Günstig heizen: Beim Heizen hunderte Euro sparen

Foto: test.de
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Ein Wechsel des Händlers kann die Heizkosten um bis zu 1000 Euro im Jahr senken. Bei der Suche helfen Vergleichsportale, bei denen aber Fallstricke lauern. Die Stiftung Warentest hat für die Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift test Vergleichsportale für Gas, Heizöl und Holzpellets getestet und gibt Spartipps, mit denen die Heizkosten gesenkt werden können.

Die zehn Vergleichsportale für Heizöl und Pellets locken mit einem schnellen Händlervergleich und günstigen Preisen. Doch wer das falsche Portal nutzt, zahlt 1.000 Euro mehr als der Nachbar: In Hamburg kosten sechs Tonnen Pellets bei Heizpellets24 im Schnitt 1.028 Euro weniger als bei ENXA – ein Sparpotential von 43 Prozent.

Nutzer von Gastarifrechnern müssen ebenfalls auf der Hut sein: Mit den voreingestellten Filtern zeigen drei der fünf Vergleichsportale im Test keinen fairen Tarif auf den ersten zehn Plätzen an. Wer aber die Häkchen richtig setzt, findet am leichtesten bei Check24 und Verivox günstige und faire Tarife und kann z. B. in Schwerin bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 685 Euro gegenüber dem Grundversorgungstarif sparen.

Mit welchen Tricks die Energiekosten gesenkt werden können und wie es im Winter trotzdem warm bleibt, erklärt test ebenfalls ausführlich.

Die ausführlichen Tests Heizkosten sparen erscheinen in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.09.2014 am Kiosk) und sind bereits unter www.test.de abrufbar

Quelle/Text/Redaktion: www.test.de

Rechtsstreit um „Ritter Sport Voll-Nuss“ beendet

Die Stiftung Warentest wird die juristische Auseinandersetzung mit der Alfred Ritter GmbH & Co KG um die Kennzeichnung des Aromastoffs Piperonal in der „Ritter Sport Voll-Nuss“-Schokolade nicht weiter fortsetzen. Sie hat heute eine Abschlusserklärung abgegeben, mit der sie das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. September 2014 anerkennt.

In dem Verfahren hatte das OLG München die Berufung der Stiftung Warentest gegen die vom Landgericht München I mit Urteil vom Januar erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Stiftung Warentest in ihrem Testbericht (test 12/2013) nicht, wie geschrieben, „nachgewiesen“, sondern „geschlussfolgert“ habe, um welche Art von Piperonal es sich in der „Ritter Sport Voll-Nuss“-Schokolade handele. Ob es sich bei dem verwendeten Piperonal um einen natürlichen oder chemisch hergestellten Aromastoff gehandelt hat, spielte für das Gericht bei seiner Entscheidung keine Rolle. Nach wie vor ist deshalb nicht geklärt, wie der Aromastoff tatsächlich gewonnen wird.

„Die Stiftung Warentest hat im Testbericht nicht präzise und ausführlich genug dargelegt, wie sie zur Beurteilung der Deklaration gekommen ist“, sagt Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest. Ob sich das zuständige Landgericht vor diesem Hintergrund in einem anschließendem Hauptsacheprozess mit der tatsächlichen Herstellung des Piperonals befassen würde, sei ungewiss. Zudem würde ein Prozess mit Beweisaufnahme über vermutlich mehrere Instanzen hinweg einen unverhältnismäßig hohen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand verursachen.

Die Stiftung Warentest beendet daher die juristische Auseinandersetzung. Sie wird sich aber weiterhin mit dem Thema der Kennzeichnung von Lebensmitteln beschäftigen und sich bei ihren Tests intensiv mit den Inhaltsstoffen und deren Deklaration auseinandersetzen. Das ist auch der Wunsch vieler Verbraucher, die wissen wollen, welche Stoffe ihre Lebensmittel enthalten.

Quelle/Text/Redaktion: www.test.de

Kuba mal anders

Nordamerika. Kuba. Oldtimer Foto: DER Touristik Köln
Nordamerika. Kuba. Oldtimer
Foto: DER Touristik Köln

Authentisch und privat

Tief eintauchen in die Mentalität, die Seele der Kubaner, das ist das Ziel der neuntägigen Dertour-Rundreise „La Vida Cubana“. Übernachtet wird bei einheimischen Familien in deren „Casas particulares“. In Havanna stehen nicht nur die Altstadt, die Uferpromenade, die Oldtimer-Straßenkreuzer und Hemingway auf dem Programm, sondern auch der Besuch eines Komitees zur Verteidigung der Revolution, einer Schule oder eines Arztes.

Die Dertour-Gäste begegnen dem afrokubanischen Santería-Kult. Vom Zentralfriedhof Colon mit einer Million Gräbern geht es zu einem Bauernmarkt, dann im klimatisierten Bus auf der „Tabak-Route“ nach Viñales. Im Mogote-Tal treffen die Reisenden einen Tabakbauern. Die Weltkulturerbestadt Cienfuegos besticht mit ihren spektakulären Gebäudeensembles. Im „Terry Theater“, einer Holzkonstruktion mit überragender Akkustik, begeisterte schon Enrico Caruso sein Publikum.

Am nächsten Tag besuchen die Gäste den Park „El Nicho“ mit seinem malerischen Wasserfall ganz authentisch in russischen Jeeps oder Militärlastwagen. Trinidad punktet mit seinem UNESCO-Weltkulturerbe, der einzigartigen Kolonialarchitektur und den Prunkvillen der Zuckerbarone. Auf Kuba darf Che Guevara nicht fehlen – weshalb die Gäste die kleine Stadt Santa Clara besichtigen, wo sich das Grabmal des großen „Comandante“ befindet.

Weitere Informationen unter www.dertour.de/rundreisen/la-vida-cubana-havanna;hav70044mk/

Quelle/Text/Redaktion: DER Touristik

Werbeanzeige nicht irreführend

Im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine ADAC Werbeanzeige hat der ADAC heute vor dem Stuttgarter Landgericht einen Sieg verbucht. Die Anzeige sei, so das Gericht nicht irreführend und verstoße daher nicht gegen das Wettbewerbsrecht.

Gegen die  Anzeige, mit dem Slogan „Wir helfen Helfen“ auf dem ADAC Fahrzeuge von Straßenwacht und Straßendienstpartner sowie ein ADAC Rettungshubschrauber neben Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und einem Notarztwagen abgebildet sind, hatte der Stuttgarter Automobilclub ACE eine einstweilige Verfügung beantragt. Seiner Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle.

Der ADAC sieht in der Anzeige in erster Linie die Kernleistungen des Clubs „Hilfe, Rat und Schutz“ für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert. Mit seinen Leistungen unterstützt der ADAC dabei auch staatliche Rettungskräfte bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.

Der ACE kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Quelle/Text/Redaktion: www.adac.de

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