Geistig-seelische Hilfe am Lebensende

Die Diskussion um die „aktive Sterbehilfe“ ist wieder aufgeflammt. Haben unheilbar kranke Menschen das Recht auf „assistierten Suizid“ – also darauf, dass Mediziner ihnen auf Wunsch ein tödliches Mittel verabreichen? Der Moraltheologe Professor Dr. Gerhard Höver von der Universität Bonn ist Mitherausgeber eines neuen, grundlegenden Buches zum Thema. Er sagt: Am Ende ihres Lebensweges brauchen Menschen keine Giftspritze, sondern individuelle Hilfe – zum Beispiel durch das neue Konzept der „Spiritual Care“.

Prof. Dr. Gerhard Höver vom Moraltheologischen Seminar der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. (c) Foto: Volker Lannert/Uni Bonn
Prof. Dr. Gerhard Höver
vom Moraltheologischen Seminar der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. (c) Foto: Volker Lannert/Uni Bonn

Eine höchst schwierige Frage kommt wieder auf die Tagesordnung: Wenn unheilbar kranke Menschen ihr Leben selbst beenden wollen – darf die Medizin sie dabei aktiv unterstützen, ihnen zum Beispiel ein tödliches Mittel verabreichen? Ein Zugeständnis an die Willensfreiheit, sagen die einen. Ein ethischer Dammbruch, sagen die anderen. Professor Dr. Gerhard Höver vom Moraltheologischen Seminar der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn ist Experte für dieses Thema. Mit seinem Team hat er dazu das neue Grundlagenwerk „Menschliche Würde und Spiritualität in der Begleitung am Lebensende“ herausgegeben: Statt für gesetzlich geregelte Sterbehilfe plädiert er dafür, sterbenden Menschen durch wirksame Schmerz- und Beruhigungsmittel, aber auch geistig und seelisch beizustehen.

Erstmals in deutscher Sprache: die US-Expertin Christina Puchalski

22 Autoren haben für das Grundlagenwerk Beiträge geliefert – Theologen und Pflegewissenschaftler, Beschäftigte aus Hospizen und Palliativstationen, aber auch Organisationsexperten und Vertreter aus Islam, Judentum und Buddhismus. Besonders stolz sind die Herausgeber „darauf, dass für das Buch zum ersten Mal ein Aufsatz von Christina Puchalski ins Deutsche übersetzt wurde“: Die amerikanische Ärztin ist nach Prof. Hövers Angaben „die kommende Größe in der weltweiten Hospizbewegung“, vergleichbar nur mit der weltberühmten Autorin Elisabeth Kübler-Ross.

„LIFE“ (Leben) heißt Puchalskis Konzept vom Tun des Menschen am Ende seines Lebensweges. Wie Prof. Höver erläutert, stehen die Buchstaben für „Life Review“, „Identity“, „Forgiveness“ und „Eternity“: Lebensrückschau, Identität, Vergebung, Ewigkeit. Das bedeutet: Der Sterbende blickt auf sein Leben zurück. Er fragt sich, ob er sich darin „selbst wiederfindet“ – ob er zum Beispiel selbst- oder fremdbestimmt gelebt hat. Er sucht nach unbewältigten Problemen und möchte sie lösen, indem er anderen Menschen verzeiht oder sie um Verzeihung bittet. Und er fragt sich, wie es weitergeht. Kommt da etwas nach dem Tode? Was bleibt von mir, wenn ich gegangen bin? Aufgabe der Sterbebegleitung ist laut Puchalski, den Menschen bei diesem Frageprozess zur Seite zu stehen – vor allem durch Zuhören und durch Verständnis.

Für solche Konzepte der Sterbebegleitung gibt es im Deutschen noch kein Wort. „Spiritual Care“ heißt die Idee im Englischen (etwa: geistig-seelische Hilfe). Das „Spirituelle“ darin hat zunächst nichts mit „organisierter Religion“ zu tun, stellt Prof. Höver klar. Es bedeute stattdessen, sterbenden Menschen beizustehen, indem man nicht mehr nur wie bisher versucht, die Leiden ihres Körpers zu lindern – sondern auch, die ganz verschiedenartigen Fragen zu beantworten, die ihnen auf der Seele liegen oder ihren Geist beschäftigen. „Den Leitfaden gibt der Sterbende vor“, beschreibt es Prof. Höver. „Die menschliche Seele ist eine Burg mit vielen Zimmern. Nur der Mensch selbst entscheidet, wer wo eingelassen wird.“

