Rauch-Stopp senkt das Krebsrisiko

Zum Weltkrebstag (4.Februar) wies die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Gesundheitsrisiko des Rauchens hin: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2012 Lungen- und  Bronchialkrebs die am häufigsten auftretenden Krebsformen mit Todesfolge in Deutschland: Mehr als 44.000 Menschen starben an diesen Krebserkrankungen. Rauchen gilt als der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für die Entstehung von Krebs – insbesondere von Lungen-, und Bronchialkrebs. Aber auch andere Krebsarten wie Blasenkrebs, Speiseröhrenkrebs,  Magenkrebs, Darmkrebs oder Bauchspeicheldrüsenkrebs stehen in Zusammenhang mit dem Rauchen.

„Viele Menschen fürchten sich vor einer Krebsdiagnose, da Krebs nach wie vor in vielen Fällen nicht heilbar ist. Mit einem Rauchstopp kann das persönliche Krebsrisiko gesenkt werden, deshalb ist jedem Raucher und jeder Raucherin zu empfehlen, lieber heute als morgen mit dem Rauchen aufzuhören“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die BZgA unterstützt aufhörwillige Raucherinnen und Raucher dabei mit verschiedenen Angeboten.

Rauchstopp lohnt sich in jedem Alter – aber je früher im Leben auf die Zigarette verzichtet wird, desto stärker ist der positive Effekt. So hat sich zum Beispiel das Lungenkrebsrisiko eines Exrauchers nach zehn Jahren halbiert im Vergleich zu einer Person, die unverändert weiter geraucht hat.

„Rauchenden sollte klar sein, dass ihr Krebsrisiko mit der Zahl der täglich gerauchten Zigaretten und der Anzahl der Jahre, in denen geraucht wurde, steigt“, warnt Prof. Dr. Pott. „Außerdem konnte in Studien kein unterer Grenzwert gefunden werden, bei dem der Zigarettenkonsum nicht schädlich wäre. Auch gelegentliches Rauchen ist also mit einem Gesundheitsrisiko verbunden.“

Die Angebote der BZgA zum Rauchstopp:

  •  Telefonische Beratung unter der Rufnummer 01805/31 31 31 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.). Wer eine intensivere Begleitung beim Rauchstopp wünscht, kann von einem Berater oder einer Beraterin bis zu fünf Mal kostenfrei zurückgerufen werden.
  • Individuelles Online-Ausstiegsprogramm mit Informationen, Tipps und täglicher E-Mail (www.rauchfrei-info.de). Das Programm beinhaltet bis zu zehn Vorbereitungstage und begleitet den anschließenden Rauchstopp über 21 Tage.
  • Gruppenkurs „Rauchfrei Programm“. Informationen zum Kursangebot, zu Anbietern vor Ort und den Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es unter: www.rauchfrei-programm.de
  • Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei!“ mit einer praktischen Anleitungzum Rauchstopp, kostenlos zu bestellen bei der BZgA, Online unter www.bzga.de/infomaterialien [www.bzga-k.de/rauchfrei ], per Mail unter order@bzga.de, per Fax unter 0221/8992-257 oder schriftlich an BZgA, 51101Köln.

Der Weltkrebstag

Der Weltkrebstag am 4. Februar findet jährlich statt und wurde von der Genfer Union for International Cancer Control (UICC) ins Leben gerufen. Ziel des Weltkrebstages ist es, Menschen weltweit über das Thema Krebs aufzuklären. Durch einen gesunden Lebensstil kann das Erkrankungsrisiko gesenkt werden. Neben dem Nichtrauchen sind maßvoller Alkoholkonsum, Bewegung, Vermeidung von Übergewicht und eine ausgewogene Ernährung weitere Gesundheits-Faktoren, die das individuelle Krebsrisiko senken können.

Karneval: Dem Alkoholmissbrauch vorbeugen

Zur fünften Jahreszeit engagieren sich zahlreiche Kommunen besonders stark, um dem Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen während der „tollen Tage“ vorzubeugen. Die Bandbreite reicht von Informationsveranstaltungen für Eltern und Jugendliche im Vorfeld der Karnevalszeit, über verstärkte Kontrollen und alkoholfreie Partys bis hin zu Aktionen wie „Keine Kurzen für Kurze“ im Rheinland.

„Gerade zur Karnevalszeit steigt das Risiko, dass Jugendliche beim Alkoholkonsum deutlich über die Stränge schlagen. Viele von ihnen unterschätzen die Folgen, die schon geringe Alkoholmengen – vor allem für Mädchen – haben können“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Das große und teils kreative Engagement der Kommunen, junge Menschen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu animieren, begrüße ich sehr. Vor allem Projekte und Aktionen, die die verschiedenen kommunalen Akteure wie beispielsweise Polizei, Suchthilfen und Sozialdienste vernetzen, sind vorbildlich. Nur mit vereinten Kräften kann es gelingen, dem Alkoholmissbrauch wirksam vorzubeugen.“

Auch die BZgA wird mit ihrer Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ zur Karnevalszeit im Einsatz sein. Die Peers der Kampagne – das sind speziell geschulte junge Männer und Frauen im Alter von 18 bis 24 Jahren – werden in den Karnevalshochburgen wie Köln, Düsseldorf, Frankfurt oder München gezielt auf junge Jecken zugehen und mit ihnen über die Gefahren hohen Alkoholkonsums sprechen.

