„Hausmittel zum Ostereierfärben“ – Originalmeldung 1953

(aid) – Was zum Ostereierfärben gebraucht wird, ist im bäuerlichen Haushalt vorhanden. Es kostet nichts und bereitet viel Freude – den großen und den kleinen Kindern.

Das bekannteste Färbemittel ist wohl die Zwiebelschale. Noch in der Generation unserer Eltern kannte jeder ihre Verwendung. Heute besteht bereits die Gefahr, dass die Hausfrau nach einer Gebrauchsanweisung fragt. Dabei ist die abfallende Zwiebelschale höchst einfach anzuwenden. Sie wird in Wasser geworfen und stehen gelassen.

In kurzer Zeit bildet sich eine schokoladenbraune Brühe, in die die Eier eingelegt werden. Selbst in der kalten Brühe färben sich die Eier leuchtend braun. Man muss nur dafür Sorge tragen, dass die Färbeflüssigkeit allseitig Zutritt hat. Will man dem Ei einen marmorartigen Überzug in den verschiedenen Schattierungen von Braun geben, so legt man mehrere Zwiebelschalen um das Ei herum, umwickelt das Ganze mit einem Läppchen, das man oben zubindet. Dann kocht man dieses gut verpackte Ei vier Minuten oder länger, je nachdem man es als weiches oder hartgekochtes Ei verspeisen will. Wenn man dann das Ei aus seiner Umhüllung löst, wird man von dem lebhaften Muster und den feinen Farbtönungen überrascht sein.

Eine andere Färbebrühe gewinnt man, wenn man junges Grün (Gras, Blätter) in Wasser kocht. Die Eier kann man gleich mit darin kochen. Sie färben sich dann bräunlich-grün wie alte Seide. Ein eigenartiges Braun erzielt man auch in der Brühe von Kaffeezusatz, der färbende Bestandteil ist dabei ein Zuckerröststoff.

Diese Eierfarben sind echte Farben. Sie verbinden sich innigst mit der Kalkschale. Sie färben nicht ab, wenn die Eier in Wasser kommen oder mit feuchten Händen angefasst werden. Es ist nur darauf zu achten, dass die Eier möglichst sauber und fettfrei in die kalte Brühe gelegt werden. Die Farben haben den Vorteil, dass sie auch bei längster Einwirkung nicht überfärben, nicht zu schreien beginnen, sondern immer natürlich wirken.

Große Freude wird ausgelöst, wenn das Osterei nicht nur durch seine Färbung ein Festtagskleid erhält. Es kann nämlich auch noch irgendwelche Verzierungen tragen. Als Kinder wussten wir, wie die Eier mit Zwiebelschale so schön braun gefärbt wurden, wir wunderten uns aber immer darüber, wie die Mutter darauf die weißen Verzierungen herausholte.

Da gibt es zunächst das einfache Kratzverfahren. Wenn das Ei in einer der Farbbrühen gekocht wurde, dann kann man auf der Schale aus dem gefärbten Grund Verzierungen herauskratzen. Das geschieht mit der kleinen Klinge eines Taschenmessers, einem sogenannten Federmesser. Nicht tief wird dabei eingeritzt, das Messer schabt nur flach die angefärbte Kalkschicht ab.

Das zweite Verfahren macht etwas mehr Mühe, doch der Erfolg wird unseren Fleiß belohnen, denn klar und deutlich steht die weiße Zeichnung auf dem gefärbten Grunde. Bevor das Ei gefärbt wird, muss die Zeichnung aufgetragen werden. Das geschieht mit flüssigem Wachs. Kerzenreste werden in einer Blechschachtel erwärmt und flüssig gehalten. Mit einem Holzstäbchen taucht man in das flüssige Wachs und zeichnet damit auf das Ei. Ist die Zeichnung vollendet, dann wird das Ei in einer kalten Brühe gefärbt. Erst nach der Färbung wird das Ei in heißes Wasser gelegt und dadurch das aufgetragene Wachs entfernt. Löst sich die Wachsschicht nicht sofort, So kann mit einem Hölzchen nachgeholfen werden.