Individuelle Hilfe statt gesetzlicher Einheitsverfahren

Um sich in dieser Burg zurechtzufinden, wollen die Experten nun erforschen, was Patienten genau meinen, die äußern, „sterben zu wollen“. Wie Prof. Höver erläutert, sind „solche »Todeswünsche« dynamisch. Sie bedeuten zum Beispiel den Wunsch, über genau diese spirituellen Fragen ins Gespräch zu kommen.“ Der Theologe plädiert daher für eine gesetzliche Regelung, die Ärzten wirksamere Hilfe gegen Schmerzen und Ängste erlaubt – mit Medikamenten, deren Gabe derzeit zu starken Beschränkungen unterliege. „Palliative Sedierung“ sei „auf vielfältige Weise möglich – ebenso, wie der Sterbende selbst ja einzigartig ist“. Aktive Sterbehilfe hingegen, so kritisiert der Wissenschaftler der Universität Bonn, brauche immer ein Einheitsverfahren. Ein wichtiger Unterschied: „Die palliative Sedierung kann die verbleibende Zeit lebenswerter machen. Sie kann immer noch lebensorientiert arbeiten. Der assistierte Suizid hingegen muss todsicher sein.“

Publikation: Norbert Feinendegen, Gerhard Höver, Andrea Schaeffer, Katharina Westerhorstmann (Hgg.): Menschliche Würde und Spiritualität in der Begleitung am Lebensende. Impulse aus Theorie und Praxis. Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2014, 536 S., ISBN 978-3-8260-5447-1, 49,80 Euro

Quelle/Text/Redaktion: www.uni-bonn.de

Im Job ist immer Halloween

(ots) – Kommunikation mit Biss und Strategien gegen Quälgeister: Die passenden Weiterbildungen – nicht nur zu Halloween. Wer sich nicht durchsetzt, bekommt keine Süßigkeiten – das lernen Kinder schon an Halloween. Doch wer kann Vorgesetzten oder Kollegen Saures geben? Manchmal genügt es eben nicht, eine gute Leistung zu bringen. Das bedeutet nicht, Fairness und Höflichkeit über Bord zu werfen.

Doch nur wer sein Anliegen mit Biss vertritt, erreicht seine Ziele – wie die Kinder an der Haustür. Die sind Profis darin, ihre Emotionen positiv zu nutzen. Aggression und Frust geben ihnen erst recht Energie, um das Problem in Angriff zu nehmen. Auch Erwachsene können ihre Emotionen konstruktiv nutzen: „Setzen Sie sich für Ihre Ideale ein, konfrontieren Sie diejenigen, die Sie unfair behandeln und verschaffen Sie sich mit Ihren Ideen Gehör“, sagt Susanne Dölz, Coach und Trainerin der Haufe Akademie. Gemeinsam mit der Pädagogin Balda Seegert wappnet sie Fach- und Führungskräfte für das tägliche „trick-or-treat“ im Job. In ihren Seminaren „Sich durchsetzen I + II“ der Haufe Akademie lernen Teilnehmer, souverän zu kommunizieren, entschieden aufzutreten und widerstandsfähig gegenüber Aggression und Manipulation zu sein. Online schreiben die Referentinnen im Blog der Akademie zum Thema „Durchsetzen im Job – zeigen Sie mehr Biss“.

Nicht nur an Halloween treiben die Quälgeister „Zeitnot“ und „Deadline“ ihr Unwesen. Der beste Geisterjäger ist das richtige Zeitmanagement. Wer Aufgaben trotz Termindruck erfolgreich erledigen will, muss Ruhe bewahren und die verbleibende Zeit optimal nutzen. Kurz vor dem Abgabetermin ist kein Perfektionismus mehr angesagt, sondern es gilt das Pareto-Prinzip: 80 Prozent des Arbeitsergebnisses werden oft mit 20 Prozent Arbeitsaufwand erreicht. Im Seminar „Selbst- und Zeitmanagement für kreative Geister“ der Haufe Akademie erfahren die Teilnehmer, wie sie Zeitdiebe fassen, richtig delegieren, mit Störungen umgehen und die „Aufschieberitis“ besiegen.