„Auch die Eltern sind in dieser Zeit ganz besonders gefordert, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen“, betont Prof. Dr. Pott. „Sie sind wichtige Vorbilder für ihre Kinder – auch beim Alkoholkonsum „Sie sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren des Alkohols sprechen und gleichzeitig mit gutem Beispiel vorangehen. Das heißt auch, dass sie nicht leichtfertig vor den Augen ihrer Kinder zu viel Alkohol trinken, Alkohol zur Verfügung stellen oder sie dazu animieren mitzutrinken.“

1. Bundeswettbewerb Alkoholprävention ehrt kommunale Präventionsprojekte
Im Rahmen ihrer Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ fördert die BZgA das kommunale Engagement in der Prävention von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. Hierfür hat sie gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung unter anderem den 1. Bundeswettbewerb Alkoholprävention ausgelobt. Rund 150 Projekte haben sich daran beteiligt, 14 wurden für das große Finale nominiert. Die Preisverleihung mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr findet am 20. Februar in Berlin statt.

Weitere Informationen:
www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche)
www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
www.bundeswettbewerb-alkoholpraevention.de

Karnevalsmasken und -kostüme oft mit Schadstoffen belastet

Viele Karnevalsartikel, die zurzeit in Geschäften angeboten werden, sind billige Saisonware. Kunststoffmasken enthalten oft krebserregende Stoffe oder schädliche Weichmacher, die besonders für Kinder gefährlich werden können, und in Kostümen verbergen sich in vielen Fällen schädliche Farbstoffe. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät beim Kauf zur Vorsicht und gibt Hinweise zum Gebrauch der Karnevalsausstattung.

„Wer auf seine geliebte Kunststoffmaske nicht verzichten will, sollte diese vor der Nutzung einige Tage lang gut auslüften und zur Karnevalszeit so kurz wie möglich tragen“, empfiehlt Umweltexperte Dirk Petersen. Nach dem Feiern sei es ratsam, sich gründlich die Hände und das Gesicht zu waschen. Stark nach Chemie riechende Karnevalsmasken lässt man besser im Laden. Als Alternative zu Plastikmasken sieht Petersen Masken aus Pappe, Baumwolle und Gips oder Karnevalsschminke. Dabei rät er zur Schminke auf Wasserbasis, die die Haut besser atmen lässt und außerdem leichter zu entfernen ist als eine fettfarbenhaltige Bemalung. „Bevor die Schminke aber großflächig aufgetragen wird, sollte die Verträglichkeit des Produkts an einer kleinen Hautstelle getestet werden“, so Petersen.

Für Karnevalskostüme ist das Waschen vorm ersten Tragen laut Petersen ein Muss. Außerdem sollten weder die Kostüme noch Perücken direkt auf der Haut getragen werden, da die schädlichen Farbstoffe über die Haut in den Körper gelangen können. Der Tipp des Experten: Einfach T-Shirts, Strumpfhose oder Leggings unter dem Kostüm tragen.

Weitere Hinweise zum Gebrauch von Karnevalskleidung finden sich unter www.vzhh.de.

Stand: 29/01/2014

Landgericht Köln verurteilt Lebensversicherer

Das Landgericht Köln hat die HDI Lebensversicherung AG verurteilt, sich weder auf bestimmte Klauseln zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen zu berufen noch diese zu verwenden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte den Versicherer verklagt, weil er sich weigerte, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umzusetzen (Urteil vom 29. Januar 2014, Az. 26 O 317/13).

„HDI ist einer von acht Versicherungskonzernen, von denen wir auf dem Klageweg lediglich das einfordern, was der Bundesgerichtshof längst in anderen Verfahren entschieden hat“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Nämlich, dass die Versicherten des Unternehmens bei vorzeitiger Kündigung ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie dem sogenannten Stornoabzug nicht mehr so viel Geld wie bisher verlieren dürfen.“

In der gleichen Sache hatten die Hamburger Verbraucherschützer zuletzt gegen die Stuttgarter Lebensversicherung AG und die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG vor Gericht gewonnen. Seit Mitte Januar laufen außerdem Verfahren gegen die fünf Lebensversicherer DBV, PB (Postbank), Nürnberger, AachenMüchener und Axa, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht anerkennen wollten. „In keinem Fall werden wir mit unseren Klagen hinter den Urteilen des obersten Gerichts zurückbleiben!“, so Castelló.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen, die ihren Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungsvertrag vorzeitig gekündigt haben, selbst aktiv zu werden und Ansprüche auf Nachzahlung schriftlich beim Versicherer anzumelden. Sie hält auf ihrer Website unter www.vzhh.de einen Musterbrief zum Download bereit.

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