Sexy: Candice Swanepoel trägt 7-Millionen-Euro-BH

Eines der Highlights der Victoria’s-Secret-Modenschau ist der mit Edelsteinen besetzte Fantasy-BH. In diesem Jahr darf ihn Candice Swanoepool tragen.

Nur was für Superhelden: Mann wirbelt in der Luft herum

Wer einmal wie ein Superheld durch die Luft fliegen möchte, für den könnte ein Flyboard genau das richtige sein. Dieser Mann wirbelt über dem Meer herum wie Ironman.

Mieterhöhung: Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kann

Über eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein. Auch wenn sie wirksam sind, müssen sich Mieter nicht alles bieten lassen. Welche Regeln für eine Mieterhöhung gelten und wie man sich erfolgreich wehren kann, beschreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Unwirksam ist ein Mieterhöhungsbegehren zum Beispiel, wenn das Datum oder die Unterschrift fehlen, nicht alle Mieter oder Vermieter in dem Schreiben genannt sind, die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet ist. Das gilt ebenso, wenn die letzte Forderung weniger als 15 Monate zurückliegt.

Stimmen die Formalien und begründet der Vermieter die geplante Mieterhöhung ausreichend, sollte man die Erhöhung inhaltlich überprüfen. Maßgeblich ist meist der ortsübliche Mietspiegel. Finden sich keine Anhaltspunkte, die gegen die Mieterhöhung sprechen, ist es sinnvoll, mit dem Vermieter zu verhandeln.

Bei einer Modernisierung dürfen die Vermieter zwar 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Die Mieter können sich aber wehren, wenn ein Haus luxussaniert werden soll. Tipps hierfür listet Finanztest auf.

Der ausführliche Artikel Mieterhöhungen erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 16.10.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/mietrecht abrufbar.

Hydraulisches „Arcaden“-Modell jetzt im „Showroom“ zu sehen

Hydraulisches "Arcaden"-Modell Foto: Stadt Mönchengladbach
Hydraulisches „Arcaden“-Modell Foto: Stadt Mönchengladbach

Auf dem Messestand der Essener Investorengruppe Mfi zur Expo Real in München war es der Hingucker schlechthin und sorgte für Aufsehen: Jetzt ist das überdimensionale Modell der zukünftigen Einkaufspassage „Mönchengladbach Arcaden“ im mfi-Showroom im ehemaligen Finanzamt an der Kleiststraße zu sehen. Das Besondere: Per Knopfdruck lässt sich das riesige Modell versenken oder wieder hochfahren. So bietet es einen Einblick in die einzelnen Ebenen, die detailgetreu bis zur Ausstattung der jeweiligen Geschäfte in unzähligen Arbeitsstunden nachgebaut wurde. Der Showroom ist immer mittwochs von 15 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet.

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