Mehr Informationen zu den Seminaren
http://www.haufe-akademie.de

 

An Halloween ist nicht alles erlaubt

Foto: obs/LBS West
Foto: obs/LBS West

Die Zeit der Hexen, Skelette
und Vampire

(ots) – Verkleidet als Hexen, Skelette und Vampire gehen sie wieder auf die Jagd nach Süßigkeiten. Viele Kinder und Jugendliche ziehen jedes Jahr am Halloweenabend (31. Oktober) von Tür zu Tür, um Naschereien zu fordern. Wer nichts Süßes herausgibt, dem droht Saures, so will es der Brauch. Beliebte Angriffsflächen für Halloween-Streiche sind dabei Haus und Hof der Süßigkeiten-Verweigerer. Wobei Gruseltreiber an Halloween zu weit gehen und was Eigentümer dagegen tun können, erklärt die LBS West.

An Halloween reichen die Streiche vom rohen Ei, das ans Fenster geworfen wird, über Farbbomben an der Hausfassade bis hin zu verwüsteten Blumenbeeten. „Nicht alles, was vermeintlich Spaß macht, ist erlaubt“, weiß LBS-Rechtsexpertin Agnes Freise. „Hinterlässt ein Streich bleibende Schäden oder gefährdet die Gesundheit anderer Personen, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Eier oder Farbe von der Hauswand nicht rückstandslos entfernt werden können. Eine professionelle Fassadenreinigung geht schnell in den Bereich von mehreren hundert Euro. Landen die Fluggeschosse auf dem Treppenabsatz und sorgen dafür, dass jemand ausrutscht und sich verletzt, kann es noch teurer werden. „Solche Späße schießen weit über das Ziel von Halloween-Streichen hinaus“, sagt Freise. LBS-Rechtsexpertin: „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt.“

Damit Halloween für Hausherr und Hexe ein schönes Fest bleibt, sollten beide Seiten miteinander sprechen. Schwingen die Streichespieler selber den Putzlappen, ist der Spuk schnell vergessen und Halloween bleibt, was es ist: ein lustiger Spaß. Kann man sich jedoch nicht einigen, so bleibt Hausbesitzern danach immer noch die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen. „Oft kommen die Kinder und Jugendlichen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bevor man also rechtliche Schritte einleitet, lohnt es sich immer, zuerst die Eltern zu kontaktieren“, rät die Rechtsexpertin. Finden Hausherren am 1. November verwüstete Beete vor, wird aus Halloween schnell Vandalismus. Das nimmt am besten die Polizei auf. „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, sagt Freise.

In Vorbereitung auf das Horrorfest gibt es ein paar leichte Tricks, wie Immobilienbesitzer Vampiren und Co. die Streiche erschweren können: Es ist empfehlenswert, am Abend das Licht am Hauseingang anzuschalten. Auch Bewegungsmelder erhöhen die Hemmschwelle für Streiche. Möchte man vermeiden, dass Autos oder Motorräder in Toilettenpapier eingehüllt werden, sollten diese vorsichtshalber direkt in die Garage oder unter den Carport gestellt werden. Agnes Freise: „Das Beste ist immer noch, Sie halten Süßigkeiten bereit. So tragen Sie zur guten Stimmung bei und belohnen die Kinder für die meist mit viel Mühe gebastelten Kostüme.“

Zu Halloween: Ruhig Blut

(ots) – Es scheiden sich die Geister an Halloween. Beides ist übertrieben – der kommerzielle Rummel, aber auch die Angst, dass der importierte Brauch heimischen Traditionen etwas wegnimmt. Wie wäre es mit ein bisschen mehr „Leben und leben lassen“?

Elvis hat den Rock’n’Roll nach Deutschland gebracht – aber wer würde sich ernsthaft darüber beschweren, dass amerikanische Musik hierzulande ihre Anhänger hat? Mit dem umstrittenen US-Brauch verhält es sich ähnlich. Wer das Kürbisfest feiert, muss deshalb nicht automatisch die Fasnet verachten.

Und auch Glaube und Halloween schließen sich nicht aus. Halloween ist der Vorabend zu Allerheiligen, die Auseinandersetzung mit Tod und Vergänglichkeit findet sich hier ebenfalls wieder – wenn auch auf eine makabre Art, die vielleicht nicht jedermanns Sache ist. Und ja, natürlich ist Halloween Kommerz. Aber das sind Muttertag und Valentinstag auch – und trotzdem macht man gern Geschenke.

Quelle: Schwäbische Zeitung

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