Die Lebensversicherer DBV, PB (Postbank), Nürnberger, AachenMünchener und Axa weigern sich, Unterlassungserklärungen hinsichtlich der von ihnen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in ihren Policen für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen abzugeben. Um die seit Mitte 2012 gültige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durchzusetzen, hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun Klagen gegen die fünf Versicherungsunternehmen bei den jeweils zuständigen Landgerichten eingereicht.
„Die Rechtslage ist inzwischen sehr klar“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg, „und trotzdem weigern sich die verklagten Versicherer seit Monaten, die Urteile des BGH umzusetzen.“ Die Expertin vermutet, dass es den Unternehmen lediglich darum gehe, Zeit zu gewinnen und Verbrauchern möglichst lange und möglichst viel von dem ihnen zustehenden Geld vorzuenthalten. Versicherte dürfen nach Rechtsprechung des obersten Gerichts bei vorzeitiger Kündigung ihrer Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, nicht mehr so viel Geld verlieren wie bisher.
Mit ihrer Verweigerungshaltung stehen die Lebensversicherer DBV, PB, Nürnberger, AachenMüchener und Axa nach Erfahrungen der Hamburger Verbraucherschützer in der Versicherungswirtschaft nicht allein da. Erst Ende 2013 wurden auf Klage der Verbraucherzentrale hin die Klauseln der Stuttgarter Lebensversicherung AG und der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG gekippt, die sich ebenfalls geweigert hatten, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzuerkennen.