Probleme mit Smartphone, Internet oder Telefonanschluss

Ob sich die Schaltung eines Telefonanschlusses länger hinzieht als erwartet, dauerhafte Störungen auftreten oder Geräte einen Defekt aufweisen – Verbraucher können häufig nicht beurteilen, wo genau der Fehler liegt oder bis wann man ihn beseitigen kann. Der Ratgeber „Ärger mit Handy, Internet oder Telefon“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie man seine Rechte durchsetzt, um wieder störungsfrei sprechen, simsen und surfen zu können.

Das kompakte Taschenbuch erläutert nicht nur, was bei Verzögerungen und Störungen zu tun ist, sondern zeigt auch auf, wie man Kostenfallen am Telekommunikationsmarkt erkennt und welche Kriterien in die Entscheidung für einen zuverlässigen Telefonanbieter oder lukrativen Tarif einfließen sollten. Kommt es dennoch zu Ärger wegen falscher Telefonrechnungen oder einem Wechsel des Anbieters wird erläutert, auf welche Rechte Nutzer in solchen Fällen pochen können. Antworten gibt es zudem auf Fragen rund um den Kauf im Online-Shop und den damit verbundenen Risiken. Musterbriefe, beispielsweise zur Reklamation einer Telefonrechnung oder zur Fristsetzung bei verspäteter Freischaltung, runden das kompakte Informationspaket ab.

Der Ratgeber „Ärger mit Handy, Internet oder Telefon“ ist erhältlich für 8,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo, Mi, Do, Fr 10 – 18 Uhr, Di 10 – 19 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch per Telefon (040) 24832-104 oder im Internet unter www.vzhh.de bestellen.

Rundfunkbeitrag: „Sendeschluss“ für Übergangsregelungen

Eine Wohnung – ein Beitrag. So lautet seit dem 1. Januar 2013 der Slogan zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Monatlich 17,98 Euro sind für jede Wohnung zu zahlen – unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind. Zum Jahresende ist nun „Sendeschluss“ für alle bisherigen Übergangsregelungen: „Auf Grundlage des Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter meldet der Beitragsservice Bürgerinnen und Bürger an, die dies für ihre Wohnung bisher versäumt haben. Und dann kann es zu Nachforderungen kommen“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum baldigen „Konten-Check“: „Denn auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt bezahlt wurde, kann bis zum Jahresende noch von den Übergangsregelungen profitiert werden.“ Hierzu gibt sie folgende Checkliste mit auf den Weg:

  • Anmeldung prüfen: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das gilt auch für Zweit- und Nebenwohnungen, privat genutzte Ferienwohnungen und Zimmer in Studentenwohnheimen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem man erstmals in einer Wohnung wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Mit dem Rundfunkbeitrag sind alle Programmangebote abgedeckt – egal, ob sie per Fernseher, Radio, Computer oder Smartphone empfangen werden. Auch die privaten Autos der Bewohner sind enthalten. Umgekehrt allerdings: Wer nur ein Radio oder nur einen Computer hat oder überhaupt keine Rundfunkgeräte besitzt, kommt nicht am Rundfunkbeitrag vorbei: Wie alle anderen muss er für die Wohnung monatlich 17,98 Euro zahlen.
  • Doppelzahlungen checken: Pro Wohnung muss eine Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für alle entrichten. Wer für die Wohnung zahlt, entscheiden die Bewohner selbst. So müssen erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und diese bereits den Beitrag entrichten. Auch bei Wohngemeinschaften muss nur ein Bewohner für alle zahlen. Wo bisher eventuell doppelt gezahlt wird, kann abgemeldet und die Rückerstattung der zu viel entrichteten Rundfunkbeiträge verlangt werden. Zum Beispiel bei schon zum 1. Januar 2013 bestehenden Wohngemeinschaften, bei denen mehrere Bewohner bezahlt haben. Aber aufgepasst: Die bisherige Übergangsregelung zur Rückerstattung läuft zum Jahresende aus. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
  • Befreiung oder Ermäßigung ausloten: Aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden. Eine Befreiung gibt’s zum Beispiel für all jene, die staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten oder für Studenten, die BAföG bekommen. Ein Antrag auf Befreiung wegen eines Härtefalls kann gestellt werden, wenn das Einkommen knapp über dem Sozialbedarf liegt: Knapp heißt, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist. Bei Rentnern ist hierfür eine Bescheinigung des Grundsicherungsamtes, bei geringem Einkommen eine Bescheinigung des Arbeitsamtes erforderlich. In dieser muss auch vermerkt sein, dass kein Vermögen vorhanden ist. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
  • Auf Schreiben vom Beitragsservice reagieren: Auf Grundlage des Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio alle volljährigen Bürger an, die keiner der bereits bei ihm angemeldeten Wohnungen zuzuordnen sind. Wer mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammenlebt, sollte umgehend dessen Beitragsnummer mitteilen. Wer sich hingegen noch anmelden muss, kann dafür den mitgeschickten Antwortbogen nutzen. Für alle gilt: Wird nach dem dritten Schreiben nicht reagiert, meldet der Beitragsservice automatisch an und schickt eine Zahlungsaufforderung.