Wie verziert man das Ei? Dem Zierwillen und dem Ausdruckswillen sind keine Grenzen gesetzt. Man kann geometrische Formen zeichnen (Kreis und Dreieck Quadrat und Gitterung). Ja selbst die Formen der Natur (Blatt und Ranke) können sich über das Ei hin ausbreiten. Es lässt sich auch vieles zum Ausdruck bringen, was man in Worten nicht gern sagen möchte, eine Neckerei, eine kleine Anzüglichkeit und schon hat das Osterei eine persönliche Note. Aber nicht immer verbergen sich geheime Wünsche hinter einer Zeichnung, man kann auch in zierlicher Schrift sehr deutlich werden. Auf Eiern aus der Steiermark erfahren wir in Reimen „Meine Lieb und Meine Treu, schenk ich Dir zum Oster Ey“ „Dass ich Dich liebe, daran ist kein Zweifel; wirst Du mir untreu, so hol Dich der Teufel!“ In solchen Sprüchen offenbart sich, dass das geschmückte Osterei nicht nur eine Gabe für das Kind darstellt.

Auch den Erwachsenen spricht es dann an, wenn es als Träger eines selbstständigen Ausdrucks im Bild, im Ornament, im Reim etwas Eigenes darstellt.

Quelle: www.aid.de

Aus: „aid Informationen“ – Artikeldienst „Hauswirtschaft, Landfrau, Landjugend“
2. Jahrg. Nr.8
Bad Godesberg, den 14.3.1953 Weitere Informationen:

Spargel mit Kratzete

Spargel mit Kratzete Foto: Wirths PR
Spargel mit Kratzete
Foto: Wirths PR

Spargel mit Kratzete
(für 4 Personen)

150 g Weizenmehl
1 Prise Salz
2 Eier
250 ml Milch
1 TL Zitronensaft
40 g Butter
1 kg Spargel
1 TL Butter
Zucker
30 g Weizenmehl
250 ml kalte Gemüsebrühe
3 Eigelb
1 Prise Salz
Pfeffer
Muskat
75 g Butter
1-2 EL Zitronensaft
1 Schuss Weißwein
2-3 EL Sahne
4 Tassen Goldmännchen Bio-Kräutertee mit Melisse

Mehl und Salz in eine Schüssel geben und gut mischen, Eier und Milch zugeben und zu einem glatten, klumpenfreien Teig verrühren. Den Teig 10 Minuten quellen lassen, erst dann den Zitronensaft zugeben. Inzwischen Spargel vom Kopf bis zum Fußende mit einem scharfen Messer dünn schälen und die Endstücke großzügig abschneiden. In einem hohen Spargeltopf Wasser erhitzen, Butter, 1 TL Zucker und etwas Salz zugeben und die Spargelstangen hineinstellen. Darauf achten, dass die Köpfe gerade aus dem Wasser ragen. Je nach Dicke der Stangen 15 bis 20 Minuten kochen. 20 g Butter in einer Pfanne erhitzen.

Die Hälfte des Teiges in die Pfanne geben und bei mittlerer Hitze von beiden Seiten goldbraun backen. Den „Teig“ mit zwei Kochlöffeln in kleine Stücke zerreißen. Die „Kratzete“ noch einmal wenden und vermengen. Nochmals 20 g Butter erhitzen und den Rest des Teigs genauso verarbeiten. Inzwischen das Mehl mit der kalten Brühe in einem kleinen Topf glatt rühren. Die Eigelbe unterziehen und die Sauce im heißen Wasserbad bis zum Eindicken mit dem Rührbesen schlagen. Die Butter zerlassen und unter die Sauce rühren, mit Salz, Pfeffer und Muskat würzen. Mit Zitronensaft, Wein und Sahne abschmecken. Den Spargel mit „Kratzete“ und Sauce servieren. Dazu schmeckt Kräutertee mit Melisse.

Pro Person: 559 kcal (2340 kJ), 17,2 g Eiweiß, 37,2 g Fett, 38,8 g Kohlenhydrate

Ideen für den Osterbrunch

(aid) – Ostern ist ein Fest der Familie, das oft mit einem gemütlichen Brunch gefeiert wird. Auf der frühlingshaft gedeckten Tafel darf natürlich süßes Hefegebäck wie Osterlamm und Osterzopf nicht fehlen. Das Backen von „Gebildebroten“ hat eine lange Tradition. Der Bäcker verleiht dem Brot eine besondere Gestalt, die mit dem Osterfest in Zusammenhang steht. So verbildlicht der Osterzopf die enge Verflechtung von Gott und Mensch. Der Hase ist ebenso wie die Henne und das Ei ein Zeichen für Fruchtbarkeit. Das Lamm symbolisiert im Christentum den auferstandenen Jesus Christus. Häufig wird das Gebäck mit bunten Ostereiern geschmückt.

