Vegane Ernährung – worauf ist zu achten?

Zahlreiche Fleischskandale und Veröffentlichungen über katastrophale Zustände bei der Tieraufzucht in den vergangenen Jahren bewegen immer mehr Menschen dazu, sich nicht nur vegetarisch, sondern vegan zu ernähren und damit gänzlich auf Nahrungsmittel tierischen Ursprungs zu verzichten. Worauf bei einer veganen Lebensweise zu achten ist, erläutert die neue Infobroschüre „Vegane Ernährung“ der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die kompakte Publikation im A4-Format liefert auf 12 Seiten einen guten Einstieg ins Thema und benennt Vor- und Nachteile der veganen Ernährung – auch speziell für Schwangere, Stillende, Kinder und ältere Menschen. Sie erläutert, wie sich trotz Verzicht auf Milch, Eier, Fleisch und Fisch der Bedarf an so wichtigen Nährstoffen wie den Vitaminen B2, B12 und D sowie Eisen, Kalzium oder beispielsweise Jod decken lässt. Was beim Kauf veganer Fertig- und Ersatzprodukte berücksichtigt werden sollte, wird ebenso besprochen wie die problematischen Inhaltsstoffe spezieller Produkte für Veganer, denn nicht jedes rein pflanzliche Fertiglebensmittel ist gesund. Zahlreiche Tipps und weiterführende Links runden die Veröffentlichung ab.

Die Broschüre „Vegane Ernährung“ gibt es für 2,50 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo, Mi, Do, Fr 10 – 18 Uhr, Di 10 – 19 Uhr) oder unter www.vzhh.de als Download im PDF-Format. Zuzüglich 2,00 Euro für Porto und Versand kann man eine Printversion auch online oder per Telefon (040) 24832-104 bestellen.

Zehn-Jahres-Frist bei Kreditbearbeitungsentgelten

VZ/NRW    Ein für Kreditnehmer positives Urteil hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Die Richter in den roten Roben entschieden, dass Bankkunden ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern können (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Hintergrund: Im Mai hatte der BGH Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13). Sie stellten kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürften deshalb nicht verlangt werden. Auch seien die Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Pflichten gehalten, die Bonität des Darlehensnehmers zu prüfen. Die dafür vom Kunden zu erbringende Gegenleistung sei allein der zu zahlende Zins. Ein gesondertes Entgelt für vorbereitende Tätigkeiten halten die obersten Richter nicht für zulässig.

Folge des Urteils ist, dass Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, gegenüber ihrem kreditgebenden Institut einen Erstattungsanspruch haben. Dazu müssen sie die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern. Hilfe dabei bietet ein kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW im Internet.

Streit gab es danach noch um die Frage, wann der Anspruch auf Rückzahlung  verjährt. Während die Geldinstitute eine kurze Verjährungszeit von drei Jahren nach Kenntnis von der Zahlung des Bearbeitungsentgelts annahmen, gingen Verbraucherschützer – und auch einige Gerichte – von einer Kenntnis erst ab 2011 aus.

So sahen es nun auch die obersten Richter. Es sei den Kunden wegen der unklaren Rechtslage erst ab Ende 2011 zumutbar gewesen, Klage auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts zu erheben. Dies bedeutet, dass zumindest alle nach dem 1. Januar 2005 gezahlten Bearbeitungsentgelte noch nicht verjährt sind. Zum 31. Dezember 2014 wird aber eine Vielzahl der Erstattungsansprüche verjähren.

Betroffene Kunden sollten daher umgehend fachkundigen Rat einholen und prüfen lassen, wann eigene Ansprüche verjähren. Verjährungshemmend wirkt beispielsweise die Erhebung einer Klage. Ein einfaches Schreiben an die Banken oder Sparkassen reicht nicht.

Sind Crash-Diäten besser als ihr Ruf?

Bringen Crash-Diäten doch Erfolge? Aktuelle Pressemeldungen sprechen Blitzdiäten von der Kritik frei. Doch die Argumentation hat einen grundlegenden Haken.

Denn als Grundlage für ihre Berichterstattung greifen die Autoren eine kürzlich veröffentlichte australische Studie auf. Diese ging der Frage nach, ob langsames oder doch schnelles Abnehmen auf lange Sicht erfolgsversprechender ist. Übergewichtige, die eine niedrigkalorische Formula-Diät einhielten, verloren in der Tat schneller und mehr Gewicht als Teilnehmer, die auf langsamem Weg versuchten abzunehmen. Langfristig betrachtet fiel es allerdings allen Teilnehmern schwer, das erreichte Gewicht zu halten. Für einen dauerhaften Erfolg ist eine Ernährungsumstellung weiterhin unumgänglich.

Der Knackpunkt daran ist jedoch, dass Formula-Diäten wenig mit den sogenannten Crash-Diäten gemeinsam haben. Formula-Diäten sind eine etablierte Methode in der Adipositastherapie, die unter fachkundiger Anleitung besonders stark adipöser Menschen beim Abnehmen helfen soll. Durch die genau definierte Nährstoffzusammensetzung der Shakes, Suppen und Riegel fällt es vielen Übergewichtigen leichter, ihre Kalorienaufnahme effektiv zu senken. Im Gegensatz zu vielen Crash-Diäten, die sich meist auf wenige Lebensmittelgruppen fokussieren, liefert die Formula-Kost weitgehend ausreichende Mengen an Eiweißen, Vitaminen und Mineralstoffen.