Weitere Informationen gibt es unter
www.vz-nrw.de/beratung-rundfunkbeitrag. Kostenlose Beratung per
E-Mail: rundfunkbeitrag@vz-nrw.de. Persönliche Beratung bieten auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW: Adressen unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort

Stand: 01.September 2014

Nudel-Rezepte: Gabelspaghetti „Kinderspaß“

Nudel-Rezepte: Gabelspaghetti "Kinderspaß" Foto: Wirths PR
Nudel-Rezepte: Gabelspaghetti „Kinderspaß“
Foto: Wirths PR

Gabelspaghetti „Kinderspaß“
(für 4 Personen)

250 g Gabelspaghetti

für die Hackfleischbällchen:
1 Brötchen
400 g gemischtes Hackfleisch
1 Zwiebel
1 Ei
Salz
Pfeffer
Paprika
1 TL Basilikum, gerebelt

für die Sauce:
1 Zwiebel
1 Knoblauchzehe
2 EL Olivenöl
250 ml Brühe
1 kleine Dose Tomaten (400 g)
50 g Erbsen (TK)

Nudeln nach Packungsanweisung zubereiten, abgießen und abtropfen lassen. Für die Hackfleischbällchen Brötchen einweichen und ausdrücken. Zwiebeln abziehen und fein würfeln. Hackfleisch, Zwiebelwürfel und Ei verkneten und mit Salz, Pfeffer, Paprika und Basilikum pikant abschmecken. Kleine Bällchen daraus formen. Für die Sauce Zwiebel und Knoblauchzehe abzie-hen, würfeln und in Olivenöl glasig dünsten. Brühe angießen, Tomaten und Hackfleischbällchen dazu geben und 15 Minuten köcheln lassen. Erbsen an die Sauce geben und kurz mit erwärmen. Sauce pikant abschmecken und zusammen mit den Hackfleischbällchen und den Nudeln servieren.

Pro Person: 628 cal (2627 kJ), 33,2 g Eiweiß, 28,2 g Fett, 59,6 g Kohlenhydrate

Nudel-Rezepte: Bandnudeln mit Filetspitzen

Nudel-Rezepte: Bandnudeln mit Filetspitzen Foto: Wirths PR
Nudel-Rezepte: Bandnudeln mit Filetspitzen
Foto: Wirths PR

Bandnudeln mit Filetspitzen
(für 4 Personen)

250 g Bandnudeln
1 EL Olivenöl
500 ml trockener Rotwein
1 geschälte Knoblauchzehe
5 EL Balsamico
2 EL Zucker
1 Lorbeerblatt
1 Rosmarinzweig
500 g Rinderfilet
2 Möhren
1/2 Stange Lauch
1 Schalotte
40 g Butterschmalz
75 g kalte Butter
1 Becher Crème fraîche
Salz
Pfeffer
Thymian

Die Bandnudeln in reichlich sprudelndem Salzwasser mit 1 EL Olivenöl 6-7 Minuten kochen und warm stellen. Den Rotwein mit der Knoblauchzehe, dem Balsamico, dem Zucker sowie Lorbeerblatt und Rosmarinzweig in einem Topf auf 200 ml einkochen lassen. Das Rinderfilet waschen, trocken tupfen, in feine Streifen schneiden und mit Salz, Pfeffer und Thymian würzen. Das Gemüse waschen und putzen. Die Möhren in feine Scheiben, den Lauch in kleine Stücke schneiden und alles kurz blanchieren. Die Schalotte in feine Ringe schneiden. Die Hälfte des Butterschmalzes in einer Pfanne erhitzen und die Schalottenringe darin glasig dünsten. Den Weinfond durch ein Sieb in die Pfanne gießen, erhitzen und 2 Minuten köcheln lassen. Das restliche Butterschmalz in einer Pfanne erhitzen und das Rindfleisch kräftig darin anbraten. Die Creme fraiche und die Butter unter den Schalotten-Rotwein-Fond ziehen und das Fleisch und das Gemüse dazugeben. Die Nudeln mit den Filetspitzen anrichten.

Pro Person:684 kcal (2863 kJ), 35,8 g Eiweiß, 35,1 g Fett, 55,7 g Kohlenhydrate

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