Auch Kräuterbrot, frisch gebackene Vollkornbrötchen und herzhafte Gemüsemuffins mit Möhren, Paprika oder Zucchini kommen bei den Gästen sicher gut an. Zum Frühstück schmeckt selbst gemischtes Müsli mit verschiedenen Getreideflocken, Nüssen, getrockneten und frischen Früchten sowie Joghurt oder Milch. Dazu ein frisch gepresster Orangensaft oder ein selbst gemachter Smoothie, Kaffee oder Tee. Rührei mit Speck, Käse, Brotaufstriche wie Hummus, bunte Salate, eine Fischplatte und Antipasti wie Bruschetta runden die Tafel ab. Rohkost wie Radieschen, Paprika und Gurke wird mundgerecht geschnitten zu einem Joghurtdipp gereicht.

Nach dem Schlemmen regt ein Frühlingsspaziergang an der frischen Luft die Verdauung an und bringt den Kreislauf wieder in Schwung.

Heike Kreutz, www.aid.de

Herkunftskennzeichnung von vorverpacktem Frischfleisch

(aid) – In vielen europäischen Ländern ist es Tradition, seine Mitmenschen am 1. April durch erfundene Informationen zum Narren zu halten. Selbst einige Zeitungen sowie Radio- oder Fernsehsender frönen mittlerweile diesem Brauchtum, wobei es Lesern beziehungsweise Hörern meist gelingt, anhand übertriebener Details den fehlenden Wahrheitsgehalt einer Meldung zu erkennen.

Wer sich allerdings mit dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht beschäftigt, weiß, dass es hier so manche Regelungen gibt, die an Detailverliebtheit kaum zu überbieten sind. Es sei also vorwegschickt: Ein Aprilscherz ist die ab 1. April 2015 geltende Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch der Tierarten Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege nicht. Sie basiert auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und betrifft unverarbeitetes Fleisch, das in Fertigpackungen verkauft wird. Ist das Fleisch bereits mariniert oder zu Wurst verarbeitet, entfällt die neue Pflichtkennzeichnung.

Auf dem Etikett gekennzeichnet werden muss der Ort der Schlachtung, die Partie sowie die Angabe „Aufgezogen in: [Name des Mitgliedstaates bzw. Drittlandes]“. Informationen zum Geburtsort der Tiere sind – anders als bei der seit 2000 bestehenden Herkunftskennzeichnung bei Rindfleisch – nicht vorgeschrieben. Hierzu beruft sich die EU-Kommission auf die Ergebnisse einer eigens beauftragten Studie, nach denen der Verbraucher insbesondere am Aufzuchtort der Tiere interessiert sei. Was wiederum konkret als Ort der Aufzucht gilt, hängt sowohl von der Tierart als auch vom Alter und dem Gewicht des Tieres vor der Schlachtung ab. So ist beispielsweise der Aufzuchtort eines Schweines, das im Alter von zehn Monaten geschlachtet wird und die letzten vier Monate seines Lebens in Deutschland verbracht hat, Deutschland – selbst wenn das Tier den größeren Teil seines Lebens in einem anderen Land verbracht hat.

Weitere Sonderregelungen betreffen etwa die Kennzeichnung von Hackfleisch der besagten Tierarten: Hier genügt die Angabe, dass das Fleisch von Tieren stammt, die „in der EU“ oder „außerhalb der EU“ aufgezogen und geschlachtet wurden – im Falle von Rinderhackfleisch gelten hingegen dieselben Vorgaben wie bei gewachsenem Rindfleisch. Die EU-Kommission begründet den Verzicht auf einzelne Teilinformationen aus der Produktionskette mit den daraus resultierenden finanziellen Mehrbelastungen für Unternehmer und Behörden, die sich schließlich auch im Verkaufspreis der Erzeugnisse niederschlagen würden.

Vielleicht aber steht auch der Gedanke dahinter, keine weiteren Detailregelungen treffen zu wollen, die Rechtsanwender, also Hersteller und Händler, sowie Verbraucher überfordern könnten. Damit sich diese übrigens künftig nicht mehr alle Nase lang auf neue Pflichtangaben umstellen müssen, hat der EU-Gesetzgeber mit der LMIV einen „labelling day“ aus der Taufe gehoben: Kennzeichnungsänderungen, die die EU-Kommission auf Grundlage der Verordnung erlässt, sollen stets zum 1. April Geltung erlangen. Eigentlich eine schöne Idee, die jedoch schon wegen der oftmals zugestandenen Übergangsfristen etwas an Praxiswert verliert. Davon abgesehen mutet der gewählte Stichtag – 1. April – schon etwas skurril an, bietet er doch Kritikern eine Steilvorlage für hämische Kommentare.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

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