Einen Mehrwert für andere niedrigkalorische Diätvarianten und insbesondere für die zweifelhaften Crash-Diäten lässt sich aus der zitierten Studie jedoch beim besten Willen nicht ableiten. Um gesund und nachhaltig Gewicht zu verlieren, ist von diesen weiterhin abzuraten. Wer hingegen mithilfe einer Formula-Diät rasch abnehmen möchte, sollte sich bestenfalls von einem Ernährungstherapeuten unterstützen lassen.

Tipps für die bewusste Ernährung nach einer erfolgreichen Gewichtsreduktion liefert unsere Ernährungspyramide „Bewusste Ernährung“, deren einzelnen Stufen in der Rubrik „Unser täglich Brot“ unter www.fet-ev.eu erklärt werden.

Quelle: Purcell et al.: The eff ect of rate of weight loss on long-term weight management: a randomised controlled trial. Lancet Diabetes Endocrinol: 2014 [Abstract]

 Redaktion: Dipl.troph. Christine Langer

Krankenhaus als Quelle für gefährliche Virusinfektion

Im Frühjahr dieses Jahres kam es in Saudi-Arabien zu einer dramatischen Ausbreitung lebensgefährlicher Lungenentzündungen. Auslöser war das neu entdeckte MERS-Coronavirus. Epidemiologen der Weltgesundheitsorganisation befürchteten zunächst, das Virus sei mutiert und dadurch gefährlicher geworden. Virologen der Universität Bonn und des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung haben nun den Ausbruch und das Virus untersucht. Resultat ihrer Analyse: Das Virus ist nicht mutiert; Hauptproblem scheint dagegen eine mangelhafte Krankenhaus-Hygiene gewesen zu sein.

Im März und April dieses Jahres alarmierte ein MERS-Ausbruch im saudi-arabischen Dschidda Gesundheitsexperten aus aller Welt. Innerhalb von vier Wochen steckten sich etwa 200 Menschen mit dem Virus an – genau soviele wie seit der Entdeckung des Virus im Jahr 2012 zusammen genommen. MERS steht für Middle East Respiratory Syndrome. Das Virus verursacht eine Lungenentzündung, die beim Menschen in jedem dritten Fall tödlich endet. Angesichts des Ausbruchs befürchteten Epidemiologen, ein mutiertes Virus könnte im schlimmsten Fall eine weltweite Epidemie auslösen.

Virologen der Universität Bonn haben als erstes Forschungsteam weltweit den Ausbruch und das beteiligte Virus untersucht. Ihren Analysen zufolge ist das MERS-Virus aus Dschidda nicht ansteckender als der Stamm, der 2012 isoliert wurde. Auch hat es keine Mechanismen entwickelt, die es ihm erlauben würden, die menschliche Immunabwehr zu unterlaufen.

Mangelnde Krankenhaushygiene

Ursache war stattdessen wohl ein Problem mit der Krankenhaus-Hygiene. Die Hälfte der infizierten Patienten wurde im König Fahd Hospital in Dschidda behandelt. „Wir nehmen an, dass es dort zur massenhaften Übertragung der Krankheit gekommen ist“, sagt Studienleiter Professor Dr. Christian Drosten vom Institut für Virologie am Universitätsklinikum Bonn und vom Deutschen Zentrum für Infektionsforschung. So müssen MERS-Erkrankte häufig beatmet werden. Wird der Beatmungsschlauch unsachgemäß entfernt, können infektiöse Aerosole frei werden, die viele Milliarden Viren enthalten. Dazu komme, dass das Pflegepersonal in Saudi-Arabien oft schlecht ausgebildet sei. „Es ist enorm wichtig, an diesem Punkt anzusetzen“, sagt Prof. Drosten. In Deutschland sei ein ähnlicher Ausbruch wohl kaum zu befürchten.

Der MERS-Ausbruch galt weltweit als das große infektionsmedizinische Problem dieses Frühjahrs. Entgegen anfänglicher Befürchtungen blieb er jedoch auf Dschidda beschränkt und klang schließlich wieder ab. Grund war wohl unter anderem die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in den Krankenhäusern, etwa eine bessere Isolierung von Patienten. „Das zeigt, wie effizient selbst einfache Methoden gegen ein derartiges Virus sein können“, betont Prof. Drosten.

Publikation: Christian Drosten, Doreen Muth, Victor Corman, Raheela Hussain, Malaki Al Masri, Waleed HajOmar, Olfert Landt, Abdullah Assiri, Isabella Eckerle, Ali Al Shangiti, Jaffar A. Al-Tawfiq, Ali Albarrak, Alimuddin Zumla, Andrew Rambaut, Ziad Memish: An observational, laboratory-based study of outbreaks of MERS-Coronavirus in Jeddah and Riyadh, Kingdom of Saudi Arabia, 2014; Clinical Infectious Diseases; DOI: 10.1093/cid/ciu812

Quelle/Text/Redaktion: uni-bonn.de

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