ist das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht bei Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen nicht rechtens.

Falle Nr. 4: Überzogener Wertersatz

Einige Portale bitten ihre Kunden zur Kasse, selbst wenn fristgerecht widerrufen wurde. So verlangen zum Beispiel Parship und ElitePartner bis zu 75 Prozent des ursprünglich vereinbarten Entgeltes für die gesamte Vertragslaufzeit als Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleisteten Dienste.

Falle Nr. 5: Kündigung nur per Brief

Obwohl die Anmeldung problemlos via Internet möglich ist, schreiben einige Anbieter wie etwa parwise.de, flirtcafe.de, flirt-fever.de oder partnersuche.de für eine Kündigung die Schriftform per Brief vor.

Falle Nr. 6: Verweigerte Kündigung

Verträge mit Partnervermittlungen, die als „Dienste höherer Art“ (§ 627 BGB) gelten, weil sie Zusatzleistungen wie Partnervorschläge oder Persönlichkeitstests beinhalten, können fristlos gekündigt werden. Bezahlt werden müssen dann lediglich die Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden. Bei reinen Kontaktbörsen hingegen, die lediglich die Nutzung einer Plattform anbieten, um Profile einzustellen und anzusehen, ist man an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden. Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich.

Falle Nr. 7: Mahnungsdruck

Partnersuchende, die einmal Kontakt mit Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen hatten, müssen damit rechnen, mit Mahn- und Inkassobriefen überschüttet zu werden. Viele Betroffene halten dem Druck nicht stand und zahlen, obwohl sie das gar nicht müssten.

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg berät Verbraucher, die Probleme mit Flirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen haben. Weitere Informationen und Hinweise unter www.vzhh.de.

Welche Gesichter man nicht vergisst

Große Augen, volle Lippen, dazu ebenmäßige Gesichtszüge – dass Schauspielerin Angelina Jolie weltweit als Inbegriff weiblicher Attraktivität gilt, ist für PD Dr. Holger Wiese von der Friedrich-Schiller-Universität Jena kein Wunder. „Ihr Gesicht vereint viele Faktoren, die ein Gesicht attraktiv machen“, sagt der Psychologe, der sich in seiner Forschungsarbeit vor allem mit der Wahrnehmung von Gesichtern befasst. „Zum einen empfinden wir sehr symmetrische und eher durchschnittliche Gesichter als attraktiv“, erklärt er. „Zum anderen zeichnen sich als besonders anziehend empfundene Menschen häufig durch zusätzliche Merkmale aus, die sie wiederum vom Durchschnitt abheben.“ Neben Attraktivität garantieren diese Merkmale, wie große Augen oder ein markanter Mund, auch einen hohen Wiedererkennungswert. „An solche Gesichter erinnern wir uns ziemlich gut“, so Wiese.

Der Psychologe PD Dr. Holger Wiese von der Uni Jena. Foto: Jan-Peter Kasper/FSU
Der Psychologe PD Dr. Holger Wiese von der Uni Jena.
Foto: Jan-Peter Kasper/FSU

Wie er und seine Kollegen Carolin Altmann und Prof. Dr. Stefan Schweinberger jetzt in einer aktuellen Studie zeigen, lässt sich das aber nicht generell für attraktive Menschen sagen. So schreiben die Psychologen im Fachmagazin „Neuropsychologia“, dass attraktive Gesichter – ohne besonders auffällige Merkmale – deutlich weniger ausgeprägte Eindrücke im Gedächtnis hinterlassen (DOI: 10.1016./j.neuropsychologia.2013.12.023). „Wir konnten zeigen, dass sich Testpersonen sogar eher an unattraktive Gesichter erinnern als an attraktive, wenn diese keine besonders auffälligen Merkmale aufweisen“, sagt Holger Wiese.

Für ihre Untersuchung haben die Jenaer Psychologen Testpersonen Fotos von Gesichtern gezeigt, die je zur Hälfte als eher attraktiv oder eher unattraktiv, aber gleichermaßen markant eingeschätzt wurden. Die Probanden bekamen die Gesichter jeweils nur wenige Sekunden zu sehen, um sie sich einzuprägen. Während der anschließenden Testphase wurden ihnen wieder Gesichter gezeigt und sie mussten entscheiden, ob sie diese wiedererkennen.

Das Ergebnis hat die Forscher überrascht: „Bisher gingen wir davon aus, dass es generell leichter sei, sich als attraktiv empfundene Gesichter einzuprägen“, so Wiese, „einfach weil wir schöne Gesichter lieber betrachten.“ Die neuen Erkenntnisse zeigten nun aber, dass ein solcher Zusammenhang nicht so einfach herzustellen sei. Vielmehr gehen Wiese und seine Kollegen davon aus, dass der Lernprozess im Falle attraktiver Gesichter durch emotionale Einflüsse gestört wird, die ein späteres Wiedererkennen erschweren. Dafür sprechen die Befunde aus EEG-Aufnahmen während der Gedächtnistestung der Probanden, auf die sich die Forscher in ihrer aktuellen Publikation stützen.

Zusätzlich hat die Untersuchung der Jenaer Psychologen einen weiteren interessanten Nebenaspekt ergeben: Im Fall von attraktiven Gesichtern haben die Forscher deutlich mehr falschpositive Ergebnisse ermittelt. Das heißt, die Probanden gaben in der Testphase an, ein Gesicht zu kennen, obwohl sie es zuvor noch nicht gesehen hatten. „Offensichtlich neigen wir gelegentlich dazu zu glauben, dass wir ein Gesicht wiedererkennen, einfach weil wir es attraktiv finden“, vermutet Wiese.

Original-Publikation:
Wiese H et al.: Effects of attractiveness on face memory separated from distinctiveness: Evidence from event-related brain potentials. Neuropsychologia (2014), doi: 10.1016/j.neuropsychologia.2013.12.023

Weitere Informationen:
www.uni-jena.de

Prozess in Schweinfurt – Vier Jahre Haft nach Raserfahrt

Ein spontaner Autodiebstahl endete für zwei Menschen im Mai tödlich. Der 33-jährige Fahrer war mit einem gestohlenen Audi betrunken gegen eine Mauer gefahren.

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