Kuba mal anders

Nordamerika. Kuba. Oldtimer Foto: DER Touristik Köln
Nordamerika. Kuba. Oldtimer
Foto: DER Touristik Köln

Authentisch und privat

Tief eintauchen in die Mentalität, die Seele der Kubaner, das ist das Ziel der neuntägigen Dertour-Rundreise „La Vida Cubana“. Übernachtet wird bei einheimischen Familien in deren „Casas particulares“. In Havanna stehen nicht nur die Altstadt, die Uferpromenade, die Oldtimer-Straßenkreuzer und Hemingway auf dem Programm, sondern auch der Besuch eines Komitees zur Verteidigung der Revolution, einer Schule oder eines Arztes.

Die Dertour-Gäste begegnen dem afrokubanischen Santería-Kult. Vom Zentralfriedhof Colon mit einer Million Gräbern geht es zu einem Bauernmarkt, dann im klimatisierten Bus auf der „Tabak-Route“ nach Viñales. Im Mogote-Tal treffen die Reisenden einen Tabakbauern. Die Weltkulturerbestadt Cienfuegos besticht mit ihren spektakulären Gebäudeensembles. Im „Terry Theater“, einer Holzkonstruktion mit überragender Akkustik, begeisterte schon Enrico Caruso sein Publikum.

Am nächsten Tag besuchen die Gäste den Park „El Nicho“ mit seinem malerischen Wasserfall ganz authentisch in russischen Jeeps oder Militärlastwagen. Trinidad punktet mit seinem UNESCO-Weltkulturerbe, der einzigartigen Kolonialarchitektur und den Prunkvillen der Zuckerbarone. Auf Kuba darf Che Guevara nicht fehlen – weshalb die Gäste die kleine Stadt Santa Clara besichtigen, wo sich das Grabmal des großen „Comandante“ befindet.

Weitere Informationen unter www.dertour.de/rundreisen/la-vida-cubana-havanna;hav70044mk/

Quelle/Text/Redaktion: DER Touristik

Werbeanzeige nicht irreführend

Im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine ADAC Werbeanzeige hat der ADAC heute vor dem Stuttgarter Landgericht einen Sieg verbucht. Die Anzeige sei, so das Gericht nicht irreführend und verstoße daher nicht gegen das Wettbewerbsrecht.

Gegen die  Anzeige, mit dem Slogan „Wir helfen Helfen“ auf dem ADAC Fahrzeuge von Straßenwacht und Straßendienstpartner sowie ein ADAC Rettungshubschrauber neben Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und einem Notarztwagen abgebildet sind, hatte der Stuttgarter Automobilclub ACE eine einstweilige Verfügung beantragt. Seiner Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle.

Der ADAC sieht in der Anzeige in erster Linie die Kernleistungen des Clubs „Hilfe, Rat und Schutz“ für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert. Mit seinen Leistungen unterstützt der ADAC dabei auch staatliche Rettungskräfte bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.

Der ACE kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Quelle/Text/Redaktion: www.adac.de

Restplätze in den Herbstferien sichern

Hotel Occidental Allegro Playacar.Playa del Carmen.Mexiko Foto: DER Touristik Köln
Hotel Occidental Allegro Playacar.Playa del Carmen.Mexiko
Foto: DER Touristik Köln

Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub: Am 6. Oktober läuten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Thüringen die nächste Ferienrunde ein, kurz darauf folgen Hamburg und Schleswig-Holstein. Nach dem durchwachsenen Sommer in Deutschland sehnen sich jetzt Viele nach ein paar Sonnenstrahlen. Wer bei den Angeboten genau hinschaut und flexibel ist, findet auch in den Herbstferien noch ein sonniges Plätzchen.

Die Ziele mit Sonnengarantie sind bei den Veranstaltern ITS, Jahn Reisen und Travelix wie jedes Jahr auch in diesem Herbst sehr gefragt. Besonders beliebt sind zurzeit Griechenland, die Türkei und Mallorca. Chancen auf günstige Restplätze gibt es aber auch jetzt noch für alle, die beim Reisetermin, bei der Wahl des Urlaubshotels und beim Abflughafen flexibel sind. Auf den Kanarischen Inseln und in Tunesien sowie auf der Fernstrecke, beispielsweise in Mexiko und der Dominikanischen Republik, gibt es noch attraktive Restplätze.

Eine deutlich größere Auswahl haben jetzt noch Urlauber, die mit dem Auto verreisen. Sie finden etwa in Deutschland, in Österreich, in den Benelux-Ländern, Italien und in der Schweiz noch passende Angebote. Mit dieser Wahl kann man goldrichtig liegen, denn schließlich gibt es auch an der Ostsee im Oktober Tage mit Temperaturen um die 20 Grad.

Quelle/Text/Redaktion: DER Touristik

Gartenarbeit: Bedienung lauter Geräte nur mit Gehörschutz

Herbstlaub auf dem Gehweg, Laub, Garten Foto: dpj/newpol.de
Herbstlaub auf dem Gehweg, Laub, Garten
Foto: dpj/newpol.de

Hecken stutzen, Laub saugen, häckseln – im Herbst wird es laut im Garten. Viele Arbeitsgeräte übersteigen Lautstärken von 90 Dezibel und mehr, was für den Benutzer als auch für den Nachbarn oft mehr als „lästig“ ist. Da kann schon der nächste Nachbarschaftsstreit beginnen. „Vor dem Kauf und dem Gebrauch solcher Gartengeräte empfiehlt es sich, die Herstellerhinweise in der Betriebsanleitung oder auf dem Produkt genau zu lesen“, sagt Stephan Scheuer, Experte für Qualitätsprüfungen beim TÜV Rheinland. Denn sobald die Lautstärke 85 Dezibel übersteigt, muss der Hersteller auf das Tragen eines Gehörschutzes hinweisen. „Bei der Arbeit mit treibstoffbetriebenen Gartengeräten ist es grundsätzlich richtig, einen Gehörschutz zu tragen“, weiß der TÜV Rheinland-Experte. Ob handelsübliche Ohrstöpsel oder ein Kapselschutz gewählt werden, ist nicht unmittelbar entscheidend. Wichtig ist, dass der Träger sich mit der Wahl wohlfühlt und der Lärm wirksam gedämpft ins Ohr dringt.

Auch leisere Geräte können Gehör schädigen

Das Gehör wird ab einer andauernden Lautstärke ab 85 bis 90 Dezibel irreparabel geschädigt. Oft überschreiten treibstoffbetriebene Gartengeräte durch den lauten und nicht gut gedämpften Verbrennungsmotor diesen Wert. Laubsauger und Häcksler erreichen schnell höhere Werte. Besondere Vorsicht ist bei benzinbetriebenen Heckenscheren und Trimmern geboten, bei denen die Arbeit dicht am Kopf und damit nahe der Geräuschquelle erfolgt. Hier ist der Hobbygärtner auch schnell mal mehr als 100 Dezibel ausgesetzt. Elektrische Trimmer sind zwar leiser, aber durch die hohen Frequenzen werden Sie als unangenehmer wahrgenommen und können genauso das Ohr schädigen. Elektrische Heckenscheren sind zwar nicht so laut, werden aber meist über einen längeren Zeitraum genutzt. „Ist in der Gebrauchsanweisung von längeren Arbeitszeiten die Rede, bedeutet das in der Regel eine Dauer von mehr als 30 bis 60 Minuten“, weiß Stephan Scheuer.

Ruhezeiten einhalten

Wer keinen Streit mit den Nachbarn riskieren möchte, hält sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Leise Gartengeräte dürfen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden, Sonn- und Feiertage ausgeschlossen. Lautstarke Geräte können an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden.

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