ZEDD holt GRAMMY

GRAMMY-Gewinner ZEDD aus Kaiserslautern © Foto: Universal Music
GRAMMY-Gewinner ZEDD aus Kaiserslautern © Foto: Universal Music

Die Sensation ist perfekt: ZEDD alias Anton Zaslavski holt einen Grammy Award nach Deutschland! Der Mann aus Kaiserslautern wurde für seine Single „Clarity“ feat. Foxes in der Kategorie „Best Dance Recording“ geehrt. Nachdem er mit seinem Album in den USA bereits Goldstatus erreicht hat und auch mit seiner aktuellen Single „Stay The Night“ feat. Hayley Williams of Paramore die Charts aufmischt (dt. iTunes Charts: Platz 8), gab es gestern die höchste Auszeichnung für den 24-Jährigen.

ZEDD hat in kurzer Zeit die Musikwelt aufgemischt und als DJ und Remixer für Aufsehen gesorgt – u.a. für Lady Gaga, Black Eyed Peas, P. Diddy und Swedish House Mafia sowie als Produzent für Justin Bieber und Nicki Minaj. Es war auf Tour mit Lady Gaga und arbeitete auch an ihrem aktuellen Album „ARTPOP“. ZEDD ist als DJ weltweit unterwegs und wurde u.a. beim Coachella Festival gefeiert. Er gehört aktuell zu den wichtigsten kreativen Köpfen der EDM-Szene. Sein Album „Clarity“ inklusive der neuen Single „Stay The Night“ erscheint bei uns am 07. März 2014.

Polizei und Kommunen fordern Bündnis gegen Gewalt und für Sicherheit

Ein gesamtgesellschaftliches „Bündnis für Sicherheit“ haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eingefordert. Ihr Positionspapier stellen beide Organisationen am Montag, 27. Januar auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor.

Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei: „Das Sicherheitsgefühl wie auch die Sicherheitslage sind Fragen der Lebensqualität. Den Bürger verunsichert nicht nur das spektakuläre Verbrechen. Das tägliche Erlebnis von Verwahrlosung, Vandalismus und Zerstörung führt zu wachsender Angst vor Kriminalität.“

DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg: „Angst vor Kriminalität hat teilweise gravierende Auswirkungen auf die Freiheit der Menschen. Das Vertrauen in den Staat – der vermeintlich nicht ausreichend schützt – nimmt ab, die Staats- und Politikverdrossenheit steigt. In welchem Maße vor Ort Sicherheit gewährleistet werden kann, ist zudem ein bedeutender Faktor der Lebensqualität und der Standortqualität für Einzelhandel und Wirtschaft.“

Gewerkschaft der Polizei und Deutscher Städte-und Gemeindebund fordern eine ausreichende Polizeipräsenz, eine verstärkte Kriminalprävention und setzen auf bürgerschaftliches Engagement. Dr. Gerd Landsberg: „Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist eine vorrangige öffentliche Aufgabe, die in den Städten und Gemeinden von der Polizei und den Kommunalbehörden gemeinsam wahrgenommen wird. Gerade mit Blick auf die Ordnungsverstöße ist allerdings nicht der Staat allein gefordert, sondern ein Bündnis gegen Gewalt und für Sicherheit.“

Als besondere Herausforderung bezeichnen GdP und DStGB die Bekämpfung der steigenden Zahl an Einbruchsdiebstählen, den Schutz von Polizei-, Sicherheits- und Rettungskräften vor Übergriffen, die Bekämpfung der Zwangsprostitution, des Vandalismus und des Alkoholmissbrauchs in Fahrzeugen und Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs. Beide Organisationen sprechen sich für eine verstärkte Video-Überwachung an gefährlichen Orten aus.

www.gdp.de

Vorläufig keine Erbschaftsteuer für Immobilienerben

Zahlreiche Immobilienerben müssen vorerst auf Antrag keine Erbschaftsteuer mehr zahlen. Dies betrifft diejenigen Erben, die eine geerbte Immobilie verkaufen oder eigenes Vermögen einsetzen müssten, um die Steuerschuld zu begleichen. Gleiches gilt im Falle einer Immobilienschenkung. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Bezug auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. II B 46/13).

Das oberste deutsche Steuergericht hatte entschieden, dass der Vollzug eines Erbschaftsteuerbescheides wegen eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz auf Antrag auszusetzen oder aufzuheben ist, sofern der Steuerpflichtige neben dem erworbenen immobilen Vermögen nicht auch noch flüssige Mittel wie Bargeld erbt, um die Steuer zu begleichen. Haus & Grund rät allerdings, genau zu kalkulieren, ob sich der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides lohnt. Sollte nämlich das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz für verfassungskonform halten oder lediglich für die Zukunft verwerfen, müssten auf die fällige Erbschaftsteuer zusätzlich sechs Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt werden.

Der Fall: Eine geschiedene Ehefrau hatte von ihrem verstorbenen Mann eine lebenslange monatliche Rente von etwa 2.700 Euro geerbt. Das Finanzamt forderte hierfür Erbschaftsteuer in Höhe von 71.000 Euro, die zunächst entrichtet wurden. Im anschließenden Einspruchsverfahren machte die Erbin unter Hinweis auf einen Vorlagebeschluss des BFH zur Erbschaftsteuer (Az. II R 9/11) die mögliche Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer geltend und beantragte die Aussetzung der Vollziehung der Erbschaftsteuerfestsetzung. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Der BFH entschied hingegen, dass die Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheides auszusetzen ist, da an dessen Rechtmäßigkeit ernstliche Zweifel bestünden und der Steuerpflichtige eigenes Vermögen einsetzen oder die erworbenen Gegenstände veräußern oder belasten müsse, um die Steuer zahlen zu können.

www.hausundgrund.de

Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen

Kosten, die einem selbstnutzenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf dem an seinem Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg entstehen, können steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 13287/10) macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam. Wenn eine Dienstleistung, die auf dem Grundstück selbst als haushaltsnahe Dienstleistung gelte, auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auf öffentlichem Gelände erbracht werde, gelte auch dort die Steuerförderung, so das Gericht.

Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte die ihm für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von knapp 150 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an: Die Arbeiten seien nicht auf dem Grundstück ausgeführt worden, sondern auf öffentlichem Gelände, weshalb kein Steuerabzug geltend gemacht werden könne. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Eigentümer Klage und bekam Recht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da das Finanzamt bei seiner Auffassung blieb und Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt hat (Az. VI R 55/12). Auch wenn zwischenzeitlich das Bundesfinanzministerium auf die Entscheidung reagiert hat und festlegt, dass Dienstleistungen, die sowohl auf privatem als auch auf öffentlichem Gelände erbracht werden, aufgeteilt werden müssen, sollten Hauseigentümer die Gesamtkosten für den Winterdienst in der Steuererklärung geltend machen. Sofern die Finanzämter die Aufwendungen für die Gehweg-Schneeräumung dann aufteilen und nur teilweise anerkennen, kann unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis der BFH entschieden hat.

www.hausundgrund.de

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...